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Überschwemmungen verursachen in Deutschland jedes Jahr Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Trotz dieser latent drohenden Gefahr sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nur rund 45 % der Hausbesitzer gegen die Folgen von Starkregen und Überschwemmung abgesichert. Dabei nehmen solche Schäden schnell existenzbedrohende Ausmaße an. Auf heim-und-immobilie.de erfahren Sie, wie Sie sich mit einer erweiterten Elementarversicherung – einem Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung – vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung und Starkregen schützen.

Was ist eine Überschwemmung?

Von einer Überschwemmung spricht man, wenn eine Bodenfläche, die normalerweise trocken liegt, infolge von Ausuferung stehender oder fließender oberirdischer Gewässer mit Wasser überflutet wird. Dabei sammeln sich erhebliche Wassermengen auf der Erdoberfläche an, die nicht oder in nicht ausreichendem Maße abfließen können. Eine Überschwemmung kann auch durch Starkregen entstehen, wenn aufgrund der hohen Niederschlagsmengen das versicherte Grundstück unter Wasser steht. 

Starkregen liegt vor, wenn innerhalb kurzer Zeit enorme Niederschlagsmengen auftreten. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt bereits ab 15 bis 25 Litern pro Quadratmeter und Stunde Warnungen heraus. Starkregen kann innerhalb kürzester Zeit dazu führen, dass die Wasserstände in Flüssen oder stehenden Gewässern sprunghaft ansteigen. In der Folge kommt es zu Überschwemmungen und Hochwasser.

Nicht jede Überschwemmung ist von der erweiterten Elementarversicherung abgedeckt. Resultiert diese etwa aus den Folgen einer Sturmflut, zahlt die Versicherung in aller Regel nicht. Von der Definition einer Überschwemmung ebenfalls nicht erfasst werden Fälle, bei denen das Grundwasser durch die Kellerwände ins Gebäude gedrückt wird. