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Gebäudeversicherung: unverzichtbarer Schutz für Ihr Immobilienvermögen

Sind Sie Hauseigentümer, haben Sie ein natürliches Interesse daran, Ihr Immobilienvermögen vor drohenden Gefahren zu schützen. Diese Schutzfunktion übernimmt die Gebäudeversicherung. Deshalb ist sie für jeden Hauseigentümer unverzichtbar. Mit der Gebäudeversicherung sichern sich die Hauseigentümer vor enormen finanziellen und materiellen Verlusten ab, die durch Schäden infolge von Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gebäude entstehen können. 

Auf heim-und-immobilie.de erfahren Sie mehr über die versicherbaren Leistungen der Gebäudeversicherung und deren Kosten. Sie erhalten außerdem wertvolle Informationen zu wichtigen Zusatzbausteinen, die Ihre Gebäudeversicherung sinnvoll ergänzen, damit Sie nach einem Schaden sprichwörtlich nicht im Regen stehen. 

Unser kostenloser und unabhängiger Tarifvergleich für Wohngebäudeversicherungen erlaubt es Ihnen, einen umfangreichen Vergleich von mehr als 500 Tarifkombinationen der verschiedensten Versicherer – darunter auch Testsieger – nach Leistung und Beitrag durchzuführen und Ihren Wunschtarif bei uns direkt online abzuschließen.

Gebäudeversicherung auf einen Blick

Nur wer gut versichert ist, muss sich keine Gedanken über die meist sehr hohen Kosten in Folge eines Gebäudeschadens machen. Sogar ein Totalschaden nach einem Feuer wäre versichert. In einem solchen Fall würde die Gebäudeversicherung die Kosten für die Wiedererrichtung eines gleichwertigen Hauses übernehmen. Eine Gebäudeversicherung ist daher für Eigentümer ein Muss. Alles Wissenswerte auf einen Blick:

  • Versicherungsleistungen werden fällig, wenn an Ihrer Immobilie Schäden durch die Gefahren Feuer (inklusive Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall von Luftfahrzeugen, derer Teile oder Ladung), Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Die vorgenannten Gefahren können Sie einzeln oder miteinander kombiniert versichern. Ihr Versicherer erstattet die Aufwände für Reparaturen oder sogar für den Neubau eines gleichwertigen Hauses, z. B. wenn das versicherte Gebäude niedergebrannt ist.
  • Sie können Ihre Gebäudeversicherung um wichtige Zusatzbausteine erweitern. Jedem Immobilieneigentümer ist der Einschluss der erweiterten Elementarversicherung ausdrücklich zu empfehlen. Nur diese schützt vor Schäden durch weitere Naturgefahren, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
  • Die Kosten für eine Gebäudeversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif aufgrund des Risikocharakters der Immobilie und deren Standort erheblich.
  • Ein von Ihnen selbst durchgeführter Tarifvergleich auf heim-und-immobilie.de hilft Ihnen, eine auf Sie und Ihre Immobilie zugeschnittene Gebäudeversicherung zu finden und direkt online abzuschließen.

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Wir finden gemeinsam mit Ihnen die Versicherung, die zu Ihrem individuellen Bedarf passt. Genau auf Ihre Wünsche und Gegebenheiten zugeschnitten.

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Wir betreuen Kunden in allen Themen rund um Versicherungen, Kredite und Immobilienfinanzierungen und bieten vielfältige Dienstleistungen. Sie professionell auf Ihrem Weg zu begleiten, ist für uns selbstverständlich!

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Gebäudeversicherung: Definition

Die Gebäudeversicherung ist eine Sachschadenversicherung, die die im Versicherungsschein benannten, fest mit dem Erdboden verbundenen Gebäude und Grundstücksbestandteile gegen die einzeln oder miteinander kombiniert versicherbaren Gefahren Feuer (inklusive Blitzschlag, Explosion, Implosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Zusätzlich versicherbar sind Schäden durch weitere Naturgefahren, wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, und Vulkanausbrüche.

Für Eigentümer besteht keine grundsätzliche Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Allerdings können Kreditgeber zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen vom Darlehensnehmer eine Gebäudeversicherung für das finanzierte Objekt verlangen.

Gebäudeversicherung:
Wer benötigt sie und warum?


Ziehen Unwetter über das Land, können auch Ihr Haus, Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung beträchtliche Schäden davontragen. Das trifft vor allem bei extremen Wetterereignissen zu, die von Naturgefahren, wie etwa Orkanen, hervorgerufen werden. Die Bilder der verheerenden Schäden und Verwüstungen bleiben – auch durch die mediale Berichterstattung umfassend dokumentiert – lange in Erinnerung. Ein Blick in die Statistik zeigt: Allein 2021 verursachten Sturm und Hagel deutschlandweit Schäden in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. 2022 war das Schadensvolumen mit 2,7 Milliarden Euro deutlich höher. Hinzu kamen rund 400 Millionen Euro an Versicherungsschäden, die aus weiteren Naturgefahren, wie beispielsweise Starkregen, Überschwemmung und Rückstau resultierten.

