Elementarversicherung:
starker Schutz vor extremen Wetterlagen
Auch in Deutschland treten extreme Wetterereignisse immer häufiger auf. Im Juli 2021 sorgte ein Starkregengebiet vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für ein weiteres Jahrhunderthochwasser, das ganze Ortschaften zerstörte und Schäden in Milliardenhöhe anrichtete. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet mit einer Schadensumme allein nur für das versicherte Eigentum in Höhe von etwa 5,5 Milliarden Euro. Sicher kann sich also nur fühlen, der vor einem solchen Extremwetterereignis tatsächlich eine erweiterte Elementarversicherung abgeschlossen hatte. Für alle anderen dürfte es nach solchen oder ähnlichen Katastrophen mit einem Schadensersatz deutlich schlechter aussehen.
Angesichts der immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse und der riesigen Schadenssummen ist es erstaunlich, dass gemäß GDV nicht einmal die Hälfte der Wohngebäudeversicherungen und nur knapp ein Drittel aller Hausratversicherungen in Deutschland mit einer Elementarversicherung ausgestattet sind. Bestehende Wohngebäudeversicherungen sollten daher um den Schutz gegen alle Elementargefahren erweitert werden, so die Empfehlung des GDV an jeden Eigentümer. Wollen Sie dem folgen, brauchen Sie eine erweiterte Elementarversicherung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, um den Versicherungsschutz zu optimieren.
Was ist eine Elementarversicherung?
Auch wenn Sie als Eigentümer bereits eine Wohngebäudeversicherung besitzen und somit gegen Schäden versichert sind, die durch Wettereinflüsse entstehen (z. B. Hagel und Sturm), greift diese Police eben nicht bei sogenannten weiteren Elementargefahren. Damit sind Schadensereignisse gemeint, die durch Naturgewalten entstehen. Zu diesen zählen:
- Erdrutsch und Erdsenkung
- Erdbeben
- Schneedruck
- Schnee- und Schlammlawinen
- Hochwasser und Überschwemmungen
- Rückstau infolge von Starkregen oder Überschwemmungen
- Vulkanausbruch.
Diese sogenannten erweiterten Elementarschäden verursachen meist erhebliche Verwüstungen und lassen sich nur über die erweiterte Elementarversicherung, auch Naturgefahrenversicherung genannt, versichern. Beispiele dafür sind überflutete Räume im Keller und Erdgeschoss, beschädigte oder eingestürzte Dächer oder tiefe Mauerrisse. Die Behebung derartiger Schäden oder der erforderliche Wiederaufbau im Falle eines zerstörten Gebäudes ist mit erheblichen Kosten verbunden. In einer Elementarversicherung sind diese Schäden abgedeckt. Da durch Naturgewalten hohe existenzbedrohende Schäden entstehen können, ist der Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) dringend ratsam.
Wie kann ich eine Elementarversicherung abschließen?
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Elementarversicherung nicht als Einzelvertrag, sondern als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung an. Dennoch kann zu einer bereits laufenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die noch fehlende Elementarversicherung hinzuversichert werden. Der Versicherungsschutz deckt die Risiken durch Elementarschäden immer ganzheitlich ab. Das heißt, Sie können nicht einzelne Risiken selektiv versichern, um etwa nur den Schutz vor Hochwasser oder Schneedruck zu erhalten und damit die Prämie zu reduzieren. Der Abschluss der erweiterten Elementarversicherung erfolgt meist im Rahmen eines Neuantrags auf eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung, in dem Sie diesen Baustein direkt mit auswählen können.
Wichtig: Der Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung ist freiwillig; Sie sind als Hausbesitzer oder Mieter nicht zum Abschluss verpflichtet. Dennoch ist der Einschluss einer Elementarversicherung insbesondere in Gebäudeversicherungen dringend empfohlen. Die Kosten der Elementarversicherung für Gebäude und Hausrat sind von verschiedenen Faktoren abhängig, so z. B. von der Art des Gebäudes, dessen Versicherungssumme bzw. der Versicherungssumme des Hausrats, der Bauart und der Lage bis hin zur genauen Adresse des Gebäudes.
