Was ist eine Zweitwagenversicherung?
Eine Zweitwagenversicherung ist eine Kfz-Versicherung, die für jedes zusätzlich zum Erstwagen angeschaffte Auto abgeschlossen wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Ehepaar berufsbedingt zwei Autos benötigt oder Autos nur zu bestimmten Anlässen oder saisonal benutzt werden. Sie können neben Ihrem Erstwagen beliebig viele Zweitwagen versichern.
Zweitwagen wie Erstwagen versichern: Voraussetzungen für eine günstige Einstufung
Einige Versicherer bieten für die Zweitwagenversicherung eine Sondereinstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse an. Dabei reichen die Angebote je nach Versicherer und Bedingungen von einer Einstufung in die SF-Klasse SF 1, SF 2, SF 3, SF 4 oder SF 5. Das bedeutet, dass der Beitrag für die Zweitwagenversicherung entsprechend niedriger ausfallen kann. Bei einigen Versicherern ist eine noch größere Ersparnis möglich:
Tipp: Achten Sie auf die Versicherer, die Ihren Zweitwagen in die gleiche Schadenfreiheitsklasse einstufen, die Sie mit Ihrem Erstwagen bereits erreicht haben. So ist auch eine Einstufung in eine noch höhere SF-Klasse als SF 5 möglich. Manche dieser Anbieter führen eine Sondereinstufung in der Zweitwagenversicherung auch dann durch, wenn der Erstwagen bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist.
Die Sondereinstufung der Zweitwagenversicherung ist je nach Versicherungsunternehmen an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, wie die folgenden Beispiele zeigen:
- Bei Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ muss das Erstfahrzeug ebenfalls in der SF ½ oder höher eingestuft sein.
- Der Versicherungsnehmer muss für den Erst- und den Zweitwagen derselbe sein.
- Der Zweitwagen darf nur auf Sie oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Fahrzeughalter (auch das Kind) zugelassen sein.
- Der Zweitwagen darf nur von Ihnen oder des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners bzw. von Ihrem Kind genutzt werden.
- Je nach Anbieter muss der jüngste Fahrer mindestens 23 bzw. 25 Jahre alt sein.
- Die Kilometeranzahl für den Zweitwagen kann vom Versicherer begrenzt werden.
- Einige Versicherer gewähren die Zweitwagenregelung nur, wenn auch der Erstwagen dort versichert ist.
Wie Fahranfänger von der Zweitwagenversicherung profitieren können
Fahranfänger werden wegen eines erhöhten Unfallrisikos bei den meisten Versicherungen in die teure Schadenfreiheitsklasse SF 0 eingestuft. Der Beitragssatz bewegt sich dabei je nach Anbieter in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen 72 % und 150 % des Tarifbeitrages = 100 %.
Damit die zumeist noch jungen Fahranfänger eine deutliche Ersparnis erzielen können, kann ein Elternteil als Versicherungsnehmer das Auto als Zweitwagen versichern. Der Fahranfänger kann dabei der Fahrzeughalter sein. So ist in vielen Fällen über die Zweitwagenversicherung eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ möglich. Damit würde sich der Beitragssatz je nach Anbieter in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 66 % bis 75 % reduzieren. Bleibt der Zweitwagen in den ersten Jahren schadenfrei, erhöht sich mit der SF-Klasse auch der Schadenfreiheitsrabatt. Die in der Zweitwagenversicherung erfahrenen schadenfreien Jahre können später auf den Sohn oder die Tochter übertragen werden.
Günstige Zweitwagenversicherung durch Vergleich finden
Für eine schnelle Berechnung benötigen Sie nur die Fahrzeugdaten, das Ausstellungsdatum des Führerscheins sowie die aktuelle Schadenfreiheitsklasse und Versicherungsnummer des Erstwagens. Diese Angaben finden Sie auf der letzten Rechnung Ihrer Autoversicherung.
1. Starten Sie im Kfz-Versicherungsvergleich die Berechnung.
Wählen Sie im Kfz-Tarifrechner die Option „Neu angeschafftes Auto“ aus - auch dann, wenn Sie den Autokauf noch nicht getätigt haben. Geben Sie danach an, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Zweitwagen handelt.
2. Vergleichen Sie die Tarife.
Sie können im Zweitwagenversicherungsvergleich bis zu 3 Tarife nebeneinander detailliert vergleichen und dabei sehr gut erkennen, in welche SF-Klasse Ihr Zweitwagen eingestuft wird und wie die preislichen Auswirkungen sind.
3. Schließen Sie die gewünschte Zweitwagenversicherung online ab.
Direkt nach dem Antragsversand erhalten Sie die für die Zulassung benötigte eVB-Nummer.
Wie Sie in der Zweitwagenversicherung zusätzlich sparen können
- Die größte Ersparnis können Sie erzielen, wenn Sie vor dem Abschluss der Zweitwagenversicherung einen Vergleich durchführen.
- Nutzen Sie alle Rabattmöglichkeiten, z.B. für Wenigfahrer, Eigenheimbesitzer, Garagennutzung, Besitzer einer Bahncard, Mitglieder eines Automobilclubs, Berufsrabatte, im Haushalt lebende minderjährige Kinder, Nutzung eines E-Autos.
- Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung den Beitrag reduzieren.
- Mit einer jährlichen Zahlweise des Beitrags vermeiden Sie einen Ratenzahlungszuschlag.
- Prüfen Sie jährlich im Kfz-Versicherungsvergleich, ob es inzwischen günstigere Tarife gibt und wechseln Sie zum besseren Anbieter.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Grundsätzlich bietet sich die Zweitwagenversicherung für jeden Haushalt an, der mehr als ein versicherungspflichtiges Fahrzeug besitzt. Die Vorteile der Zweitwagenversicherung liegen mit einer Einstufung des Zweitwagens in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse klar auf der Hand. Besonders auch Fahranfänger können von einer Zweitwagenregelung z.B. der Eltern profitieren, denn sie umgehen so eine Einstufung in die teure Schadenfreiheitsklasse SF 0.
Mit einer Zweitwagenversicherung wollen Sie erreichen, dass die Versicherungsprämie geringer ausfällt. Das wird durch eine Sondereinstufung des Zweitwagens möglich, weil so die Einstufung in die teure Schadenfreiheitsklasse 0 umgangen wird. Die Beiträge für eine Kfz-Versicherung verteuern sich meist dann, wenn Sie einen Schaden verursacht haben und im Folgejahr in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Grundsätzlich ja. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die Ihnen für die Zweitwagenversicherung eine Sondereinstufung gewähren, auch wenn Sie das Erstfahrzeug nicht dort versichert haben.
Einige Kfz-Versicherer bieten neben der klassischen Zweitwagenversicherung auch Partnertarife an. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar im gemeinsamen Haushalt lebt. So kann es möglich sein, dass im Partnertarif der Zweitwagen in dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie der Erstwagen eingestuft wird. Meistens aber gibt es für den Zweitwagen einen Partner-Nachlass. Oft ist dafür die Voraussetzung, dass beide Fahrzeuge beim selben Versicherer versichert sein müssen.