BundeslandSchäden durch Natur­gefahren in Mio. EuroDavon Sturm/Hagel in Mio. EuroDavon weitere Natur­gefahren (Elementar) in Mio. EuroVersicherungs­dichte Sturm/Hagel in %Versicherungs­dichte Elementar in %

Baden-Württemberg

172

118

54

100%

94%

Bayern

409

261

148

82%

45%

Berlin

79

73

6

98%

48%

Brandenburg

150

139

11

99%

40%

Bremen

23

23

0

99%

31%

Hamburg

119

111

8

100%

38%

Hessen

107

92

15

90%

51%

Mecklenburg-Vorpommern

93

88

5

99%

33%

Niedersachsen

492

472

20

97%

32%

Nordrhein-Westfalen

675

605

70

99%

56%

Rheinland-Pfalz

301

278

23

91%

46%

Saarland

30

25

5

99%

47%

Sachsen

92

82

10

98%

51%

Sachsen-Anhalt

103

99

4

99%

49%

Schleswig-Holstein

159

147

12

100%

38%

Thüringen

49

46

3

98%

53%

GESAMT3,053 Mrd. Euro2,659 Mrd. Euro394 Mio. Euro97 %47 %

Quelle: GDV

Aber nicht nur zum Schutz Ihres Hauses vor Elementargefahren ist eine Gebäudeversicherung notwendig, wenngleich sich die Anzahl der Extremwetterlagen infolge des Klimawandels weiter deutlich erhöhen wird. Auch gegen Schäden durch Feuer und Leitungswasser muss eine Immobilie versichert sein. Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge führten Leitungswasserschäden im Jahr 2022 deutschlandweit gegenüber den Gebäudeversicherern zu einer Schadenssumme von etwa 3,84 Milliarden Euro. 

Insofern ist jedem Immobilieneigentümer eine sehr gut ausgewählte Gebäudeversicherung mit dem zusätzlichen Einschluss der erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) anzuraten, die dann auch gegen Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, und Vulkanausbruch versichert.

Gebäudeversicherung: Pflicht oder nicht?

Sind Sie Hauseigentümer, ist für Sie der Abschluss einer Gebäudeversicherung grundsätzlich freiwillig. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Nachweis einer Gebäudeversicherung verpflichtend ist. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie für Ihr Bauvorhaben oder einen Hauskauf eine entsprechende Finanzierung in Anspruch nehmen. Die Gebäudeversicherung dient dann als Sicherheit gegenüber Ihrem Kreditgeber. In der Regel fordert das Kreditinstitut diesen Nachweis an, um sich gegen einen drohenden Zahlungsausfall nach einem Schaden abzusichern. Denn angenommen, es käme zu einem großen Sturm-, Feuer- oder Leitungswasserschaden oder sogar zu einem Totalschaden an Ihrer Immobilie, bestünde das Risiko, dass Sie die Wiederinstandsetzungs- oder Wiederaufbaukosten nicht aufbringen und ihren Kredit nicht mehr bedienen können. Zudem ließe sich durch den Kreditgeber eine beschädigte oder zerstörte Immobilie im Falle eines Kreditausfalls nur schwer oder nicht mehr verwerten.

Gebäudeversicherung: Was ist versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung leistet Schadensersatz, wenn Ihr Haus durch folgende Gefahren beschädigt oder sogar zerstört wird

  • Feuer 
    dazu zählen Brand, Explosion, Implosion, Überspannung durch Blitz, Blitzschlag sowie der Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
  • Sturm
    ab Windstärke 8 bzw. 62 km/h Windgeschwindigkeit
  • Hagel
    z. B. durch Hageleinschläge an Dächern, Fenstern, Rollläden, Jalousien – nicht jedoch durch Tauwasser
  • Leitungswasser
    z. B. Bruchschäden an Rohren sowie Wasserschaden am Gebäude, entstanden infolge von Rohrbruch ausgetretenen Leitungswassers

Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle der vier vorgenannten Gefahren versichert haben, denn die Auswahl der zu versichernden Gefahren obliegt Ihnen als Versicherungsnehmer.

Versichert sind Schäden: 

  • am versicherten Gebäude selbst
    z. B. Fundament, Keller, Mauern, Dach 
  • an den mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudebestandteilen
    z. B. Fenster, Türen, Treppen, Terrassen, Bodenbeläge, Fliesen, Sanitäreinrichtungen, Elektroinstallationen, Heizungsanlagen, Antennen, Jalousien, Rollläden, Markisen, Einbaumöbel, Einbauküchen  
  • am Gebäudezubehör
    z. B. Briefkasten- und Klingelanlage, Müllboxen
  • an Grundstücksbestandteilen 
    die fest mit dem Erdboden verbunden sind, z. B. Einfriedungen oder im Versicherungsvertrag bezeichnete Nebengebäude, wie Garagen, Gartenhäuser, Geräteschuppen.

In leistungsstarken Tarifen sind im Versicherungsschutz auch Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, technische und optische Sicherungsanlagen, Masten und Freileitungen, Schwimmbadabdeckungen sowie im Boden fest verankerte Kinderspielgeräte oder Sichtschutzwände sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen inbegriffen. 

Für Schäden an Ihren Möbeln, sonstigen Einrichtungsgegenständen und zum Gebrauch und Verbrauch dienenden Sachen kommt hingegen Ihre Hausratversicherung auf.

Gebäudeversicherung: Welche Kosten sind versichert?

