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Was ist eine Wohngebäudeversicherung? Diese Frage stellen vor allem Eigentümer von Häusern und Wohnungen, aber auch Mieter. Eigentümer interessieren sich in der Regel für die Inhalte der Wohngebäudeversicherung, während Mieter diesen Posten regelmäßig in ihrer Nebenkostenabrechnung finden. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, was eine Wohngebäudeversicherung ist und gegen welche Schäden sie schützt.

Das beinhaltet eine Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachschadenversicherung für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, die für versicherte Schäden an versicherten Gebäuden aufkommt. In der Wohngebäudeversicherung lassen sich einzeln oder kombiniert diese Gefahren versichern:

  • Feuer, inklusive Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz über Zusatzbausteine zu erweitern und deutlich aufzuwerten. Mögliche Optionen sind beispielsweise:

Da die Hagel- und Sturmversicherung der Wohngebäudeversicherung nicht die Schäden durch weitere Naturgefahren versichert, ist der Einschluss des Zusatzbausteins der erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) besonders wichtig und ratsam. Diese versichert Sie gegen immer häufiger auftretende und oft verheerende Schäden am Gebäude infolge von:

  • Starkregen
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt meist über einen Wertermittlungsbogen, mit dem der Wert 1914 des Gebäudes in Mark errechnet wird. Ausgehend von diesem Wert wird aufgrund der stetig steigenden Baupreise mithilfe des gleitenden Neuwertfaktors jährlich die Höchstentschädigungsgrenze für die Erstattung eines Schadens ermittelt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie auch nach Jahren des Abschlusses der Wohngebäudeversicherung nach einem möglichen Totalschaden mithilfe der Versicherungsleistung ein gleichwertiges Gebäude wiedererrichten können.

Die Tarife der verschiedenen Versicherer werden oft mehrstufig von Basis- über Komfort- hin zu Premiumtarifen angeboten. Entsprechend vergrößert sich das Leistungsspektrum um zahlreiche zusätzliche Einschlüsse, die in vielen Schadensfällen für eine finanzielle Entlastung des Gebäudeeigentümers sorgen. Achten Sie in Ihrer Auswahl besonders auf einen Tarif, der Schäden auch durch grobe Fahrlässigkeit in die Gebäudeversicherung einschließt.

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Das kostet eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden

Die Höhe des Beitrages für eine Wohngebäudeversicherung hängt von vielen Faktoren ab. Die Versicherer ermitteln den Beitrag z. B. anhand der Art und der Bauweise des Gebäudes, seiner Adresse, Größe und Ausstattung sowie dem gewünschten Versicherungsumfang. Die folgende Übersicht gibt Ihnen erste Anhaltspunkte, wie der Standort und der Zusatzbaustein “Elementarschäden” die Kosten verändern. Wie Sie in den Beispielen feststellen können, verteuert die existenzschützende und daher wichtige erweiterte Elementarschadenversicherung den Beitrag nur unwesentlich. Wir raten Ihnen, diese in jedem Fall mit einzuschließen, auch wenn Sie vermeintlich nicht in einem Risikogebiet wohnen. Denn aufgrund des Klimawandels nimmt die Anzahl extremer Witterungsereignisse, wie Stürme und Starkregen deutlich zu. 

Den Berechnungen haben wir ein selbst genutztes Einfamilienhaus mit 140 m2 Wohnfläche mit normaler Ausstattung und Baujahr 2000 zugrunde gelegt.
 

StandortGebäude­versicherung für Ein­familien­hausGebäude­versicherung für Ein­familien­haus mit Absicherung gegen Elementar­schäden
40213 Düsseldorf (Altstadt)ab 321,01 €ab 345,51 €
01465 Dresden (Langebrück)ab 157,11 €ab 225,52 €


Die Beiträge für die Gebäudeversicherung beim Mehrfamilienhaus schwanken je nach Lage, Größe, Ausstattung, gewünschtem Versicherungsumfang, Anbieter und Tarif ebenfalls deutlich. 

