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Dass gutes Recht teuer werden kann, ist nicht nur ein Sprichwort. Ob als Kläger oder Beklagter müssen Sie für die Rechtsprechung meist tief in die eigene Tasche greifen. Es sei denn, Sie übertragen das Kostenrisiko einer Rechtsschutzversicherung. Jedoch muss diese bereits vor dem Rechtsstreit bestanden haben, denn diese rückwirkend abzuschließen, ist nicht möglich. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Rechtsgebiete Sie mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken können, welche Kosten erstattet werden und welche Fälle nicht versicherbar sind. Mit dem hier angebotenen Rechtsschutzversicherung Vergleich können Sie eine günstige Rechtsschutzversicherung finden und direkt online abschließen.

Rechtsschutzversicherung sinnvoll oder nicht?

Auch wenn Sie sich selbst ungern vor Gericht streiten möchten, können unangenehme Überraschungen dazu führen, dass Sie um Ihr Recht kämpfen müssen. Jedoch ermöglicht in vielen Fällen erst eine vorhandene Rechtsschutzversicherung den Weg zum Anwalt und vor Gericht. Denn die Anwalts- und Prozesskosten erweisen sich meist als hohe Hürden. 

Egal, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter haben, oder Ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes droht – in vielen Fällen ist eine gütliche Einigung nicht mehr möglich. Dann aber kann eine Rechtsschutzversicherung Ihre Position deutlich stärken. Denn sie übernimmt in einem Rechtsstreit das Prozesskostenrisiko und hält Ihnen finanziell den Rücken frei. 

Insofern ist es sinnvoll, eine auf die jeweilige Lebenssituation angepasste Rechtsschutzversicherung zu haben. Diese können Sie sich über verschiedene Bausteine modular zusammenstellen.

Die Bausteine in der Rechtsschutzversicherung

Verkehrsrechtsschutz

Nicht nur als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise auch als Fußgänger, Rad-, Rollstuhl-, oder Skateboardfahrer sowie als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel sind Sie in der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung versichert. Insofern ist der Verkehrsrechtsschutz für jedermann sinnvoll. Denn nach einem Unfall müssen oft die Schuldfrage geklärt und Schadenersatzansprüche durchgesetzt  werden.  

Außerdem sind Sie geschützt bei aufkommenden Streitigkeiten beispielsweise im Zusammenhang mit

  • dem Erwerb eines Fahrzeugs und damit verbundener Gewährleistungsrechte
  • der Eintragung von Punkten in Flensburg oder dem Entzug der Fahrerlaubnis
  • der zu entrichtenden Kfz-Steuer
  • dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall.

Den Verkehrsrechtsschutz können Sie als Einzelbaustein oder in Kombination mit anderen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung abschließen. 

Privatrechtsschutz

Als Privatperson können Sie in vielfältige juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden. Diese verschaffen Ihnen nicht nur Ärger, sondern auch zusätzliche Kosten. Mit dem Privat-Rechtsschutz übertragen Sie dieses Kostenrisiko Ihrer Rechtsschutzversicherung. So können Sie entspannter Ihre Rechte einfordern, z.B. wenn Sie

  • Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld geltend machen müssen
  • in Streitigkeiten wegen (Internet-) Kaufverträgen, Gewährleistungsansprüchen, Reise- oder Versicherungsverträgen verwickelt werden
  • gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen oder klagen wollen
  • mit Bescheiden der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder Pflegeversicherung nicht einverstanden sind
  • wegen einer Ihnen außerhalb des Verkehrsrechts angelasteten Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen wollen
  • den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens abwehren müssen
  • als Opfer einer Gewalttat eine Nebenklage führen möchten
  • eine einmalige Beratung im Scheidungs- oder Erbrecht benötigen.

Den Privatrechtsschutz können Sie als Einzelbaustein oder in Kombination mit anderen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung abschließen. 