Durch versicherte Gefahren am Gebäude eingetretene Schäden verursachen neben den eigentlichen Reparatur- und Wiederherstellungskosten oft zusätzliche Kosten, die je nach ausgewähltem Versicherer und Tarif bis zu einem festgesetzten Betrag erstattet werden. Darunter zählen beispielsweise: 

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
    für den Abbruch, das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen und für den Abtransport und die Entsorgung von Schutt
  • Dekontaminationskosten
    für die Untersuchung, die Dekontamination oder den Austausch von Erdreich, zum Beispiel infolge eines Schadens ausgelaufenen Heizöls
  • Bewegungs- und Schutzkosten
    für den Transport oder Schutz von Sachen und Einrichtungen, wenn sich dies für die Reparatur oder Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes erforderlich macht
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
    sind nach § 83 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu ersetzen, wenn dem Versicherungsnehmer Kosten zum Beispiel für provisorische Dachabdeckungen zum Zwecke der Schadensabwehr oder Schadensminderung entstehen
  • Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
    zum Beispiel für Notverglasungen oder Notverschalungen zum Schutz von Sachen
  • Hotelkosten
    ohne Nebenkosten, wenn das beschädigte Gebäude durch einen versicherten Schaden unbewohnbar wurde
  • Kosten für die Entfernung umgestürzter Bäume
    wenn diese infolge durch einen Sturm oder Blitzschlag umgeknickt oder umgestürzt sind
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen
    die dadurch entstehen, dass Schäden am Gebäude aufgrund behördlicher Vorschriften nicht mehr in der gewesenen Ausführung repariert werden dürfen 
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen
    die zwischen dem Eintritt des Versicherungsschadens und der Reparatur des beschädigten Gebäudes entstehen

Gebäudeversicherung: Sinnvolle Erweiterungen

Neben den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel lassen sich in der Gebäudeversicherung zusätzlich noch weitere Risiken versichern - allem voran die erweiterte Elementarschadenversicherung (Naturgefahrenversicherung). Grundsätzlich empfehlen wir jedem Gebäudeeigentümer den zusätzlichen Einschluss der erweiterten Elementarversicherung in die Gebäudeversicherung, damit auch die meist sehr hoch ausfallenden Schäden infolge von Naturgewalten mitversichert sind. Insbesondere dann, wenn eine Immobilie noch kreditfinanziert ist, macht sich dieser Schutz im Fall eines Schadens besonders bezahlt.

Gebäudeversicherung:
Welche Erweiterungen sind besonders wichtig?

Schäden durch zunehmende Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen sollten Sie in Ihrer Gebäudeversicherung mitversichern. Starkregenfälle und orkanartige Stürme nehmen aufgrund der klimatischen Veränderungen auch in Deutschland zu. Die Bilder der im Hochwasser stehenden oder von Fluten mitgerissenen Häuser bleiben einfach unvergesslich.

Wenn Sie durch unvorsichtiges Verhalten Ihre Sorgfaltspflichten verletzen und dadurch ein Schaden entsteht, wird Ihnen der Versicherer die Leistungen kürzen, sofern Sie in Ihrer Versicherung nicht die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit vereinbart haben. Ein grob fahrlässiges Verhalten liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie Ihr Haus verlassen, und auf dem Herd Ihr Essen köcheln lassen. Ein durch einen Brand entstehender Schaden wäre bei Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit versichert. Achten Sie vor einem Vertragsabschluss darauf, dass im ausgewählten Tarif Schäden infolge grober Fahrlässigkeit ohne eine betragliche Begrenzung versichert sind.  

Die einer Gebäudeversicherung zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen sehen verschiedene dem Versicherungsnehmer übertragene Obliegenheitsverpflichtungen vor. Hierbei handelt es sich um Verhaltensverpflichtungen des Versicherungsnehmers, die er schon vor, aber auch während und nach einem Eintritt eines Versicherungsfalls berücksichtigen und einhalten muss. Die Obliegenheitsverpflichtungen finden sich in den Versicherungsbedingungen meist unter den Überschriften „Obliegenheiten“ und „Sicherheitsvorschriften“. Zum Beispiel müssen in der kalten Jahreszeit die versicherten Gebäude ausreichend beheizt oder alle wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. Auch müssen dem Versicherer Gefahrerhöhungen angezeigt werden, zum Beispiel dann, wenn bei Baumaßnahmen das Dach teilweise oder vollständig entfernt wird. Verletzen Sie die in Ihren Versicherungsbedingungen aufgeführten Obliegenheiten, kann der Versicherer teilweise oder vollständig von der Leistung für einen entstandenen Schaden befreit sein und der Versicherer ist berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Achten Sie deshalb darauf, dass auch Schäden infolge von Obliegenheitsverletzungen in Ihrer Gebäudeversicherung mitversichert sind.

Gebäudeversicherung:
Welche Erweiterungen sind empfehlenswert?

Wenn Sie in Ihrer Gebäudeversicherung die Gefahr „Feuer“ mitversichern, achten Sie darauf, dass auch Schäden infolge von Rauch, Ruß und Verpuffung eingeschlossen sind.

Wenn Sie in Ihrer Gebäudeversicherung die Gefahr „Leitungswasser“ mitversichern, achten Sie darauf, dass Ableitungsrohre auch außerhalb des versicherten Gebäudes innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks gegen Frost- oder sonstige Bruchschäden versichert sind.

Verschiedene Tarife bieten Versicherungsschutz für Schäden durch Tierverbiss wildlebender Tiere an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen innerhalb des versicherten Gebäudes sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen des Daches und der Fassade des versicherten Gebäudes an.

Achten Sie darauf, dass Schäden am Gebäude durch unbefugte Dritte, auch infolge durch Einbruch oder Einbruchversuch mitversichert sind (Vandalismusschäden).

Achten Sie je nach Lage Ihres Gebäudes darauf, dass Graffitischäden mitversichert sind.

Achten Sie je nach Lage Ihres Gebäudes darauf, dass Schäden am Gebäude durch innere Unruhen mitversichert sind.