Das sind die Leistungen einer Elementarversicherung
Leistungen der Elementarversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung
Tritt ein Schadensfall ein, haben Sie Anspruch auf beispielsweise folgende Leistungen:
- Trockenlegung und Sanierung des beschädigten Gebäudes
- Erforderliche Reparaturen am und im Gebäude
- Falls unausweichlich: Abriss oder Abbruch der Immobilie
- Errichtung eines gleichwertigen Gebäudes.
Auch anfallende Kosten für Unterkunft oder Mietausfälle, weil die Immobilie vorübergehend nicht nutzbar ist, können mitversichert werden. Je nach Leistungsumfang bezahlt die Elementarversicherung für Ihr Haus einen Ausgleich im Falle einer bleibenden Wertminderung durch versicherte Elementarschäden.
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Leistungen der Elementarversicherung im Rahmen einer Hausratversicherung
Die Erweiterung der Hausratversicherung um die erweiterte Elementarversicherung kann ebenso sinnvoll sein, da sich der bloße Schutz innerhalb einer Gebäudeversicherung nur auf fest miteinander verbundene Gebäudeteile bezieht – nicht aber auf jegliches bewegliche Inventar. Zu den versicherten Schäden einer Elementarversicherung zählen also beispielsweise durch von Starkregen in den Keller eindringendes Wasser beschädigte Waschmaschinen, Trockner, Möbel oder anderer Hausrat. Der erweiterte Elementarschutz umfasst die
- Kostenübernahme für Reparaturen an beschädigter Einrichtung
- Erstattung des Wiederbeschaffungspreises des Inventars, wenn es zerstört oder unbrauchbar geworden ist.
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Beispielhafte Schadensfälle:
Wann zahlt die Versicherung?
Bei diesen Schäden infolge extremer Naturereignisse greift Ihre erweiterte Elementarversicherung:
Eine Lawine begräbt die Rückseite eines am Fuße des Berges stehenden Gebäudes, so dass Fenstern und Mauern beschädigt werden.
Nach tagelangem massivem Schneefall stürzt das Dach eines Wohnhauses unter der Last der Schneemassen ein.
Starke Regenfälle lassen ein Haus, das an einem Hang gebaut ist, abrutschen, so dass es nicht mehr bewohnbar ist. Wurde der Erdrutsch oder der Erdfall z.B. in Bergbaugebieten von Menschen erzeugt, greift die erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) nicht.
Ein Erdbeben verursacht tiefe Risse und Löcher an der Fassade einer mit dem Haus verbundenen Garage.
Dauerregen sorgt dafür, dass ein Fluss über das Ufer tritt und das Erdgeschoss eines nahen Gebäudes unter Wasser setzt oder durch die starke Strömung ganze Gebäude mitreißt und völlig zerstört. So geschehen in der Jahrhundertflut 2002 und im Jahrhunderthochwasser 2013 an der Elbe. Weitere Beispiele sind das Rheinhochwasser 1993, das Oderhochwasser 1997, das Pfingsthochwasser 1999 in Nebenflüssen der Donau (Bayern) oder das Elbehochwasser 2006.
Starkregen führt zu einer Überlastung der Kanalisation, da die Wassermassen nicht mehr weitergeleitet werden können. Es entsteht ein Rückstau, durch den Wassermengen über die Abflussrohre in den Keller eines Hauses eindringen.
Achtung: Die Mitversicherung von Rückstauschäden verlangt zwingend das Vorhandensein einer funktionierenden Rückstauklappe oder eines funktionierenden Rückstauventils.
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Elementarversicherung:
Enormer Aufholbedarf bei so wichtigem Zusatzschutz
Viele Eigentümer denken, dass sie bereits mit ihrer Wohngebäudeversicherung ausreichend geschützt sind – tatsächlich besitzen auch mehr als 90 % der Hausbesitzer in Deutschland eine Wohngebäudeversicherung. Bei der sehr wichtigen erweiterten Elementarversicherung besteht hingegen noch enormer Aufholbedarf. Laut einer Statistik des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) haben nur 45 % aller Wohngebäudeversicherungen und rund 27 % aller Hausratversicherungen in Deutschland diesen essenziellen Zusatzschutz inkludiert.