Arbeits- und Berufsrechtsschutz

Als Arbeitnehmer können Sie in Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber geraten. Im schlimmsten Fall kann Ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht werden. Damit Sie sich vor allem auch gegen eine ungerechtfertigte Kündigung Ihres Arbeitsvertrags zur Wehr setzen können, ist der Arbeits- und Berufsrechtsschutz jedem Arbeitnehmer dringend zu empfehlen. Die meist hohen Anwalts- und Prozesskosten übernimmt dann die Rechtsschutzversicherung. Diese hilft Ihnen, wenn Sie z.B.

  • einen Aufhebungsvertrag, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben
  • mit dem erteilten Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind
  • in Streitigkeiten wegen einer Versetzung, Urlaubsansprüchen oder Arbeitszeiten geraten
  • offene Lohn- oder Gehaltszahlungen einfordern müssen
  • gegen ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgehen möchten.

Den Arbeits- und Berufsrechtsschutz können Sie nur in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz und optional weiterer Rechtsschutz-Bausteine abschließen. 

Haus- und Wohnungsrechtsschutz, Mietrechtsschutz

Als Mieter oder Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie können Sie in Streitigkeiten mit dem Vermieter, der Eigentümergemeinschaft, der Hausverwaltung oder den Nachbarn geraten. Der Wohnrechtsschutz übernimmt die Rechtskosten, wenn Sie z.B.

  • Streitigkeiten mit Nachbarn haben
  • gegen eine Kündigung Ihres Mietvertrages vorgehen müssen
  • gegen Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen Einspruch einlegen wollen
  • wegen eines Mangels eine Mietminderung durchsetzen möchten
  • Ihre Kautionssumme nicht zurückerhalten
  • gegen überhöhte Wasser- oder Müllgebühren vorgehen wollen.

Den Wohn-Rechtsschutz können Sie nur in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz und optional weiterer Rechtsschutz-Bausteine abschließen. 

Vermieter-Rechtsschutz

Als Eigentümer vermieteter Wohnimmobilien, Gewerbeflächen, Garagen, Stellplätzen oder Grundstücken erzielen Sie regelmäßig Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung. Was aber, wenn Mieter oder Pächter nicht zahlen? Oder wenn diese Ihr Immobilieneigentum beschädigen? Dann bleibt meist nur der Weg zum Anwalt und zuletzt zum Gericht. Weil hohe Streitwerte für gleichfalls hohe Rechtsanwaltsgebühren und Prozesskosten sorgen, ist der Abschluss einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Besonders dann, wenn Sie auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, weil Sie damit beispielsweise Ihre Immobilienfinanzierung bezahlen. Der Vermieterrechtsschutz springt z.B. ein, wenn Sie

  • Mietrückstände auf juristischem Weg einfordern müssen
  • Opfer von Mietnomaden werden
  • Räumungsklage führen müssen
  • eine Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf durchsetzen wollen
  • wegen verwahrloster Wohnungen und beschädigter Mietsachen Schadenersatz fordern
  • um die Mietkaution streiten müssen
  • in einen Nachbarschaftsstreit geraten
  • gegen Gebührenbescheide der Grundsteuer oder kommunaler Unternehmen Einspruch einlegen wollen.

Den Vermieterrechtsschutz können Sie als ergänzenden Baustein zu Ihrer Rechtsschutzversicherung oder als Einzelvertrag abschließen. Für jedes Objekt macht sich eine eigene Vermieter Rechtsschutzversicherung erforderlich.

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Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Ein Rechtsstreit kann ganz überraschend auf Sie zukommen. Meist verursacht er hohe Kosten, denn schon allein die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist teuer. Wird ein Gerichtsverfahren notwendig, werden weitere Ausgaben fällig. Haben Sie rechtzeitig mit einer Rechtsschutzversicherung vorgesorgt, übernimmt diese die Kosten für

  • Ihren Rechtsanwalt gemäß dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG)
  • Gericht, Sachverständige, Zeugen und Gerichtsvollzieher
  • die Gegenseite, wenn Sie dazu verpflichtet werden
  • Dolmetscher
  • Reisekosten ins Ausland, wenn Ihr Erscheinen vorgeschrieben ist
  • eine Strafkaution in Form eines zinslosen Darlehens.

Je nach Tarif sind zusätzliche Leistungen möglich:

  • kostenlose telefonische Rechtsberatung
  • Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung
  • freie Anwaltswahl
  • Reduzierung Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt nehmen

Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versicherbar?

