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Leitungswasserschäden durch geplatzte Rohre sind eine häufige Schadensursache an Wohngebäuden, die in vielen Fällen aufwendige Reparaturen und Instandsetzungen erfordern und hohe Kosten nach sich ziehen. Schützen Sie sich daher mit einer Gebäudeversicherung, die Ihnen die Kosten von Sachschäden an Ihrem Gebäude bei einem Rohrbruch erstattet. Lesen Sie bei heim-und-immobilie.de mehr dazu.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserrohrbruch?

Für die Schadensregulierung eines Wasserschadens kommen grundsätzlich die verbundene Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung in Betracht. Für Schäden Dritter ist darüber hinaus die private Haftpflichtversicherung zuständig.

Übersicht zu den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Policen:

Wasser­rohr­bruch: Welche Versicherung ist zuständig?Was deckt die Versicherung ab?
Gebäude­versicherung (Schäden durch Leitungs­wasser, Feuer und Sturm / Hagel)
  • Gebäude­substanz
  • fest verbundene Gebäude­bestandteile (z. B. ein Parkett­fuß­boden)
  • Gebäude­zubehör im Sinne der Versicherungs­bedingungen (z. B. Klingel­anlage)
Hausrat­versicherung (Schäden durch Leitungs­wasser, Einbruch­diebstahl, Feuer, etc.)
  • bewegliches Inventar, das den Bewohnern zum Gebrauch oder Verbrauch dient
  • Möbel, Einrichtungs­gegenstände, Spielzeug, Wertsachen, Küchen­ein­richtung, Kleidung
Privat­haft­pflicht­versicherung
  • Schäden am Eigen­tum anderer Personen

Im Basistarif der Hausrat- und Gebäudeversicherung sind meist nur Leitungswasserschäden an Zu- und Ableitungsrohren (Ableitungsrohre sind jedoch meist nur innerhalb des Gebäudes versichert) eingeschlossen. Mit einer Elementarversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Wasserschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen (inklusive Rückstau) ab. Diese Police ist meist als optionaler Zusatzbaustein erhältlich.

Rohrbruch: Welche Kosten sind durch eine Versicherung abgedeckt?

Die Gebäudeversicherung übernimmt eine Reihe an Aufwendungen, dazu gehören:

  • Ausgaben für Wiederherstellung des Gebäudes
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mietausfall und Mietwert
  • Aufwendungen für eine Ersatzunterkunft

Für welche Kosten die Police im Einzelnen aufkommt, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Was zählt bei einem Rohrbruch als Versicherungsfall?

Ein Wasserrohrbruch liegt allgemein vor, wenn ein Rohr der Zu- und Ableitungen (Ableitungsrohre sind jedoch meist nur innerhalb des Gebäudes versichert) Schäden aufweist und dadurch Flüssigkeit unkontrolliert austreten kann. Ein Versicherungsfall setzt keinen kompletten Bruch der Leitung voraus – es reichen bereits feine Risse im Rohr aus, um einen Wasserschaden zu verursachen. 

Die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung geben Ihnen Auskunft darüber, welche Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind. In der Regel umfasst der Versicherungsumfang in der verbundenen Wohngebäudeversicherung unter anderem folgende Schäden:

  • Leitungswasserschäden, bei denen Leitungswasser bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen ausgetreten ist. 
  • Frostbedingte und sonstige Bruchwasserschäden an Rohren der Wasserversorgung sowie von Heizungs-, Klima-, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen innerhalb von Gebäuden. 
  • Frostbedingte und sonstige Bruchwasserschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb von Gebäuden, insofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen. 

Versicherte Leitungswasserschäden können sich folglich an verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb des Gebäudes ereignen – auch bei einem Wasserrohrbruch der Heizung ist die Versicherung zuständig. Bruchschäden an Heizkörpern sind nur bei Frostschäden versichert, der Folgeschaden jedoch immer.

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Wasserrohrbruch: Wie der Versicherung melden?

