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Keine andere Versicherung wird so häufig gewechselt, wie die Kfz Versicherung. Das liegt an den oft sehr hohen Beitrags- und Leistungsunterschieden zwischen den zahlreichen Tarifen, die jedes Jahr aufs Neue angepasst werden. Spätestens wenn Sie Ihre neue Beitragsrechnung erhalten, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln und dadurch Geld einsparen können. Mit dem hier angebotenen Kfz-Versicherungsrechner können Sie in nur wenigen Minuten über 300 Tarifkombinationen vergleichen und durch einen Wechsel oftmals bis zu mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.

Kfz-Versicherung wechseln - Dann ist es möglich

Bei Ablauf des bisherigen Vertrags

Die meisten Autoversicherungen enden am 31.Dezember. In diesem Fall können Sie zum 1. Januar Ihre Autoversicherung wechseln. Am besten führen Sie dafür im Laufe des Monats November einen Kfz-Versicherungsvergleich durch. Denn dann sind die meisten neuen Versicherungstarife und die besten Angebote verfügbar. So erfahren Sie, welche Beitragsersparnis Sie durch einen Versicherungswechsel erzielen können. Nachdem Sie eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, vergessen Sie jedoch nicht, den bisherigen Vertrag zu kündigen.

Bei Beitragserhöhung

Haben Sie eine Beitragserhöhung für Ihre Autoversicherung erhalten, ohne dass die Leistungen des Tarifs verbessert wurden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das erlaubt es Ihnen, Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug anschaffen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Schon vor dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens macht es Sinn, sich über die Höhe der Versicherungsbeiträge zu informieren. Für die Zulassung des Fahrzeugs benötigen Sie dann eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie direkt bei der Beantragung Ihrer neuen Kfz-Versicherung anfordern können.

Nach einem Schaden

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden hatten und diesen Ihrem Versicherer gemeldet haben, dann können Sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Schadensbearbeitung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Kfz-Versicherung wechseln. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen musste oder nicht.

Bei Umzug

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, kann es passieren, dass sich der Beitrag für Ihre Autoversicherung erhöht. Das ist meist dann der Fall, wenn mit dem Wechsel in den neuen Zulassungsbezirk das Schadensrisiko steigt und Ihr Fahrzeug in eine teurere Regionalklasse eingestuft wird. Allerdings können Sie in diesem Fall der Verteuerung des Beitrags nicht von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Erst zum Ablauf des Vertrages können Sie Ihre Kfz Versicherung wechseln.

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Autoversicherung wechseln: So einfach funktioniert es

Der Wechsel einer Kfz-Versicherung ist meist volldigital und in nur wenigen Minuten möglich. Nutzen Sie dafür den Kfz-Vergleichsrechner auf heim-und-immobilie.de. Das Sparpotenzial ist dabei enorm. Bevor Sie den Tarifvergleich starten, nehmen Sie sich am besten Ihren Fahrzeugschein, Ihre letzte Beitragsrechnung und Ihren Führerschein zur Hand. Jetzt sind Sie nur noch 3 Schritte von Ihrer neuen Autoversicherung entfernt:

Schritt 1: Angaben zu Fahrzeug und gewünschten Leistungen

Geben Sie im Vergleichsrechner Daten zu dem Fahrzeug wie den aktuellen Kilometerstand und das Datum der Erstzulassung an. Sie haben zudem die Möglichkeit, den gewünschten Leistungsumfang Ihrer Autoversicherung festzulegen. Nach wenigen Eingaben gelangen Sie zur Ergebnisliste.

Schritt 2: Tarifvergleich durchführen

Auf der Ergebnisseite können Sie die Preise und Leistungen der einzelnen Tarif miteinander vergleichen. Zudem können Sie über Filteroptionen gewünschte Leistungsmerkmale an- oder abwählen und die so resultierende Preisauswirkung beurteilen.

Schritt 3: Neuen Tarif online beantragen

Haben Sie Ihren Wunschtarif gefunden, können Sie direkt online und ohne Unterschrift Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Ihre alte Autoversicherung kündigen Sie am einfachsten mithilfe des 1-Klick-Kündigungsservice. So haben Sie den Versicherungswechsel schnell und komfortabel erledigt.