Schließen Sie zusätzlich zu Ihrer Gebäudeversicherung eine Glasversicherung ab, wenn Sie beispielsweise über großflächige Fensterfronten, einen Wintergarten, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen) oder auch im Gebäude über Glasbauelemente oder Glastüren verfügen. Versichert ist der Glasbruch.

Wenn Sie auf dem Dach Ihres Gebäudes oder am Gebäude Photovoltaikanlagen befestigt haben, empfiehlt sich der gesonderte Abschluss einer Photovoltaikversicherung. Der Versicherer ersetzt Schäden infolge u. a. von unvorhersehbaren Beschädigungen oder Zerstörungen, Diebstahl, Bedienungsfehlern, Kurzschluss, Überstrom oder Ertragsausfall aufgrund entgangener Erlöse aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz.

Achten Sie darauf, dass künftige Leistungsverbesserungen innerhalb Ihres Versicherungstarifs automatisch mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist meist, dass die verbesserten Bedingungen ohne Mehrbeitrag auch bei künftig abgeschlossenen Verträgen des gleichen Tarifs Anwendung finden.

Verschiedene Tarife sehen zusätzlich die Mitversicherung von unvorhersehbaren Schäden bis zu einer betraglichen Begrenzung vor.

Gebäudeversicherung: Welche Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich nicht versichert sind in der Gebäudeversicherung Schäden infolge von 

  • Krieg
    oder kriegsähnlichen Ereignissen, Revolutionen, Bürgerkriegen, Aufständen
  • inneren Unruhen
    wenn beispielsweise eine größere Menschenmenge die öffentliche Ordnung und Sicherheit stört und Gewalt gegen Personen oder Sachen verübt  
  • Kernenergie
    auch nuklearer Strahlung oder radioaktiver Substanzen
  • Sturmflut
  • weiteren Naturgefahren
    wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch
  • eindringenden Witterungsniederschlägen
    beispielsweise infolge nicht verschlossener Türen, Fenster, Luken oder sonstiger Gebäudeöffnungen
  • Grundwasser, Hausschwamm
  • vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens.

Zahlreiche Versicherer sehen in verschiedenen Tarifen auch die zusätzliche Mitversicherung von Schäden infolge innerer Unruhen sowie grob fahrlässigen Verhaltens vor. Diese empfehlenswerten Tarife finden Sie im kostenlosen Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de.

Schäden infolge von Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch können Sie nur über den zusätzlichen Einschluss der erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) mitversichern. Die Mitversicherung dieser Naturgefahren ist über den kostenlosen Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de ebenfalls möglich und absolut empfehlenswert.

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Auch Schäden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden sind in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Für die Versicherung von im Bau oder im Umbau befindlichen Wohngebäuden empfehlen wir die Feuerrohbauversicherung sowie die Bauleistungsversicherung. Für Bauherren sind insbesondere auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauherrenrechtsschutzversicherung von großer Wichtigkeit.

Wie viel kostet eine Gebäudeversicherung?

Wie hoch der Beitrag für die Gebäudeversicherung ausfällt, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Lage des Gebäudes nach Postleitzahl, Straße und Hausnummer
  • Größe der Wohn- und Nutzfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bauart und Ausstattung des Gebäudes
  • Sanierungsstand des Gebäudes
  • Nutzungsart des Gebäudes (privat, gewerblich oder gemischt)
  • Ständig oder nicht ständig bewohnt
  • Vorschadensituation des Gebäudes (bereits nennenswerte Vorschäden vorhanden)
  • gewünschte versicherte Gefahren in der Gebäudeversicherung
  • gewünschter tariflicher Leistungsumfang

Eine detaillierte Gebäudebeschreibung ist für die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme sowie der entsprechenden Versicherungsprämie erforderlich. Grundsätzlich gilt: Je größer und älter ein Gebäude und umso hochwertiger dessen Ausstattung ist, desto teurer wird der Versicherungsbeitrag. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt, wird ein Beitragszuschlag erhoben. Versicherer unterteilen aus Risikogründen die zu versichernden Gebäude in verschiedene Bauartklassen. So wird beispielsweise zwischen Massiv- und Fertigbauweise, harter und weicher Bedachung unterschieden. Dabei sind unter harter Bedachung Dächer aus Ziegeln, Beton oder Schiefer zu verstehen, während eine weiche Bedachung beispielsweise ein Reetdach sein kann. Häuser, die nicht ständig bewohnt sind, unterliegen einem höheren Risiko und somit einem Risikozuschlag. Gab es am zu versichernden Gebäude bereits -auch unversicherte- Vorschäden, sind abhängig von deren Art, Anzahl und Höhe Beitragszuschläge zu erwarten. Bei zu vielen oder zu hohen Vorschäden können Versicherer einen gestellten Versicherungsantrag sogar ablehnen. 

Schließen Sie in Ihre Gebäudeversicherung auch die erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) mit ein, wird das zu versichernde Objekt über dessen Adresse in eine Gefahrenklasse eingestuft. Die Versicherer bedienen sich hierbei eines Zonierungssystems für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (ZÜRS), welches jede Adresse in eine von vier Gefahrenklassen einordnet. Je höher die Gefahrenklasse ausfällt, desto höher wird der Beitrag für die erweiterte Elementarversicherung gegen Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Aber immerhin entfielen im Jahr 2020 etwa 98 % aller Adressen erfreulicherweise auf die Gefahrenklassen 1 und 2, während nur 0,5 % der Gefahrenklasse 4 zuzuordnen waren. Die Beiträge für die erweiterte Elementarversicherung sind gemessen an den möglichen hohen Schäden durch Naturereignisse gering, sodass wir jedem Gebäudeeigentümer die Mitversicherung der erweiterten Elementarversicherung in der Gebäudeversicherung dringend empfehlen. 

Wenn Sie jetzt zur Berechnung des konkreten Beitrages für Ihre Gebäudeversicherung den kostenlosen Tarifvergleichsrechner auf heim-und-immobilie.de nutzen, können Sie gleichzeitig auch den Beitrag für die eingeschlossene erweiterte Elementarversicherung ermitteln. Im Tarifvergleich finden Sie die Tarife zahlreicher Versicherer, darunter auch Testsieger der Stiftung Warentest.

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Gebäudeversicherung: Die Versicherungssumme

Grundsätzlich gibt es drei Varianten, die Versicherungssumme für Ihr zu versicherndes Wohngebäude zu ermitteln:

Diese Variante ist die verbreitetste und wird auch im kostenlosen Tarifvergleich auf heim-und-immobilie angewendet. Es müssen verschiedene Angaben zum Gebäude gemacht werden, beispielsweise Lage, Wohn- und Nutzfläche, Bauart, Ausstattung.

Diese Variante kann zu Ungenauigkeiten in der Ermittlung der korrekten Versicherungssumme führen. Sie müssen den Baupreis und das Baujahr des zu versichernden Gebäudes angeben. Berücksichtigen Sie später getätigte An- und Umbauten nicht, kann die Versicherungssumme zu niedrig ausfallen. 

Ein Bausachverständiger führt kostenpflichtig eine Wertermittlung des zu versichernden Gebäudes durch.

Die Versicherungssumme wird im Versicherungsschein meist als Wert 1914 in Mark ausgewiesen. Damit ist der Preis gemeint, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte – das Jahr, in dem die Baupreise zuletzt stabil waren. Mithilfe eines jährlich aktualisierten Baupreisindexes lassen sich die Baupreise - auch für den Wiederaufbau eines durch einen Schaden völlig zerstörten Wohngebäudes - zum jeweiligen Schadenstag ermitteln. Wurde Ihre Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden die Kosten für den Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes, ansonsten dessen Wiederherstellungskosten. Somit laufen Sie mit der gleitenden Neuwertversicherung nicht Gefahr, aufgrund der jährlich steigenden Baukosten unterversichert zu sein.

Einige Versicherer bieten Gebäudeversicherungen nach einem sogenannten Wohnflächentarif an. In diesen Tarifen entfällt die Ermittlung einer Versicherungssumme. Stattdessen wird meist eine unbegrenzte Deckung oder eine Höchstentschädigungsgrenze in Euro angegeben. Auch diese Tarife werden im kostenlosen Tarifvergleich auf heim-und-immobilie.de angeboten.

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Übrigens: Kaufen Sie ein gebrauchtes Haus, übernehmen Sie automatisch die Wohngebäudeversicherung vom Voreigentümer. Sowohl der Voreigentümer (Verkäufer) als auch der Käufer haben die Pflicht, die Gebäudeversicherung über den Eigentumswechsel umgehend zu informieren. Der Käufer sollte die bestehende Wohngebäudeversicherung inhaltlich und preislich genau prüfen. Der kostenlose Tarifvergleich für Wohngebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de leistet hierbei sehr gute Unterstützung. In Abhängigkeit des Prüfergebnisses kann der Käufer der Immobilie die bestehende Wohngebäudeversicherung fortführen oder innerhalb eines Monats nach erfolgtem Eigentumswechsel (Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch) mit sofortiger Wirkung oder zum Versicherungsablauf kündigen. Eine Kündigung sollte aber erst dann versendet werden, wenn dem Käufer bereits eine Versicherungsbestätigung oder der Versicherungsschein des Folgeversicherers vorliegt.

Haben Sie ein Haus geerbt, müssen Sie die vorhandene Wohngebäudeversicherung ebenfalls übernehmen und den Versicherer über den Eigentumswechsel informieren. Allerdings können Sie als Erbe die bestehende Gebäudeversicherung im Bedarfsfall nur zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich kündigen.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Gebäudeversicherung: Der kostenlose Tarifvergleich auf heim-und-immobilie.de

Finden Sie mithilfe unseres Vergleichsrechners schnell und kostenlos die optimale Gebäudeversicherung für Ihr Haus! Im Tarifvergleich zeigen wir Ihnen die verschiedenen Tarife zahlreicher Versicherer nach Ihren persönlichen Vorgaben an. Sie können die angezeigten Tarife nach Preis, Leistung oder dem günstigsten Preis-/Leistungsverhältnis sortieren. Natürlich sind auch Testsieger-Tarife vertreten. 

Schritt für Schritt werden Sie transparent durch den Vergleichsprozess geführt. Das Beste daran: Haben Sie sich für einen Favoriten entschieden, können Sie Ihre Gebäudeversicherung direkt online abschließen – ohne dass ein Ausdruck oder eine Unterschrift notwendig werden.

Mit unserem Vergleichsrechner brauchen Sie nur 4 Schritte bis zum Angebot:

Wählen Sie einfach aus, gegen welche Gefahren Sie Ihr Haus versichern wollen. Geben Sie grundlegende Daten zu Ihrer Immobilie ein. Dazu gehören etwa der Haustyp, das Baujahr, der Standort (PLZ), die Bauartklasse, die Anzahl der Geschosse und die Wohnflächen auf den Etagen. Alle Angaben dienen zur Wertermittlung Ihrer Immobilie, ausgegeben als Wert 1914 in Mark. 