Je nach Versicherer und Tarif können Sie den Kreis der mitversicherten Personen bestimmen. Grundsätzlich wird zwischen Single- und Familientarifen unterschieden.

Single-Tarif

  • Sie als Single
  • Sie als Single mit Kindern

Familientarif

  • Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder Ihres Lebenspartners
  • Ihre, sowie die Ihres Lebenspartners volljährigen unverheirateten Kinder bis zum Beginn einer ersten auf Dauer angelegten Berufstätigkeit, maximal aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 

In Premium-Tarifen wird der Kreis der mitversicherten Personen oft noch weiter gefasst, wenn diese mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Je nach Tarif möglich wären:

  • Eltern und Großeltern von Ihnen und Ihrem Ehe- oder Lebenspartner
  • Ihre Enkel oder Urenkel sowie die Ihres Ehe- oder Lebenspartners, bis diese erstmalig eine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit aufnehmen, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • alle Familienmitglieder, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben

Wo sind Sie versichert?

Grundsätzlich sind Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Deutschland, Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den kanarischen Inseln, auf den Azoren und auf Madeira versichert. 

Viele Tarife bieten Ihnen darüber hinaus eine weltweite Deckung an. Dann aber oft nur bei einem privaten Auslandsaufenthalt bis zu einer festgelegten Dauer und mit einer verringerten Versicherungssumme. Der auf dieser Seite angebotene Rechtsschutzversicherung Vergleich verschafft Ihnen Klarheit und erleichtert Ihnen die Auswahl des passenden Tarifs.

Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen. Je nach Tarif sind Wartezeiten zwischen 3 bis 6 Monaten üblich, bevor der Versicherungsschutz einsetzt. Das bedeutet, die Ursache für einen Rechtsstreit darf nicht während der Wartezeit, sondern erst danach eintreten. 

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeiten

Eine Rechtsschutzversicherung ganz ohne Wartezeit gibt es nur im Verkehrsrechtsschutz. In diesem Bereich genießen Sie also direkt ab Versicherungsbeginn Versicherungsschutz. 

Im Baustein Privatrechtsschutz haben Sie auch schon während der Wartezeit Versicherungsschutz im

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (nicht in Verkehrsangelegenheiten)
  • Straf-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz zum Familien- und Erbrecht
  • Betreuungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln möchten und ein nahtloser Anschluss erfolgt, verzichtet der neue Versicherer ebenfalls auf die Wartezeiten. Dieser Wartezeitenerlass gilt aber nur für die Rechtschutz-Bausteine, die Sie bereits vorher versichert hatten. 

Die Einrede der Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung

Auch wenn Sie die Wartezeit in Ihrer Rechtsschutzversicherung erfüllt haben und erst danach ein Rechtsstreit eintritt, muss dieser Fall nicht versichert sein. Liegt dessen Ursprung nämlich noch vor dem Beginn Ihrer Rechtsschutzversicherung, wird diese in der Regel nicht leisten. 

Hatten Sie beispielsweise ein Jahr vor dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Unfall und müssen Sie nach dem Ablauf der Wartezeit beim Verursacher Schadenersatz wegen weiter andauerndem Einkommensverlust einklagen, wird der Versicherer die Kosten für den Rechtsstreit nicht übernehmen. Denn das ursprüngliche Ereignis für die juristische Auseinandersetzung lag bereits vor dem Versicherungsbeginn.

In einem anderen Beispiel erhalten Sie von Ihrer vor 10 Jahren abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistungsverweigerung, weil Sie bei der Antragstellung unwahre Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht haben. Auch in diesem Fall wird Ihre Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernehmen, weil das ursprüngliche Ereignis für die juristische Auseinandersetzung vor dem Versicherungsbeginn Ihrer Rechtsschutzversicherung lag.

