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Wasserschäden gehen Gebäuden häufig an die Substanz: Nach der Wasserschadentrocknung sind dann aufwendige Sanierungsarbeiten notwendig. Deshalb ist es wichtig, sich mit einer Gebäudeversicherung gegen die finanziellen Folgen abzusichern. Finden Sie auf heim-und-immobilie.de Antworten auf Ihre Versicherungsfragen.

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Welche Versicherung greift bei Wasserschäden?

Wasserschäden – etwa infolge eines Rohrbruchs, einer undichten Heizungsanlage oder einer defekten Armatur – zählen zu den versicherten Risiken von Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung. Welche Versicherung im Einzelfall eintrittspflichtig ist, hängt zunächst einmal davon ab, was genau beschädigt wurde und welche Umstände zu dem Versicherungsfall geführt haben:

  • Ihre Wohnungseinrichtung und bewegliches Inventar sind durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt.
  • Bei Schäden am Gebäude (inklusive fester Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör) tritt die Gebäudeversicherung ein. 
  • Wenn ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung das Eigentum Ihres Nachbarn beschädigt, ist vorrangig die Hausratversicherung Ihres Nachbarn zuständig, die sich gegebenenfalls (u. a. abhängig vom Verschulden und dem konkreten Sachverhalt) für Regressansprüche an Ihre private Haftpflichtversicherung wendet. 

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für Reparaturen am Haus, Aufräumarbeiten und den Einbau neuer Anlagen. Darüber hinaus deckt der Leistungsumfang Folgeschäden ab, die erst später zutage treten und dem Wasserschaden eindeutig zugerechnet werden können. 

Im Schadensfall ergeben sich häufig spezielle Fragen, die den Versicherungsschutz der einzelnen Policen betreffen: Wer zahlt den Feuerwehreinsatz bei einem Wasserschaden, welche Versicherung übernimmt Hotelkosten und wer zahlt die Wasserrechnung?

Welche Kosten sind durch den Wasserschaden entstanden?Wer kommt dafür auf?
Renovierungskosten (Maler- und Tapezierarbeiten)Gebäudeversicherung
Feuerwehreinsatz (außer bei öffentlichem Notstand durch starkes Unwetter)Fallabhängig. Kosten für den Feuerwehreinsatz sind i. d. R. nicht versicherte Kosten.
GebäudetrocknungGebäudeversicherung
hohe Wasserrechnung durch WasserverlustGgf. Gebäudeversicherung (kein Standard, tarifindividuelle Prüfung nötig)
Hotelkosten (Ersatzunterbringung)Gebäudeversicherung / Hausratversicherung / Privathaftpflicht
Elektrogeräte in der Wohnung (z. B. Handy)Hausratversicherung
allgemeine Schäden am Hausrat eines Dritten (Nachbar)Fallabhängig, i. d. R. zunächst Hausratversicherung des Dritten, ggf. Regress über Privathaftpflicht des Verursachers

Hinweis: Die Eintrittspflicht der Versicherungen ergibt sich stets aus den Umständen im individuellen Versicherungsfall. Ob Ihre Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten infolge eines Wasserschadens abdeckt, bestimmt sich daher nach verschiedenen Kriterien, die erfüllt sein müssen. Außerdem spielen die vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall eine wichtige Rolle: Nicht jeder Gebäudeversicherer übernimmt beispielsweise die Kosten für Wassermehrverbrauch infolge beschädigter Zuleitungen der Wasserversorgung. 

Wählen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung daher passend zu Ihren Bedürfnissen aus und ergänzen Sie den Basisschutz ggfs. durch geeignete Zusatzbausteine.

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Welche Arten von Wasserschäden sind versichert?