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und unabhängigen Tarif-Vergleichsrechner für die Wohngebäudeversicherungen. Mit dessen Hilfe berechnen Sie innerhalb weniger Minuten die Beiträge zahlreicher Tarife und optionaler Zusatzbausteine verschiedener Versicherer und können deren Leistungen sehr einfach vergleichen.

Haben Sie Ihren Wunschtarif gefunden oder sich sogar für den Tarif eines Testsiegers entschieden, dann können Sie diesen direkt bei uns online und ganz ohne Unterschriftsleistung abschließen. 

Bevor Sie eine möglicherweise bereits bestehende Gebäudeversicherung kündigen, warten Sie erst die schriftliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) des Folgeversicherers ab. Ist Ihre Immobilie finanziert, müssen Sie vor einem gewünschten Versicherungswechsel Ihren Kreditgeber informieren.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser aus 

  • Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung sowie mit ihnen verbundenen Schläuchen und wasserführenden Teilen
  • Heizungs- und Klimaanlagen (einschließlich Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen)
  • Wasserlöschanlagen
  • Wasserbetten
  • Aquarien 

versichert. 

Innerhalb des Gebäudes sind außerdem Frost- und Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Wasserableitungsrohren sowie mit ihnen verbundenen Schläuchen und wasserführenden Teilen versichert. 

Außerhalb des versicherten Gebäudes, aber auf dem Versicherungsgrundstück, sind Bruchschäden hingegen nur an Wasserzuleitungsrohren, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, versichert.

Verschiedene Versicherer bieten Leistungserweiterungen an, die Bruchschäden auch an Wasserableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück, die der Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen, versichern. 

Außerdem sind frostbedingte Bruchschäden z. B. auch an Wasch- und Toilettenbecken, Bidets, Badewannen, Armaturen, Ventilen und Wasserzählern mitversichert.

Bei einem der vorgenannten Schäden übernimmt die Versicherung die Reparatur- und Instandsetzungskosten. Halten Sie zu möglichen Folgeschäden – etwa an Bodenbelag, Tapete oder Putz – mit Ihrem Versicherer Rücksprache, ob diese versichert sind und in welchem Zeitraum ab dem Schadenseintritt Sie diese erstattet bekommen.

Wasserschäden, die z. B. infolge von Starkregen durch Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau entstehen, können Sie nur über die zusätzlich einzuschließende erweiterte Elementarversicherung versichern.

Nicht versichert sind z. B. Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm oder Grundwasser.

Achtung: Entstehen Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser am Hausrat (z. B. Möbel, Teppiche), kommt gegebenenfalls Ihre Hausratversicherung auf.

Während die Wohngebäudeversicherung Schäden durch versicherte Gefahren am Gebäude und den mit ihm festverbauten Teilen versichert, kommt die Hausratversicherung für die Schäden an allem beweglichen Inventar innerhalb des Gebäudes auf. Das wären zur Verdeutlichung alle Gegenstände, die Sie im Falle eines Umzuges mitnehmen würden.

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dieser muss ab dem Tag der Antragstellung in der Zukunft liegen, das heißt, eine Rückwärtsdatierung ist nicht möglich.  

Zudem muss der Versicherungsnehmer meist entsprechend der erweiterten Einlösungsklausel den Erstbeitrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlen. Kommt der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, beginnt der Versicherungsschutz erst nach dem Zahlungseingang beim Versicherer. 

Die nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages berechtigt den Versicherer zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.  

Einige Versicherungen bieten eine sogenannte „Umbrella-Deckung“ – auch Differenzdeckung genannt – an. Diese kommt zur Anwendung, wenn Sie den Versicherer wechseln wollen und bis zum Inkrafttreten Ihrer Kündigung, die sich einige Monate hinziehen kann, noch Zeit verbleibt. Mit der „Umbrella-Deckung“ gewährt Ihnen Ihr neuer Vertragspartner bereits Versicherungsschutz für Risiken, die über den Deckungsumfang der bestehenden Versicherung hinausgehen. Sie lässt sich daher auch als ein vorgezogener Versicherungswechsel beschreiben. Die Differenzdeckung geht später in eine Vollversicherung zu den normalen Beitragssätzen über.

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