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Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Auto nicht gefahren werden. Denn sie kommt für Schäden auf, die durch das Auto gegenüber anderen verursacht werden. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige Belange zusammengestellt, die Ihnen bei einem Vergleich und der Beantragung einer Kfz-Haftpflichtversicherung helfen.

Bei welchen Schäden leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Dazu zählen:

  • Personenschäden (bis 7,5 Mio. Euro) mit der Kostenübernahme für bspw. Rettungseinsatz, medizinische Behandlungen, Einkommensausfälle, Schmerzensgelder
  • Sachschäden (bis 1,22 Mio. Euro) mit der Übernahme von bspw. Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Vermögensschäden Dritter (bis 50.000 Euro)

Damit Sie nach einem verursachten Unfall Ihr finanzielles Risiko weiter senken, können Sie zusätzliche Leistungserweiterungen einschließen.

Wählbare erweiterte Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Erhöhte Deckungssummen: Es ist möglich, dass nach einem Unfall die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen nicht ausreichen. Viele Versicherer bieten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro an. Je nach Tarif sind dann Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person versichert.
  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit: Führen Sie einen Unfall grob fahrlässig herbei, wird der Versicherer seine Leistungen bei Einschluss dieser Klausel nicht kürzen. Grob fahrlässig handelt, wer z.B. eine rote Ampel übersieht oder sich vom Telefon ablenken lässt und deswegen einen Unfall verursacht.
  • Mallorca-Police: Zusatzschutz bei der Nutzung von Mietwagen im europäischen Ausland. Reichen die dortigen Deckungssummen nicht aus, springt die Mallorca-Police bis zur Versicherungssumme Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
  • Auslandsschadenschutz: Schützt, wenn Sie mit Ihrem Auto ins Ausland fahren und dort unverschuldet durch einen Verkehrsunfall geschädigt werden. Reicht die im Ausland gültige Deckungssumme des Unfallgegners nicht aus, ergänzt der Auslandsschadenschutz die Schadenszahlungen an Sie bis zur Höhe der in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.
  • Rabattschutz: Haben Sie einen Unfall verursacht, bleibt Ihnen im folgenden Versicherungsjahr bei demselben Versicherer die bestehende Schadenfreiheitsklasse erhalten. 

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Wer ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer an das versicherte Fahrzeug gebunden.

Versichert sind

  • der Versicherungsnehmer
  • der Fahrzeughalter
  • der Fahrzeugeigentümer sowie
  • die berechtigten Fahrer des Fahrzeugs.

In diesen Ländern sind Sie versichert:

Mit der Kfz-Haftpflicht sind Sie innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, versichert.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die an Ihrem eigenen Auto oder dem Fahrer selbst entstehen. Außerdem sind Schäden nicht versichert, die vorsätzlich herbeigeführt werden.

Was kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Der durchschnittliche Beitrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt etwa 400 Euro pro Jahr, kann jedoch deutlich höher oder niedriger ausfallen. Er wird maßgeblich von den folgenden Faktoren bestimmt:

 

  • Zulassungsort des Fahrzeugs (Regionalklasse): Aufgrund des Risikos sind die Beiträge in Ballungszentren meist teurer als im ländlichen Raum. Je höher die Regionalklasse, desto höher der Beitrag.

  • Fahrzeugtyp (Typklasse): Die Beiträge für PS-starke und größere Autos sind meist teurer als für Kleinwagen mit niedrigerer Motorisierung. Je höher die Typklasse, desto höher der Beitrag.

  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)Fahranfänger werden meist in eine niedrige SF-Klasse eingestuft. Fahrer, die jahrelang unfallfrei gefahren sind, können dagegen hohe SF-Klassen erreichen. Je höher die SF-Klasse, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt und niedriger der Beitrag.

  • Fahrleistung: Je mehr Kilometer Sie pro Jahr mit dem versicherten Auto fahren, desto höher fällt der Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

  • Berufsgruppe: Bestimmte Berufsgruppen erhalten Rabatte. Insbesondere Angestellte des öffentlichen Diensts und Beamte profitieren oftmals von niedrigeren Beiträgen.

In der folgenden Infografik haben wir Ihnen die wichtigsten Einflussgrößen auf den Beitrag einer Kfz-Haftpflichtversicherung übersichtlich dargestellt:

So können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung sparen

  • Kfz-Haftpflichtversicherungs-Vergleich durchführen: Die größtmögliche Ersparnis können Sie durch einen Tarifvergleich erzielen. Tipp: Jährlich vergleichen und wechseln lohnt sich in vielen Fällen.
  • Rabatte: Nutzen Sie die im Tarifvergleich angebotenen Rabattmöglichkeiten. Sie erhalten z.B. Rabatt als Wenigfahrer oder wenn Sie Ihr Fahrzeug in der Garage abstellen, eine Bahncard oder eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr besitzen oder Mitglied in einem Automobilclub sind.
  • Schadenfreiheitsrabatt: Je mehr Jahre Sie unfallfrei fahren, desto höher steigen Ihre Schadenfreiheitsklasse und der Schadenfreiheitsrabatt. Bei verursachten Kleinschäden kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen. So wird Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft.