Tipp: Versicherungsschutz in vorvertraglichen Angelegenheiten

Achten Sie deshalb im Rechtsschutzversicherung Vergleich besonders auf die Tarife, die Ihnen auch Versicherungsschutz in vorvertraglichen Angelegenheiten bieten und so auf die Einrede der Vorvertraglichkeit verzichten. Sie erkennen die Tarife daran, dass Ihnen Versicherungsschutz gemäß der Folgeereignistheorie angeboten wird. Der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit wird aber meist erst dann wirksam, wenn die Rechtsschutzversicherung je nach Versicherer und Tarif bereits mindestens 3 bis 5 Jahre bestanden hat und der Beitrag bezahlt ist.

Was die Rechtsschutzversicherung nicht versichert

Bestimmte Rechtsstreitigkeiten sind von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. So besteht kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit

  • vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
  • Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr (Halte- oder Parkverstöße)
  • der Abwehr von nicht vertraglichen Schadenersatzansprüchen; grundsätzlich wehrt Ihre Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche anderer ab
  • dem Erwerb, Verkauf, Bau, Umbau oder der Finanzierung einer Immobilie 
  • Schäden auf Ihrem Grundstück oder an Ihrer Immobilie infolge von Erdbeben oder Bergbau
  • Kapitalanlagen, Vergabe von Darlehen,  Wett- und Spielverträgen sowie Gewinnzusagen
  • Patent-, Marken-, Urheberrecht und sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
  • einem über Ihr Vermögen eröffneten Insolvenzverfahren 
  • Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht sowie zwischen den in der Rechtsschutzversicherung mitversicherten Personen 
  • einer freiberuflichen, selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit
  • kollektivem Arbeitsrecht, wie z.B. Streik, Aussperrung, Tarifvertragsrecht
  • Ihrer Interessenwahrnehmung vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen.

Worauf Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten sollten

Im Rechtsschutzversicherung Vergleich sollten Sie nicht nur auf eine preislich günstige Rechtsschutzversicherung achten. Vielmehr lohnt es sich, in den Tarifdetails auch auf folgende Punkte zu achten:

  • Wartezeit: Die Wartezeiten bis zum Wirksamwerden der Rechtsschutzversicherung variieren je nach Versicherer und Tarif zwischen 0 und 6 Monate. Achten Sie auf möglichst kurze Wartezeiten. 
  • Versicherungssumme: Die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall sollte mindestens 300.000 Euro betragen. Selbst unbegrenzte Deckungssummen sind möglich und werden nicht nur durch die Rechtsschutzversicherung Testsieger angeboten. So sind Sie bei hohen Streitwerten und über alle Instanzen hinweg finanziell auf der sicheren Seite.
  • Strafkaution: Werden Sie einer Straftat verdächtigt, können Sie sich gegen Zahlung einer Strafkaution einer Untersuchungshaft entziehen. Die beste Rechtsschutzversicherung stellt hierfür eine unbegrenzte Geldsumme als zinsloses Darlehen zur Verfügung. 
  • Weltweite Deckung: Achten Sie auf einen weltweiten Versicherungsschutz. Je nach Tarif sind Sie im Ausland zwischen 6 Monate bis zu einer unbegrenzten Dauer versichert. Die Versicherungssumme im Ausland variiert je nach Tarif zwischen 300.000 Euro und in einer unbegrenzten Höhe.
  • Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit: Entscheiden Sie sich besser für einen Tarif, in dem die Folgeereignistheorie herangezogen wird. So verzichtet der Versicherer auf die Einrede der Vorvertraglichkeit. Damit stellen Sie sicher, dass Fälle versichert sind, deren ursächlicher Auslöser bereits vor dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung gelegen hat.

Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Im Rechtsschutzversicherung Vergleich werden Ihnen zahlreiche Tarife ohne oder mit Selbstbeteiligung angeboten. Wenn Sie sich für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheiden, können Sie die Höhe selbst wählen. Es werden oft Selbstbehaltsstufen bis 150, bis 300 und bis 500 Euro je Schadensfall angeboten. Einige Versicherer bieten ähnlich wie in der Kfz-Versicherung bei Schadenfreiheit nach jedem Jahr eine Reduzierung der Selbstbeteiligung bis auf einen bestimmten Sockelbetrag an. Es ist auch möglich, dass Versicherer die Selbstbeteiligung reduzieren, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. 