Tragen Sie im zweiten Schritt Informationen zur Bauausführung und zur Ausstattung Ihrer Immobilie ein. Es wird zum Beispiel danach gefragt, ob Ihr Dach aus Naturschiefer oder Kupfer besteht, ob Sie Leichtmetall- oder Holzsprossenfenster eingebaut haben, ob Sie eine Solaranlage und oder eine Photovoltaikanlage  betreiben, welche Art Fußboden Sie verlegt haben und ob Sie im Haus ein Schwimmbad, einen Whirlpool oder eine Sauna eingebaut haben. Alle diese Angaben sind für die richtige Wertermittlung erforderlich.

In diesem Schritt geben Sie an, ob und wann Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind, ob Sie Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichern wollen, eine Selbstbeteiligung je Schadensfall wünschen und ob Sie innerhalb der letzten 5 Jahre Vorschäden hatten. Mit dem Klick auf "Jetzt vergleichen" starten Sie die automatische Berechnung der Tarife.

In der sofort angezeigten Ergebnisliste finden Sie nun die Tarife zahlreicher Anbieter im Vergleich. Sie können immer bis zu 3 von Ihnen in die engere Auswahl genommene Tarife anhaken und diese in einem tabellarisch aufgebauten Leistungsvergleich direkt und sehr komfortabel miteinander vergleichen.

Haben Sie Ihren Wunschtarif gefunden, können Sie diesen sehr einfach und direkt online beantragen. Nach dem Versand des Antrages erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung an Ihre E-Mailadresse. 

Die Beantragung ist für Sie absolut risikofrei, denn Sie können den beantragten Versicherungsschutz noch bis zu 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins schriftlich widerrufen. 

Eine gegebenenfalls bereits bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen Sie bitte erst dann, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder den neuen Versicherungsschein erhalten haben.

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Gebäudeversicherung: Wann und wie kündigen?

Ihre Gebäudeversicherung können Sie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich zum Ablauf des Vertrages kündigen. Das heißt, Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens 3 Monate vor dem Ablaufdatum des Versicherungsvertrages beim Versicherer eingegangen sein. Sie können die Kündigung als Brief (am besten per Einschreiben), via E-Mail oder auch auf der Webseite des Versicherers in einem dafür vorgesehenen Onlineformular versenden.

Verteuert sich der Versicherungsbeitrag aufgrund einer Anhebung des Beitragssatzes, ohne dass sich versicherte Leistungen verbessern, können Sie Ihre Gebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragserhöhung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie im Kündigungsschreiben immer den Kündigungsgrund, in diesem Fall Kündigung wegen Beitragserhöhung, angeben. Sie können die Kündigung als Brief (am besten per Einschreiben), via E-Mail oder auch auf der Webseite des Versicherers in einem dafür vorgesehenen Onlineformular versenden. Hinweis: Eine jährliche Beitragsanpassung im Rahmen einer gleitenden Neuwertversicherung und der damit erfolgenden Anhebung der Höchstentschädigungsgrenzen rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages nicht.

Hatten Sie Ihrer Gebäudeversicherung einen Schaden gemeldet, können Sie nach erfolgter Schadenbearbeitung Ihre Gebäudeversicherung außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Sie müssen die außerordentliche Kündigung unter Angabe des Kündigungsgrundes, in diesem Fall Kündigung nach einem Schaden, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides vom Versicherer absenden. Dabei ist es unerheblich, ob durch den Versicherer eine Schadenszahlung erfolgt ist oder nicht. Sie können die Kündigung als Brief (am besten per Einschreiben), via E-Mail oder auch auf der Webseite des Versicherers in einem dafür vorgesehenen Onlineformular versenden.

Nach einem Kauf:

Haben Sie ein Haus von einem Vorbesitzer gekauft, ist dessen bestehende Wohngebäudeversicherung auf Sie als neuer Eigentümer übergegangen. Nach erfolgter Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch können Sie unter Angabe des Kündigungsgrundes, in diesem Fall nach Eigentumswechsel infolge Kauf, innerhalb eines Monats die bestehende Gebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrages kündigen. Hinweis: Kündigen Sie die Gebäudeversicherung erst dann, wenn Sie bereits eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder den Versicherungsschein Ihres neuen Versicherers vorliegen haben.

Nach einer Erbschaft:

Haben Sie ein Haus von einem Vorbesitzer geerbt, ist dessen bestehende Wohngebäudeversicherung auf Sie als neuen Eigentümer übergegangen. In diesem Fall besteht aber nicht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf kündigen (siehe oben „Ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf“).  

Beachten Sie bitte, dass auch die Versicherer berechtigt sind, die bestehende Gebäudeversicherung ordentlich zum Ablauf sowie außerordentlich nach einem Schaden und nach einem Eigentümerwechsel zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherer kann auch dann erfolgen, wenn Sie Ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, indem Sie zum Beispiel Ihre Beiträge nicht bezahlen oder Obliegenheiten verletzen. Lesen Sie deswegen sehr aufmerksam die Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung und beachten Sie insbesondere die Obliegenheiten und die Sicherheitsvorschriften.

Gebäudeversicherung: Mit uns zum Testsieger

Geld sparen und sich dennoch auf die möglichst beste Versicherungslösung für Ihre Immobilie verlassen – so sieht ein optimales Deckungskonzept aus. Welche die beste Gebäudeversicherung ist, wird jedoch nur sehr unregelmäßig getestet. Erschwerend kommt für den Verbraucher hinzu, dass die Testergebnisse unterschiedlicher Ratingagenturen deutlich voneinander abweichen können. Das liegt häufig daran, dass sich die verwendeten Testkriterien unterscheiden. 

