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Wenn Ihr Auto nicht mehr neu, aber noch einige Tausend Euro wert ist, kann es sich lohnen, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Denn sie bietet wertvollen Schutz auch gegen größere Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Auf dieser Seite erfahren Sie, für welche Schäden die Teilkasko aufkommt, wie sie sich von der Vollkasko unterscheidet und wie Sie den Beitrag reduzieren können. Wie viel die Teilkasko für Ihr Auto kostet, können Sie im hier angebotenen Tarifvergleich schnell und einfach ermitteln.

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ist ein optionaler Bestandteil der Kfz-Versicherung. Sie kann zur Kfz-Haftpflichtversicherung hinzugewählt werden. Die Teilkasko kommt für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf, die durch äußere Einflüsse entstehen. Da die möglichen Schadensereignisse nicht auf das Fahrverhalten des Fahrers zurückzuführen sind, kennt die Teilkasko keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.

Teilkasko: Welche Leistungen sind enthalten?

Autodiebstahl inklusive Raub

Ihr Fahrzeug wird entwendet oder wird Ihnen geraubt. Manche Tarife schließen zudem die Kosten für den Schlosstausch nach einem Diebstahl der Autoschlüssel ein.

Brand, Explosion

Ihr Auto brennt oder es kommt zu einer Explosion. Tipp: Achten Sie auf Tarife der Teilkasko, die zusätzlich Schmor- und Sengschäden einschließen.

Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Führt ein Kurzschluss zum Schaden an der Verkabelung, so ist dieser versichert. Einige Tarife schließen zusätzlich Folgeschäden durch Kurzschluss ein.

Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung

Führen diese Naturgewalten zu Schäden an Ihrem Fahrzeug, sind diese über die Teilkasko versichert. Werden infolge der Unwettererscheinungen Gegenstände auf oder gegen Ihr Fahrzeug geworfen, sind daraus entstehende Schäden ebenfalls gedeckt.

Zusammenstoß mit Haarwild

Stößt Ihr Fahrzeug mit Haarwild zusammen, ist der am Fahrzeug entstandene Schaden versichert. Nicht versichert ist der Zusammenstoß mit anderen Tieren, wie z.B. Vögel, Hunde, Katzen, Rinder, Pferde. Tipp: Achten Sie auf Tarife, die den Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichern.   

Glasbruch

Versichert sind der Steinschlag sowie der Glasbruch z.B. an der Front-, Seiten-, Heck- oder Dachverglasung, an Spiegeln und Leuchten aus Glas oder Kunststoff.

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Erweiterter Teilkasko-Schutz

Da die Tarife der zahlreichen Versicherer unterschiedliche Leistungsmerkmale aufweisen, achten Sie im Kfz-Versicherungsvergleich je nach Bedarf auf folgende mögliche Zusatzleistungen:

Grobe Fahrlässigkeit

  • Es sind auch Schäden versicherbar, die Sie grob fahrlässig herbeiführen.

Tierbissschäden an Kabeln und Schläuchen

  • Achten Sie auf den Einschluss von Tierbissschäden aller Art. So ist Ihr Auto nicht ausschließlich gegen Marderbiss versichert. Empfehlenswert ist es, auch möglich Folgeschäden durch Tierbiss in die Teilkasko einzuschließen.

Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung

  • Je nach gewähltem Tarif kann nach einem Totalschaden oder Diebstahl der Neuwagenpreis oder der Kaufpreis eines Gebrauchtwagens bis zu 36 Monate ab Kaufdatum erstattet werden.

Kein Abzug Neu für Alt

  • Nach einer Reparatur wird für die eingebauten Neuteile nicht der übliche Abzug des wegen des Alters und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrags vorgenommen.

Schutz für Elektro- oder Hybridfahrzeuge

  • Je nach Tarif werden Versicherungsleistungen für Schäden am Akku oder am Ladekabel erbracht.

Schutz bei Schiffs- und Fährreisen

  • Es besteht Versicherungsschutz, falls das versicherte Fahrzeug untergeht oder durch die Schiffsführung aufgeopfert werden und über Bord gehen muss.

GAP-Deckung

  • Haben Sie Ihr Fahrzeug mit einem Kredit finanziert oder geleast, wird durch die GAP-Deckung nach einem Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem zu ersetzenden Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungswert des Kredit- oder Leasingvertrags erstattet.

Unterschied zwischen Teilkasko, Vollkasko und Haftpflicht

Eine Kaskoversicherung ist immer nur zusätzlich zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar. Die Haftpflichtversicherung für Ihr Auto kommt ausschließlich für Schäden auf, die Ihr Fahrzeug gegenüber fremden Dritten verursacht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kaskoversicherungen können Sie dagegen nach Ihrem eigenen Ermessen wahlweise abschließen. Sie versichern die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen.

Die Teilkasko versichert Schäden, die durch äußere Einflüsse an Ihrem Fahrzeug entstehen. Die Vollkasko ist für Neuwagen sowie finanzierte und geleaste Fahrzeuge besonders interessant. Sie schließt zu allen Leistungen der Teilkasko noch folgende Absicherungen ein:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall
  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch Vandalismus

Selbstbeteiligung bei der Teilkasko: So können Sie sparen

In der Teilkaskoversicherung können Sie Ihren Beitrag reduzieren, wenn Sie eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbaren. Weit verbreitet ist dafür eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Da so für kleinere Schäden die Versicherung nicht aufkommen muss, wird die Teilkasko zu einem günstigeren Beitrag angeboten. Wenn Sie eine höhere Selbstbeteiligung wählen, können Sie Sie den Beitrag noch weiter reduzieren.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Das kommt darauf an. Grundsätzlich ist die Vollkaskoversicherung teurer als die Teilkaskoversicherung. Dafür bietet Sie zusätzlichen Schutz, wenn Ihr Auto wegen eines selbstverschuldeten Unfalls oder wegen Vandalismus Schaden nimmt. Sind Sie aber schon viele Jahre unfallfrei gefahren und haben deswegen in der Vollkaskoversicherung einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, ist es möglich, dass die Vollkaskoversicherung günstiger ist als die Teilkasko.

Wenn Ihr Auto noch einige Tausend Euro Wert ist und Sie nach einem Schaden auf die Zahlung aus der Teilkaskoversicherung angewiesen sind, sollten Sie eine Teilkasko abschließen. Denn schon der Austausch einer wegen Steinschlags beschädigten Frontscheibe kann schnell mehr als 1.000 Euro kosten. Außerdem bietet die Teilkaskoversicherung umfangreichen Versicherungsschutz, z.B. auch bei dem Zusammenstoß mit Tieren, Schäden durch Unwetter oder bei Diebstahl Ihres Autos.

Bei Diebstahl Ihres Autos zahlt die Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert Ihres Autos abzüglich dessen Restwert. Das gleiche gilt, wenn Ihr Auto z.B. durch einen Brand einen Totalschaden erleidet.

Ja. Die Teilkasko zahlt die Reparaturkosten maximal bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, wenn Sie es vollständig und fachgerecht reparieren lassen. Sie müssen die Reparatur mit einer Rechnung nachweisen.

Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, ja. Denn mit der Teilkasko genießen Sie Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören.

Ja. Während Sie die Teilkaskoversicherung auch ohne Vollkasko abschließen können, ist es umgekehrt nicht möglich. Das bedeutet, dass die Vollkasko immer eine zusätzliche Erweiterung des Versicherungsschutzes der Teilkasko darstellt.

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