Wenn Sie Ihren Rechtsstreit außergerichtlich in einem Mediationsverfahren beilegen, erlassen Ihnen viele Versicherer die Selbstbeteiligung für diesen Fall.

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit nur einer Berechnung die Tarife zahlreicher Rechtsschutzversicherungen zu vergleichen. Das erspart Ihnen viel Aufwand und Zeit. Die angebotene Tarifauswahl erlaubt es Ihnen, eine günstige Rechtsschutzversicherung auszusuchen. Natürlich können Sie sich auch für eine Rechtsschutzversicherung vom Testsieger entscheiden. Empfehlenswert ist, sich nicht nur am Preis, sondern auch an den Leistungen zu orientieren. Haben Sie sich für Ihren Wunschtarif entschieden, können Sie Ihre neue Rechtsschutzversicherung sofort online und ohne Unterschrift abschließen. 

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nur, wenn Sie den Berufs-Rechtsschutz eingeschlossen haben, können Sie ausschließlich dessen Beitragsanteil als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die meisten Rechtschutzversicherer weisen in den Beitragsrechnungen den entsprechenden Betrag aus. 

Wenn Sie einen Familientarif abgeschlossen haben, ist auch die Studentenwohnung Ihres Kindes im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz eingeschlossen. Das gilt bis zur Aufnahme einer ersten auf Dauer angelegten Berufstätigkeit, meist aber nur bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr. Außerdem darf Ihr Kind noch nicht verheiratet sein oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. 

Ja. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist nicht nur für Autofahrer wichtig. Denn solange Sie mobil sind, bewegen Sie sich im öffentlichen Verkehr. Egal, ob Sie als Fußgänger, Fahrer von Autos, Motorrädern, Rollern, Fahrrädern, E-Bikes, Skateboards, Krankenfahrstühlen oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind – ein Unfall kann immer passieren. Dann müssen Sie vom Unfallverursacher Ihre Rechte einfordern. Ob Schadenersatz, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rehamaßnahmen – je größer der Schaden, desto höher der Streitwert. Mit dem Streitwert steigen die Kosten für Anwalt und Gericht. Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, denn diese übernimmt für Sie das Prozesskostenrisiko. Daran gemessen ist der Beitrag günstig.

Ihre Rechtsschutzversicherung kann den Versicherungsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten in Ihrem Streitfall ablehnen. Wenn Sie mit der Ablehnung der Versicherungsleistung nicht einverstanden sind, können Sie einen Stichentscheid herbeiführen. Auf diese Möglichkeit hat Sie Ihr Versicherer im Ablehnungsschreiben hinzuweisen. Für den Stichentscheid beauftragen Sie Ihren mit der Sache betrauten Rechtsanwalt, eine Stellungnahme abzugeben. Aus dieser muss klar hervorgehen, ob in Ihrem Rechtsstreit eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. 

Die Kosten für die Stellungnahme übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Sofern die Entscheidung des Rechtsanwalts nicht erheblich von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage abweicht, ist dieser Stichentscheid für den Versicherer bindend. 

Ja. Sollte Ihnen Ihr bisheriger Rechtsschutz zu teuer erscheinen oder haben Sie eine leistungsstärkere Alternative gefunden, können Sie die Rechtsschutzversicherung wechseln. Achten Sie dabei unbedingt auf einen nahtlosen Übergang. Das bedeutet, der Versicherungsbeginn der neuen Rechtsschutzversicherung muss auf dem Folgetag des Versicherungsablaufs der bisherigen Versicherung liegen. So entfallen neue Wartezeiten zumindest für die Rechtsschutz-Bausteine, die Sie in Ihrem bisherigen Vertrag versichert hatten. Weil Sie eine Kündigungsfrist je nach Vertrag zwischen 1 bis 3 Monaten einhalten müssen, sollten Sie sich rechtzeitig vor deren Ablauf im Rechtsschutzversicherung Vergleich für eine neue Rechtsschutzversicherung entscheiden. Diese können Sie dort direkt online abschließen. Haben Sie eine Beitragserhöhung erhalten, können Sie die bisherige Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung kündigen und zu einer neuen wechseln.

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