Ihre Gebäude- bzw. Hausratpolice bewilligt die Regulierung von entstandenen Schäden generell nur, wenn diese auch versichert sind. Den Begriff Wasserschaden gilt es in diesem Zusammenhang weiter zu differenzieren:

  • Die Basistarife decken üblicherweise nur Leitungswasserschäden ab. Dazu gehören Schäden durch Frisch- und Abwasser, die zum Beispiel durch Rohrbruch an den Leitungen der Wasserversorgung entstanden sind. Wasserschäden aus Aquarien und Wasserbetten sind heute in vielen Tarifen ebenfalls enthalten. 
  • Witterungsbedingter Rückstau durch Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser zählt zu den Naturgefahren, die in den Versicherungsschutz der Elementarversicherung fallen. 
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Regenwasser aus Fallrohren sowie Grundwasser sind in den Versicherungsbedingungen meist explizit ausgeschlossen. 

Was leistet eine Gebäudeversicherung? 

Eine gute Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Gebäude, die durch Leitungswasser, Feuer oder Sturm und Hagel entstanden sind. Der erweiterte Naturgefahrenschutz (teilweise als optionaler Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung) reguliert Elementarschäden. Darunter fallen Schäden durch folgende Naturgefahren:

  • Starkregen, Überschwemmung und Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen 
  • Erdsenkungen und Erdrutsch 
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

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Tipp: Die Preise und Konditionen für Policen ändern sich, zudem passen Versicherer die Beiträge meist jährlich an. Vergleichen Sie daher regelmäßig Ihre Verträge mit neuen Angeboten und berücksichtigen Sie dabei Ihren aktuellen Versicherungsbedarf – durch einen Wechsel in einen günstigen Tarif können Sie oftmals viel Geld sparen!

Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht

Der Gebäudeversicherer entscheidet erst nach eingehender Prüfung verschiedener Aspekte, ob berechtigte Ansprüche bestehen. Wenn der eingetretene Schaden nicht im Versicherungsvertrag aufgeführt ist oder Sie möglicherweise Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer verletzt haben, kann dies eine Leistungsminderung oder -verweigerung auslösen.

Falls Ihre Gebäudeversicherung in einem konkreten Schadensfall die Leistung verweigert, können Sie unter Umständen einen Schlichter einschalten. Der Versicherungsombudsmann nimmt Ihre Beschwerde entgegen und unterzieht den Sachverhalt einer Prüfung. Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kann Sie dabei unterstützen, berechtigte Forderungen durchzusetzen – außergerichtlich und gerichtlich. 

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Wasserschaden in Mietwohnung: Wer zahlt?

Mieter schließen in der Regel keine Wohngebäudeversicherung ab, denn Wasserschäden am Gebäude reguliert die Police des Vermieters. Was es für Mieter allerdings zu beachten gibt: Die Gebäudeversicherung Ihres Vermieters schließt Schäden an Ihrem privaten Hausrat nicht ein. Wenn Ihre Möbel, Bücher und Wertsachen infolge eines Rohrbruchs in der Wohnung zu Schaden kommen, können Sie sich daher nicht auf die Police des Vermieters berufen. Versichern Sie Ihre Einrichtungsgegenstände daher mit einer eigenen Hausratpolice, die außerdem Dinge einschließt, die Sie im Keller oder in einem Nebengebäude auf dem Grundstück lagern.

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Sie sind Mieter einer Wohnung, deren Nutzung durch einen Wasserschaden eingeschränkt ist? In diesem Fall sind Sie unter Umständen dazu berechtigt, die Miete zu kürzen.

Eigentumswohnung: Wer zahlt bei Wasserschaden im Sondereigentum?

Sondereigentum bezeichnet die Bereiche eines Gebäudes, über die Sie als Eigentümer das alleinige Verfügungsrecht haben. Darunter fallen Ihre Wohnung einschließlich Balkon sowie weitere Bestandteile außerhalb Ihrer privaten Räumlichkeiten wie ein abgeschlossenes Kellerabteil und ein Pkw-Stellplatz. 

In einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen schließt gemeinhin der Verwalter für die Eigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung ab. Erkundigen Sie sich beim Einzug, ob eine solche Versicherung für das Gebäude besteht. Die Police reguliert Sachschäden am Gebäude, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser bzw. eine andere versicherte Gefahr entstanden sind – der Versicherungsschutz deckt sowohl Ihr Sondereigentum als auch die im Gemeinschaftseigentum befindlichen Gebäudeteile ab. 

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