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Kfz-Versicherung wechseln: Darauf sollten Sie achten

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie anderen Personen oder Sachen Schaden zugefügt haben. Entscheiden Sie sich dabei für „Erhöhte Deckungssummen“ oder „Maximale Deckungssummen“. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden können unzureichend sein.
  • Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln und sich für eine Voll- oder Teilkaskoversicherung entscheiden, achten Sie darauf, dass die von der Stiftung Warentest empfohlenen Versicherungsleistungen enthalten sind. Dazu zählen beispielsweise der Einschluss der groben Fahrlässigkeit, erweiterte Tierbissschäden und deren Folgeschäden sowie erweiterte Wildschäden.
  • Haben Sie Ihr Fahrzeug geleast oder mit einem Kredit gekauft, sollte die sogenannte „GAP-Deckung“ enthalten sein. Denn nach einem Diebstahl oder Totalschaden Ihres Fahrzeugs übernimmt diese die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestwert, die Sie sonst selbst bezahlen müssten.
  • Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug viel im europäischen Ausland unterwegs, ist die Länderliste der internationalen Versicherungskarte („Grüne Karte“) für Sie wichtig. Auf dieser Liste stehen alle die Länder, in denen Sie über Ihre Kfz- Versicherung Schutz genießen.
  • Wenn Sie den „Erweiterten Mietwagenschutz im Ausland“ („Mallorca Deckung“) einschließen, genießen Sie im europäischen Ausland einen höheren Versicherungsschutz, wenn nach einem Schaden die Haftpflichtversicherungssumme des Mietwagens nicht ausreicht.

  • Suchen Sie sich einen Tarif mit günstigem Beitrag aber dennoch mit sehr guten Leistungen aus. Die Filtereinstellungen helfen Ihnen, Ihre Wünsche zu erfüllen.

Was passiert nach dem Kfz-Versicherungswechsel?

Nach dem Wechsel Ihrer Autoversicherung erhalten Sie vom Versicherer den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Zahlungsaufforderung für den Versicherungsbeitrag. Lassen Sie die Versicherungsbeiträge von Ihrem Konto abbuchen, wird der Beitrag zum Versicherungsbeginn eingezogen. Wenn Sie die Kfz Versicherung wechseln, sendet der neue Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) direkt an Ihre Zulassungsbehörde. Sollten Sie Ihren neuen Versicherungsvertrag widerrufen wollen, haben Sie dafür 14 Tage nach Erhalt aller Vertragsunterlagen Zeit. Über Ihr Widerrufsrecht informiert Sie auch Ihr Versicherer.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Die Kfz Versicherung können Sie mit einer Frist von einem vollen Monat kündigen. Das bedeutet, dass der Stichtag für den Eingang Ihrer Kündigung beim Versicherer einen Monat und einen Tag vor dem Ablaufdatum der Versicherung liegt. Wenn Ihre Kfz Versicherung beispielsweise zum 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Machen Sie nach einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeugwechsel, einer Fahrzeugstilllegung oder einer Schadenabwicklung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, muss die Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des Kündigungsgrunds beim Versicherer eingegangen sein.

Für eine korrekte Beitragsberechnung und den Wechsel benötigen Sie

  • den Fahrzeugschein (Herstellernummer, Typschlüsselnummer, Datum der Erstzulassung und Datum der Zulassung auf den Halter)
  • den aktuellen Kilometerstand (zur Feststellung der jährlichen Fahrleistung)
  • den Führerschein (Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis)
  • Ihren aktuellen Versicherungsschein (Name der Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer, Datum Beginn und Ablauf der Versicherung, aktuelle Schadenfreiheitsklasse)
  • Ihre Bankverbindung (für die Abbuchung der neuen Versicherungsbeiträge)

Wenn Sie Ihre Autoversicherung nur wechseln möchten, müssen Sie dafür das Fahrzeug nicht abmelden. Sie benötigen auch keine neue elektronische Versicherungsbestätigung, denn diese übermittelt der neue Versicherer direkt an Ihre Zulassungsbehörde. Nur wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußern oder stilllegen wollen, müssen Sie dieses um- oder abmelden.

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