Wenn ein akuter Wasserrohrbruch eintritt, müssen Sie als Versicherungsnehmer gewisse Obliegenheitspflichten erfüllen. Eine wichtige Obliegenheit besteht in der Schadensminderungspflicht – d. h. Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. 

Drehen Sie bei einem Rohrbruch immer sofort den Haupthahn ab, um einen weiteren Austritt von Leitungswasser zu verhindern. Zudem ist es wichtig, dass Sie den Wasserschaden unverzüglich Ihrer Gebäudeversicherung melden. Viele Versicherer stellen für diesen Zweck ein Formular für die Schadenmeldung bzw. ein Online-Tool sowie eine Hotline bereit. 

Tipps für die Schadenmeldung – so melden Sie der Versicherung Ihren Wasserrohrbruch richtig

  • Fertigen Sie eine detaillierte Dokumentation der entstandenen Leitungswasserschäden an. Machen Sie sowohl Aufnahmen von den Schäden an Wänden, Fußböden etc. als auch von dem defekten Rohr (falls Zugang besteht). 
  • Erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gebäudeteile. 
  • Senden Sie die Schadenmeldung so zeitnah wie möglich ab („ohne schuldhaftes Verzögern“). 
  • Warten Sie nach den ersten Maßnahmen zur Schadeneindämmung weitere Instruktionen und die Freigabe von Kosten durch Ihre Versicherung ab. Bei größeren Schäden entscheidet sich die Versicherung mitunter für die Hinzuziehung eines Gutachters, der den Gesamtschaden vor Ort in Augenschein nimmt, bevor Sie Reparaturen vornehmen lassen. 

Um Folgeschäden wie Schimmelpilz zu vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, Handwerker mit der maschinellen Trocknung und fachgerechten Wasserschadensanierung zu beauftragen. Halten Sie dafür Rücksprache mit Ihrem Versicherer, der Ihnen möglicherweise eine erfahrene Fachfirma empfehlen kann. 

Wie vorgehen, wenn die Versicherung bei Rohrbruch nicht zahlt?

Ihre Gebäudeversicherung ist bei einem Wasserschaden nicht in jedem Fall eintrittspflichtig: Wenn kein versicherter Schaden vorliegt, kann die Versicherung den Schadensausgleich verweigern. Darüber hinaus verlieren Sie ggfs. Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre Obliegenheitspflichten verletzt haben oder der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten (hier ist die Schwere des Verschuldens relevant) entstanden ist. 

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist in der Lage, Ihnen eine Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall zu geben und Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche zu unterstützen. 

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Abwasserrohrbruch: Versicherung online abschließen

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Wasserrohrbruch in der Mietwohnung: Wer zahlt?

Wenn Sie einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung oder in den Gemeinschaftsbereichen bemerken, kontaktieren Sie Ihren Vermieter. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers deckt Schäden an Wänden, Decken und anderen Gebäudeteilen ab – dazu gehören unter anderem die Tapeten in Ihrer Wohnung.

Hausrat schließt die Gebäudeversicherung dagegen aus, daher ist es ratsam, das eigene Hab und Gut durch eine Hausratversicherung abzusichern. Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung erstreckt sich auch auf Gegenstände, die Sie im Keller (und damit außerhalb Ihrer Wohnung) lagern. 

Mietminderung

Ein Wasserschaden infolge eines Wasserrohrbruchs kann eine Mietminderung begründen, falls die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist: Insofern Ihre Mietwohnung unbewohnbar wird, haben Sie Anspruch auf 100-prozentige Minderung der Mietzahlung. Bei einer durchfeuchteten Wand sind bis zu 20 % üblich. Wenn Sie den Schaden hingegen selbst verursacht haben, besteht diese Option in den meisten Fällen nicht. 

Sie sind Vermieter einer Wohnung und Ihr Mieter hat aufgrund eines Wasserschadens eine berechtigte Mietminderung geltend gemacht? Die Gebäudeversicherung ersetzt Ihnen unter Umständen den Mietausfall, insofern diese Leistung im Versicherungsvertrag enthalten ist. Darunter fallen auch die fortlaufenden Betriebskosten.

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