Berechnen und Vergleichen einer Kfz-Haftpflichtversicherung

Für die Berechnung benötigen Sie den Fahrzeugschein, Ihren Führerschein und die letzte Rechnung Ihrer bestehenden Autoversicherung.

Schritt 1: Machen Sie im Kfz-Versicherungsrechner Angaben zu Ihrem Fahrzeug, zum Fahrer und zu den von Ihnen gewünschten Leistungen. Starten Sie danach die Berechnung.

Schritt 2: Vergleichen Sie auf der Ergebnisseite die angebotenen Tarife. Über Filteroptionen werden Ihnen nur die Tarife angezeigt, die Ihre Wünsche erfüllen.

Schritt 3: Die von Ihnen ausgewählte neue Kfz-Versicherung können Sie nun ganz einfach online abschließen. Eine Unterschrift wird nicht benötigt. Mit dem 1-Klick-Kündigungsservice können Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung sehr einfach kündigen. 

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eVB – So erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung

Wenn Sie ein Auto neu anmelden, benötigen Sie eine sogenannte eVB-Nummer. Diese weist der Zulassungsbehörde nach, dass ab Zulassung des Fahrzeugs eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die eVB-Nummer erhalten Sie per SMS oder E-Mail, nachdem Sie im Kfz-Versicherungsvergleich Ihren Antrag online versendet haben. Sie können diese aber auch direkt bei Ihrem neuen Versicherer anfordern.

Kfz-Haftpflichtversicherung bei negativer Bonität

Da eine gesetzliche Pflicht für eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Auto besteht, sind die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, einen Antrag auf die Haftpflichtversicherung für Ihr Auto anzunehmen. Jedoch werden lediglich die oben genannten Mindestversicherungssummen angeboten. Außerdem darf das zu versichernde Fahrzeug nur privat genutzt werden und Sie müssen den Beitrag jährlich im Voraus bezahlen. Der ausgewählte Versicherer darf in bestimmten Fällen den Versicherungsschutz trotzdem ablehnen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie bei diesem Versicherer bereits versichert waren, den Beitrag nicht bezahlt haben oder wenn Sie wegen eines Schadens gekündigt wurden. Die Mitversicherung einer Teil- oder Vollkaskoversicherung kann der Versicherer ablehnen.

Kfz-Haftpflicht: Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

  • Teilkaskoversicherung: Bei dieser wird Ihr eigenes Auto beispielsweise gegen Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss, Brand oder Sturm und Hagel versichert.
  • Vollkaskoversicherung: Neben den genannten Leistungen der Teilkasko werden zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle oder durch Vandalismus erstattet.
  • Fahrerschutzversicherung: Versichert Sie oder andere berechtigte Fahrer gegen Personenschäden, wenn beim Fahren des Autos ein selbstverschuldeter Unfall verursacht wird. Erstattet werden z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
  • Kfz-Schutzbrief: Je nach Anbieter können dies beispielsweise Leistungen für Pannenhilfe, Abschleppen oder kleinere Reparaturen sein.

So melden Sie der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden

Nach einem Unfall sollten Sie einiges beachten, damit die Schadensabwicklung problemlos ablaufen kann. Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie innerhalb einer Woche den Schaden melden. Das können Sie telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder über das Kundenportal erledigen. Teilen Sie Ihrer Versicherung ebenso mit, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt. Sie müssen Ihren Versicherer mit allen erforderlichen Informationen zum Schadenshergang versorgen.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ja, wenn Sie der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter des Fahrzeugs sind. Den Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Aber nicht in jedem Fall lässt sich eine Steuerersparnis erzielen. Denn die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind auf einen Höchstbetrag von 1.900 Euro begrenzt, den oft schon die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausschöpfen.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn die Höhe des Beitrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das sind beispielsweise der Zulassungsort, das Fahrzeugmodell, der Schadenfreiheitsrabatt oder die jeweilige Fahrleistung. Deswegen lohnt sich der hier angebotene Kfz-Versicherungsvergleich. So können Sie für Ihr Auto eine günstige Kfz-Haftpflichtversicherung ermitteln.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert Schäden, die mit dem Fahrzeug gegenüber anderen verursacht werden. Das können Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Diese können Sie über eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung versichern.

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