2020 untersuchte beispielsweise das Handelsblatt zusammen mit einer Ratingagentur 21 Tarife. Auf Grundlage einer Leistungsanalyse der Ratingexperten schnitten alle untersuchten Tarife mit mindestens "gut" ab, die Mehrheit erzielte sogar eine hervorragende Bewertung. 

Ein anderes Bild zeichnet hingegen ein Test von Wohngebäudeversicherungen des von der Stiftung Warentest herausgegebenen Magazins "Finanztest" in der Ausgabe 03/2021. Hier wurden 178 Tarife von insgesamt 70 Anbietern einer gründlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: 79 Tarife, das entspricht 44 % aller getesteten Angebote, wurden mit "mangelhaft" bewertet. Hauptgrund: Bei durch grober Fahrlässigkeit verursachten Schäden zahlen die Versicherungen nicht oder nicht vollständig. 68 Tarife (38 %) erhielten die Bewertung "sehr gut". 

Die Stiftung Warentest veröffentlichte in der Ausgabe 4/2023 der Zeitschrift „Finanztest“ wieder Testergebnisse von Tarifen der Wohngebäudeversicherung. Überprüft wurden insgesamt 195 Tarife von 71 Anbietern. Dabei war Bedingung, dass in jedem Tarif die erweiterte Elementarversicherung eingeschlossen sein musste. Schwerpunkte des Tests waren die Leistungen des Grundschutzes und Zusatzleistungen ohne zusätzlichen Beitragsaufschlag. Im Ergebnis erhielten von der Stiftung Warentest 103 Tarife (60 Prozent)  das Testurteil „Sehr gut“ und 14 Tarife ein „Gut“. 4 Tarife wurden mit dem Testurteil „Befriedigend“ und 7 Tarife mit „Ausreichend“ belegt. Noch immerhin 67 Tarife wurden als „Mangelhaft“ beurteilt, das entspricht etwas mehr als einem Drittel aller Tarife.

Das zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf Testergebnisse zu verlassen, sondern vorab immer selbst die Versicherungstarife zu vergleichen. So lässt sich ein leistungsstarker Tarif finden und trotzdem bares Geld sparen. Auf heim-und-immobilie.de bieten wir Ihnen einen komfortablen Online-Vergleichsrechner, der sehr einfach zu bedienen ist. Innerhalb nur weniger Minuten ermitteln Sie, welches Angebot ideal zu Ihnen und Ihrem Haus passt. Außerdem zeigen wir Ihnen die wichtigsten Zusatzbausteine, mit denen Sie Ihre Gebäudeversicherung sinnvoll erweitern und auf Ihren Bedarf abstimmen. Sichern Sie sich am besten jetzt die Top-Konditionen für Ihre Gebäudeversicherung und wählen Sie Ihren eigenen Testsieger aus!

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Gebäudeversicherung:
Top-Anbieter in der Übersicht


Profitieren Sie von den Konditionen der besten Versicherer. Mit dem kostenlosen Tarifvergleichsrechner für Gebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de vergleichen Sie bequem zahlreiche Tarifvarianten. So finden Sie schnell Ihre Gebäudeversicherung mit dem gewünschten Versicherungsschutz und der passenden Prämie. Für die Berechnung benötigen Sie diese Daten zu Ihrer Immobilie:

  • Datum des gewünschten Versicherungsbeginns
  • Angaben zum Gebäudetyp (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Doppelhaus etc.)
  • Standort des zu versichernden Gebäudes (über Postleitzahl)
  • Bauartklasse und Art des Daches
  • Nutzungsart (selbstgenutzt oder nicht) 
  • Angaben zum Baujahr und zu ggf. durchgeführten Sanierungen
  • Angaben zum Keller, der Anzahl der Geschosse und zum Dachgeschoss
  • Angaben zur Wohnfläche je Geschoss
  • Angaben zu ggf. vorhandenen Garagen und Nebengebäuden
  • Angaben zur Ausstattung der Immobilie (Fußbodenheizung oder Ofenheizung, Parkett oder PVC-Boden, Stuck, Leichtmetall- oder Holzsprossenfenster oder einfaches Fensterglas, Sauna, Whirlpool, Schwimmbad)
  • Gegebenenfalls vorhandene Photovoltaik- oder Solaranlagen


Im Ergebnis des Tarifvergleich sind vor allem diese Angebotsmerkmale relevant:

  • Höhe der Versicherungssumme oder der Höchstentschädigungsgrenze auf Basis der Wertermittlung Ihrer Immobilie
  • Versicherte Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel)
  • Optionale zusätzliche Einschlüsse (Erweiterte Elementarversicherung, Glasversicherung)
  • Höhe vereinbarter Selbstbeteiligungen
  • Jahresbeitrag 
  • Mitversicherung von Schäden infolge grober Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzungen
  • Schäden infolge innerer Unruhen
  • Schäden durch unbefugte Dritte
  • Graffitischäden
  • Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung, wenn die Gefahr „Feuer“ mitversichert wird
  • Frost- und Bruchschäden an Wasser-Ableitungsrohren, die der Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen, außerhalb des Gebäudes und innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, wenn die Gefahr „Leitungswasser“ mitversichert wird
  • Frost- und Bruchschäden an Wasser-Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, wenn die Gefahr „Leitungswasser“ mitversichert wird 
  • Erstattung der Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume, wenn die Gefahr „Sturm/Hagel“ mitversichert wurde
  • Mitversicherung künftiger Leistungsverbesserungen, die nicht zu einer Prämienerhöhung führen

