Bei welchen Schäden zahlt die Vollkasko?
Eine Vollkaskoversicherung bietet Ihnen den umfassendsten Schutz für Ihr eigenes Auto. Sie leistet auch, wenn
- Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall selbst verursachen oder
- Ihr Fahrzeug durch Vandalismus oder Fahrerflucht beschädigt wird.
In der Vollkasko ist generell eine Teilkaskoversicherung enthalten. Diese kommt für folgende Schäden auf:
- Diebstahl oder Raub Ihres Fahrzeugs
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Marderbiss
- Steinschlag, Glasbruch
- Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Die Unterschiede zwischen der Voll- und Teilkaskoversicherung haben wir Ihnen in der folgenden Infografik übersichtlich dargestellt:
Zusätzlich abschließbare Leistungserweiterungen
Im hier angebotenen Kfz-Versicherungsvergleich können Sie beispielsweise folgende Leistungsverbesserungen in der Vollkaskoversicherung berücksichtigen:
- Neupreisentschädigung: Nach einem Diebstahl oder Totalschaden Ihres Neuwagens erhalten Sie eine Neuwertentschädigung bis zu 36 Monate ab Fahrzeugkauf.
- Kaufpreisentschädigung: Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, bieten einige Vollkaskotarife nach einem Diebstahl oder Totalschaden eine Kaufpreisentschädigung bis zu 36 Monate ab Fahrzeugkauf an.
- Verzicht auf den Abzug Neu für Alt: Bei der Erstattung für eingebaute Neuteile nimmt der Versicherer nicht den sonst üblichen Preisabschlag entsprechend des Alters und der Abnutzung der alten Teile vor.
- Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit: Aus der Vollkasko erhalten Sie auch dann eine Leistung, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug grob fahrlässig verursachen.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art: Mit dieser Klausel ist nicht nur der Zusammenstoß mit Haarwild, sondern auch mit anderen Tieren versichert. Das können z.B. Vögel, Hunde, Katzen, Rinder oder Pferde sein.
- Erweiterte Tierbissschäden: Mit dieser Auswahl sind Sie nicht nur auf die Erstattung von Schäden an Kabeln und Schläuchen durch Marderbiss beschränkt, sondern auch der Tierbiss anderer Nager, wie z.B. Mäuse ist versichert. Achten Sie besonders darauf, dass auch Folgeschäden mitversichert werden.
Was zahlt die Vollkasko?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Schaden repariert werden muss, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden oder nach einem Diebstahl erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie im Gebrauchtwagenhandel für ein gleichwertiges Auto bezahlen müssten.
Wenn Sie sich Ihr Fahrzeug gerade erst angeschafft haben, schließen Sie am besten in Ihre Vollkasko eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung ein. So fällt die Erstattung nach einem Diebstahl oder Totalschaden im vereinbarten Zeitraum höher aus.
Wann zahlt die Vollkasko nicht?
Wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig verursachen, muss die Vollkasko für den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden nur teilweise oder gar nicht aufkommen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie eine rote Ampel nicht beachten oder durch Ihr Telefon abgelenkt waren. Deswegen ist es empfehlenswert, sich für einen Tarif zu entscheiden, der die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit enthält.
Keine Leistung aus der Vollkaskoversicherung erhalten Sie, wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug vorsätzlich oder unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt wurde. Auch wenn Sie den Diebstahl Ihres Fahrzeugs grob fahrlässig, z.B. durch Steckenlassen des Schlüssels ermöglicht haben, zahlt die Vollkasko nicht.
Welche Faktoren beeinflussen den Preis einer Vollkaskoversicherung?
Zahlreiche Aspekte bestimmen den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung. Wir haben Ihnen nachstehend einige wichtige Einflussgrößen zusammengestellt:
- Fahrzeugtyp: Je höher die Einstufung der Typklasse, desto höher ist der Beitrag. Wenn der Typ Ihres Fahrzeugs eine hohe Schadensquote aufweist, wird er in eine höhere Typklasse eingestuft.
- Fahrzeugstandort: Befindet sich dieser in einer Region mit einer höheren Schadenshäufigkeit, wird das Fahrzeug vom Versicherer in eine entsprechend höhere Regionalklasse mit höheren Beiträgen eingestuft.
- Berufsgruppe: Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können bei den meisten Versicherern von günstigeren Beiträgen profitieren. Oft erhalten auch andere Berufsgruppen günstigere Beiträge.
- Alter des Fahrers: Jüngere Fahrer im Alter bis zu 25 Jahren zahlen aufgrund eines höheren Unfallrisikos höhere Beiträge.
- Anzahl der Fahrer: Sind Sie der alleinige Fahrer Ihres Autos, zahlen Sie weniger Beitrag.
- Schadenfreiheitsklasse: Beanspruchen Sie jahrelang keine Leistungen, werden Sie mit einer höheren Schadenfreiheitsklasse und niedrigeren Beiträgen belohnt.
