Verschiedene Regeln: Was gehört zur Wohnfläche?
Welche Flächen der Wohnung oder des Hauses zur Wohnfläche zählen, entscheidet sich nach der zugrunde gelegten Verordnung. Dazu kommt, dass Eigentümer und Mieter Wohnflächen anders berechnen dürfen als in den unterschiedlichen Regelwerken vorgegeben. Strikte Vorgaben bestehen nur für den sozialen Wohnungsbau. Doch was gehört zur Wohnfläche im Mietvertrag? Diese Frage sorgt nicht nur für Differenzen über die Anrechenbarkeit verschiedener Flächen im Mehrfamilienhaus. Auch bei der Berechnung von Versicherungen, die auf die Wohnfläche abzielen, existieren Unsicherheiten.
Geben Sie als Eigentümer im Mietvertrag nicht nur die Wohnfläche an, sondern vermerken Sie auch, auf welcher Grundlage die Wohnflächenberechnung erfolgt ist. Zum Teil gelten sogar ortsübliche Methoden z. B. in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Balkonen oder Terrassen.
Was gehört zur Wohnfläche? Die Berechnungsgrundlagen
Greifen Sie bei der Wohnflächenberechnung auf Verordnungen und Normen zurück, kommt es bei Mietverhältnissen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an.
- Für vor dem 1. Januar 2004 geschlossene Verträge gilt die II. Berechnungsverordnung.
- Bei später begründeten Mietverhältnissen ist die Wohnflächenverordnung maßgeblich.
- Beides gilt nur, sofern Sie nicht vertraglich eine andere Methode festgeschrieben haben.
- Theoretisch möglich ist auch die Wohnflächenberechnung gemäß DIN 277. Diese dient jedoch eigentlich zur „Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau“ und ist zur Ermittlung der Wohnfläche weniger geeignet.
Die folgende Tabelle erläutert, wie die verschiedenen Flächen in einem Gebäude entsprechend der Wohnflächenverordnung zu berechnen sind.
Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung | |||
Zu 100 % anrechenbar | Zu 50 % anrechenbar | Zu 25 % anrechenbar | Nicht anrechenbar |
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Was gehört zur Wohnfläche nach DIN 277?
Die DIN 277 kennt keinerlei Unterschiede zwischen verschiedenen Räumlichkeiten oder Raumhöhen. Bei ihr zählen allen Flächen zu 100 %. Für Mieter wirkt sich das unter Umständen sehr nachteilig aus, wie folgendes Beispiel verdeutlicht:
Max Mustermann interessiert sich für eine Wohnung, der Mietpreis liegt bei 10 Euro pro Quadratmeter. Es bestehen diese Besonderheiten:
- 60 m2 Wohnfläche innerhalb der Wohnräume mit normaler Raumhöhe
- 10 m2 Balkon
- 10 m2 Keller
- 4 m2 unter Schrägen niedriger als 1 m
- 4 m2 unter Schrägen zwischen 1 und 1,99 m Höhe
Gemäß der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung beträgt die Wohnfläche 64,5 m2, die Kaltmiete liegt bei 645 Euro. Bei der Berechnung nach DIN 277 dagegen würde die Wohnfläche exakt der Größe der gemieteten Grundfläche entsprechen, was 88 m2 und damit 880 Euro Kaltmiete zur Folge hätte.
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Was gehört zur Wohnfläche im Einfamilienhaus?
Die Grundfläche eines Einfamilienhauses ist größer als die Wohnfläche je Etage. Ebenso wie bei Miet- oder Eigentumswohnungen gehören lediglich die Räumlichkeiten zur Wohnfläche, die entsprechend ausgebaut und beheizbar sind. Ausbaureserven im Dachgeschoss, nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Kellerräume und reine Wasch- und Trockenräume zählen nicht dazu.
Was gehört zur Wohnfläche in der Hausratversicherung?
Versicherungen wie die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung legen häufig andere Maßstäbe für die Wohnflächenberechnung an. Das ist sinnvoll, da die Berechnungen der Ermittlung der Versicherungssumme dienen. Während Mieter für einen als Kraftraum eingerichteten Keller keine Wohnungsmiete zahlen wollen, ist ein solcher Hobbyraum für die Hausratversicherung relevant. Seine Einrichtung steigert den Wert des Hausrats. Die Wohngebäudeversicherung steht im schlimmsten Fall für die kompletten Wiederherstellungskosten eines Gebäudes ein. Daher sind Nebenflächen, die nicht zur Wohnfläche gehören, für diese wichtig.
Im Antragsformular jedes Versicherers ist genau definiert, welche Art der Wohnflächenberechnung dieser für den gewünschten Tarif in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zugrunde legt. Ermitteln Sie die Flächen nach diesen Vorgaben, damit die Berechnung der Versicherungssumme fachgerecht möglich ist.
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