Sie haben bereits eine Gebäudeversicherung? Auch dann lohnt sich der Vergleich! Prüfen Sie die Leistungen und Beiträge Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. Die Stiftung Warentest machte im Zusammenhang mit dem Test von Wohngebäudeversicherungen im Heft Finanztest 3/2021 darauf aufmerksam, dass gerade schon in die Jahre gekommene Wohngebäudeversicherungen oft gefährliche Deckungslücken und zudem nicht selten zu hohe Beiträge aufweisen. Deswegen kontrollieren Sie Ihren bestehenden Vertrag. Mit dem kostenlosen Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de können Sie den Versicherungsschutz verbessern und zudem noch die Kosten reduzieren.

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Gebäudeversicherung:
Pflichten des Versicherungsnehmers


Ein häufig unterschätzter Punkt beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sind die Obliegenheiten, die für Sie als Versicherungsnehmer gelten. Der zugrunde liegende Begriff „Obliegenheit“ stammt aus dem Zivilrecht und bezeichnet ein Verhaltensgebot. Die Obliegenheiten sind in den Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages fixiert und geben vor, wie Sie sich vor, während und nach einem Schadensfall verhalten müssen. 

Eine Obliegenheitsverletzung vor einem Schaden kann zum Beispiel dann auftreten, wenn Sie Ihr versichertes Haus, insbesondere dessen wasserführende Rohre, Anlagen und Einrichtungen, Bedachung und außen angebrachten Sachen nicht ständig in ordnungsgemäßen Zustand halten und auftretende Mängel oder Beschädigungen nicht unverzüglich beseitigen lassen. Eine Obliegenheitsverletzung vor einem Schaden liegt beispielsweise auch dann vor, wenn Sie dem Versicherer eine Gefahrerhöhung, zum Beispiel eine Dachsanierung, in deren Verlauf das Dach teilweise oder vollständig geöffnet bzw. entfernt wird, nicht anzeigen. 

Eine Obliegenheitsverletzung während eines Schadens kann zum Beispiel auftreten, wenn Sie nicht für die Minderung eines Schadens sorgen, in dem Sie zum Beispiel nach einem bemerkten Rohrbruch die Wasserzufuhr nicht unverzüglich sperren oder soweit möglich ein beschädigtes Dach notdürftig verschließen (lassen). 

Eine Obliegenheitsverletzung nach einem Schaden kann zum Beispiel auftreten, wenn Sie den Versicherer nicht unverzüglich nach dem Bekanntwerden des Schadens über den Schaden informieren, wenn Sie den Anweisungen des Versicherers nicht folgen oder bei vorliegenden strafbaren Handlungen gegen Ihr versichertes Gebäude die Polizei nicht unverzüglich informieren.

Verstoßen Sie gegen die Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften, können Sie aufgrund der Obliegenheitsverletzung Ihren Versicherungsschutz gefährden. 

Der Versicherer ist von der Leistung frei, wenn Sie vorsätzlich gegen Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften verstoßen. Haben Sie Ihre Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt, ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen in einem Schadensfall zu kürzen. Der Versicherer ist nach der Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers außerdem berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. 

Bei Eintritt eines Schadens beachten Sie Folgendes:

  • Versuchen Sie, den Schaden zu mindern und Folgeschäden über geeignete provisorische Maßnahmen zu verhindern. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung - am besten per Telefon, E-Mail, im Login-Bereich auf der Webseite des Versicherers oder per Fax bzw. Brief. 
  • Bei Vorliegen einer strafbaren Handlung durch fremde Dritte informieren Sie umgehend die Polizei. Fertigen Sie der Polizei unverzüglich eine Liste aller abhandengekommenen, beschädigten oder zerstörten Sachen an. 
  • Dokumentieren Sie den Schaden mithilfe von aussagekräftigem Bild- und/oder Videomaterial, sofern dies möglich ist.
  • Nehmen Sie am Schadensort nach Möglichkeit keine Veränderungen vor und entsorgen Sie keine beschädigten oder zerstörten Gegenstände, solange Ihnen der Versicherer keine Freigabe erteilt hat.
  • Beauftragen Sie notwendige Reparaturen und Aufräumarbeiten an Ihrem Gebäude erst nach vorheriger Absprache mit Ihrer Versicherung.


Gebäudeversicherung:
Weitere Themen und Angebote


heim-und-immobilie.de ist Ihr Portal für fundierte Informationen und die besten Angebote auch für die Gebäudeversicherung. heim-und-immobilie bietet Ihnen fachliche Kompetenz in den ausführlichen und verständlich geschriebenen Ratgeber- und Lexikonartikeln. 

Die Nutzung des auf heim-und-immobilie.de integrierten Tarifvergleichsrechners für Wohngebäudeversicherungen ist für Sie kostenlos. Die Bedienung ist einfach und verständlich. Entsprechend Ihrer Vorgaben werden Ihnen zahlreiche Tarife verschiedener Versicherer angezeigt sowie die jeweils zugehörigen Versicherungsbedingungen zum Download angeboten. Der Leistungsvergleich ist übersichtlich und verständlich. Nach Entscheidung für einen bestimmten Tarif können Sie diesen direkt online ohne notwendiges Ausdrucken und ohne eine Unterschriftsleistung abschließen. Der Abschlussprozess ist für Sie ohne Risiko, denn Sie können noch bis 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

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