Bundesland | Absicherung gegen Naturschäden |
Baden-Württemberg | 94 % |
Bayern | 36 % |
Berlin | 42 % |
Brandenburg | 35 % |
Bremen | 22 % |
Hamburg | 27 % |
Hessen | 42 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 28 % |
Niedersachsen | 25 % |
Nordrhein-Westfalen | 45 % |
Rheinland-Pfalz | 35 % |
Saarland | 36 % |
Sachsen | 48 % |
Sachsen-Anhalt | 45 % |
Schleswig-Holstein | 29 % |
Thüringen | 48 % |
Wie diese Tabelle zeigt, gibt es allerdings große regionale Differenzen. So sind die Gebäude in Baden-Württemberg nahezu komplett abgesichert. Das hat aber den Hintergrund, dass es dort bis 1994 eine Versicherungspflicht für Elementarschäden gab.
Elementarversicherung und Hochwasser: Einschätzung des Schadensrisikos
Mit welchem Versicherungsbeitrag Sie rechnen müssen, wird primär durch den Standort (PLZ, Straße und Hausnummer) Ihres Gebäudes und dessen Schadensrisiko bestimmt. Besonders bedeutend für die Tarifierung der Elementarversicherung ist dabei das Risiko von Hochwasser. Um dieses einzuschätzen, hat der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ganz Deutschland in ein vierstufiges System von Risikozonen namens ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) eingeteilt. In diesem System beschreiben die Zonen die Wahrscheinlichkeit, mit der in der jeweils zugeordneten Region Hochwasser auftreten kann. Maßgeblich ist die statistische Häufigkeit von Hochwasser in Bezug auf Jahre.
- Zone 1: Hochwasser statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre
- Zone 2: Hochwasser statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren
- Zone 3: Hochwasser statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren
- Zone 4: Hochwasser statistisch mindestens einmal in 10 Jahren
Demnach lässt sich jedes Gebäude in Deutschland einer dieser Risikozonen zuordnen. Je höher die Zone, in der das Gebäude kategorisiert ist, desto größer wird das Überschwemmungsrisiko bewertet – mit entsprechend ungünstigeren Konditionen für Ihren Versicherungstarif. Steht Ihre Immobilie zum Beispiel in Zone 4, wird also als stark hochwassergefährdet bewertet, ist es möglich, dass der Versicherungsschutz sogar abgelehnt wird. Oder Sie müssen mit Zuschlägen für Ihre Elementarversicherung aufgrund des Hochwasserrisikos rechnen.
In dieser Tabelle, die auf Daten des GDV* basiert, lässt sich die Verteilung der statistisch erfassten Wohnadressen in Deutschland pro GK ablesen.
Gefährdungsklasse (GK) | GK 1 | GK 2 | GK 3 | GK 4 | |
---|---|---|---|---|---|
Verteilung | 92, 3 % / 20,1 Millionen Adressen | 6,1 % / 1,3 Millionen Adressen | 1,1 % / 239.000 Adressen | 0,5 % / 104.000 Adressen | 100 % |
Summe | 21,7 Millionen Adressen |
* Quelle: Website des GDV
Laut GDV liegen in Deutschland aber mehr als 90 % aller Immobilien in der Zone 1 – der Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung ist daher in der Regel problemlos möglich. Da jeder Versicherer die ZÜRS-Zonen selbst festlegt, können die Einstufungen für ein- und dasselbe Objekt jedoch durchaus voneinander abweichen. Zu den weiteren Faktoren, die Ihren Versicherungsbeitrag beeinflussen, zählen:
- Bauartklasse der Immobilie (Massiv- oder Leichtbauweise beeinflusst Anfälligkeit für Naturgefahren und damit Folgekosten bei Schäden)
- Detailangaben zum Gebäude (z. B. Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung, erfolgte Sanierungsarbeiten)
- Versicherungsumfang (Versicherungssumme und Leistungsauswahl)
Wie sinnvoll ist eine Elementarversicherung?
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bzw. Ihre Immobilie von einem Erdbeben oder Vulkanausbruch mit verheerendem Ausmaß betroffen sein wird, ist eher unwahrscheinlich. Je nach Standort Ihrer Immobilie macht der zusätzliche Schutz gegen Elementarschäden dennoch Sinn. Ist das Gebäude beispielsweise am Hang gebaut, nahe eines Gewässers oder steht es grundsätzlich in einem Hochwasserrisikogebiet, sorgen Sie mit einer Elementarversicherung für Ihr Haus vor. Bedenken Sie auch, dass die Starkregenfälle mit Überschwemmungen und Rückstauschäden wahrscheinlich weiter zunehmen und zu den häufigsten Schadensursachen mit sehr hohen Schadenssummen zählen.