- Selbstbeteiligung: Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger fällt der Beitrag aus.
- Jährliche Fahrleistung: Mit zunehmender Kilometerzahl steigt der Beitrag.
- Werkstattauswahl: Wenn Sie sich für einen Tarif mit Werkstattwahl durch den Versicherer entscheiden, sinkt der Beitrag.
- Abstellort: Stellen Sie Ihr Auto regelmäßig in eine Garage, werden Sie mit einem Garagenrabatt belohnt.
So lässt sich bei der Vollkasko sparen
Es gibt einfache Möglichkeiten, den Beitrag für Ihre Vollkaskoversicherung zu reduzieren. Nachstehend geben wir Ihnen einige Tipps:
1. Tarifrechner nutzen: Dieser ermöglicht Ihnen einen umfassenden Vergleich vieler Versicherer und Tarife mit einem Sparpotenzial von bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr.
2. Rabatte beanspruchen: Das können z.B. ein Wenigfahrer-, Garagen-, Alleinfahrer- oder Berufsrabatt sein. Meist werden Sie auch mit einem günstigeren Beitrag belohnt, wenn Sie Inhaber einer Bahncard, einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr oder Mitglied in einem Automobilclub sind.
3. Höhere Selbstbeteiligung wählen: In der Vollkaskoversicherung werden Ihnen meist Selbstbeteiligungen von 0 bis zu 2.500 Euro angeboten. Je höher Sie ihre Auswahl treffen, desto niedriger fällt der Beitrag aus.
4. Tarif mit Werkstattbindung wählen: Nach einem Schaden bestimmt der Versicherer die Werkstatt. Diese Option führt zu einem zusätzlichen Rabatt.
5. Filteroptionen nutzen: Zusätzliche finanzielle Vorteile können Ihnen Tarife mit einer fairen Kilometerregelung, einer fairen Rückstufung im Schadensfall sowie mit einem Rabattschutz bieten. Passen Sie die Auswahl entsprechend Ihrer Wünsche an.
6. Jährliche Beitragszahlung vereinbaren: Bezahlen Sie Ihren Beitrag möglichst jährlich im Voraus. Eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlungsweise wird mit einem Ratenzuschlag versehen.
Vollkaskoversicherung: So einfach funktioniert der Vergleich und Wechsel
Der Kfz-Versicherungsvergleich auf heim-und-immobilie.de macht Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Vollkaskoversicherung sehr einfach. Sie benötigen nur Ihre letzte Beitragsrechnung, Ihren Fahrzeugschein und Ihren Führerschein. Dann können Sie direkt mit dem Tarifvergleich starten. Mit nur wenigen Eingaben erhalten Sie einen Überblick über die darin angebotenen Tarife und erfahren Ihr Sparpotenzial.
Schritt 1: Angaben zum Fahrzeug und gewünschten Versicherungsschutz
Geben Sie den Fahrzeugtyp, das Datum der Erstzulassung, den aktuellen Kilometerstand sowie das Datum Ihres Führerscheinerwerbs ein. Wählen Sie im Leistungsumfang die Vollkasko aus und starten dann die Tarifberechnung.
Schritt 2: Angezeigte Tarife vergleichen
Auf der Ergebnisseite werden Ihnen die Tarife preislich sortiert angezeigt. So können Sie schnell Ihr mögliches Einsparpotenzial erkennen. Mit Filtereinstellungen können Sie sich nur die Tarife anzeigen lassen, die Ihren Leistungswünschen entsprechen.
Schritt 3: Neuen Tarif auswählen und online abschließen
Haben Sie sich für Ihren Wunschtarif entschieden, können Sie diesen direkt online und ohne Unterschrift abschließen. Mit dem 1-Klick-Kündigungsservice lässt sich sehr einfach die bisherige Autoversicherung kündigen.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Haben Sie einen Unfall verursacht, wird Ihnen der an Ihrem Auto entstandene Schaden ersetzt. Neben den Reparaturkosten werden auch Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Kfz-Werkstatt erstattet.
Sie können entscheiden, ob Sie überhaupt eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbaren. Bei Vertragsabschluss werden Ihnen für die Vollkasko meist Selbstbeteiligungen zwischen 0 € und 2.500 € angeboten. Die Selbstbeteiligung für die eingeschlossenen Teilkaskoschäden können Sie separat zur Vollkasko in der Regel zwischen 0 € und 500 € wählen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Vollkaskoversicherung schließt immer eine Teilkasko ein. Die Kaskoversicherungen können Sie immer nur bei dem Versicherer abschließen, der auch Ihre Kfz-Haftpflicht versichert.
Ja. Wenn sich der flüchtige Unfallverursacher nicht ermitteln lässt, kommt die Vollkaskoversicherung für den Schaden an Ihrem Auto auf.