Ob eine Elementarversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt daher stark von Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis ab. Zu bedenken ist: Die Schadenssummen durch Elementarschäden steigen seit Jahren in großen Schritten an. Grundsätzlich ist – bedingt durch den Klimawandel – auch eher von einer Zunahme extremer Wetterereignisse auszugehen als von einem Rückgang.
Was kostet eine Elementarversicherung?
Die Kosten einer Elementarversicherung hängen vor allem von der Lage der zu versichernden Immobilie und der jeweiligen Versicherungssumme ab. Die Preisspanne in den verschiedenen Gefahrenzonen ist sehr groß. Monatsbeiträge beginnen bei ca. 7,50 Euro.
Zudem macht es einen Unterschied, ob Sie den wichtigen Zusatzschutz im Rahmen einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung beantragen. In unseren kostenlosen Versicherungsvergleichsrechnern können Sie auf heim-und-immobilie.de verschiedene Versicherungstarife und deren Leistungen sowie die resultierenden Preise vergleichen und bequem online beantragen.
Der richtige Tarif: wichtige Entscheidungskriterien
Die Entscheidung für einen bestimmten Anbieter oder Tarif macht nur im Rahmen eines Tarifvergleiches für die Gebäudeversicherung und/oder die Hausratversicherung Sinn - dann aber jeweils inklusive der Elementarversicherung. Diese Faktoren sind besonders relevant:
- Leistungsumfang
In der Regel ähneln sich die wesentlichen Leistungen der Anbieter. Die Unterschiede liegen aber im Detail – etwa, was die Mitversicherung von Garagen oder anderen Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück betrifft. Hier muss der Versicherungsschutz eventuell zusätzlich mitbeantragt werden, da dieser nicht bei allen Versicherern automatisch inkludiert ist. Achten Sie auf nicht versicherte Risiken, auf zusätzliche Leistungseinschlüsse, auf die Höhe der Versicherungsleistungen und Selbstbehalte. - Beitragshöhe
Die Beiträge der Tarife variieren je nach Anbieter enorm – auch aufgrund der unterschiedlichen Risikoeinschätzungen. - Selbstbehalt
Elementarversicherungen lassen sich mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen, die die Beitragshöhe reduziert.
Vor allem aufgrund der großen Unterschiede in der Beitragshöhe lohnt sich ein Vergleich der Tarife und Versicherungsanbieter. Das gilt auch, wenn Sie bereits eine Gebäude- oder Hausratversicherung mit oder ohne Einschluss einer erweiterten Elementarversicherung besitzen. Schließlich können Sie durch einen Anbieterwechsel teils mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen und zusätzlich leistungsstärkere Tarife finden.
Lassen Sie sich diese Vorteile nicht entgehen und nutzen Sie unsere kostenlosen Tarif-Vergleichsrechner. So finden Sie mit jeweils nur einer Berechnung mühelos die für Sie optimale Gebäude- oder Hausratversicherung mit der Elementarversicherung als wichtige Ergänzung. Der direkte Online-Abschluss ohne Unterschrift ist problemlos möglich!
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Ja. Sind Sie Vermieter, dürfen Sie die Beiträge Ihrer erweiterten Elementarversicherung für das Mietshaus über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Dies ist in der rechtlich bindenden Betriebskostenverordnung, die seit 2004 gültig ist, festgehalten.
Nein. Ihre Beiträge zur erweiterten Elementarversicherung können Sie nicht steuerlich geltend machen. Allerdings ist es möglich, Ihre Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall als außergewöhnliche Belastung abzusetzen, wenngleich auch nicht in vollem Umfang. Denn das Finanzamt zieht einen sogenannten “zumutbaren Eigenanteil” ab, dessen Höhe von Ihrem Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder abhängt. Bedingung ist zudem, dass Sie eine lückenlose Dokumentation über die Behebung der Elementarschäden vorlegen (z. B. Rechnungen).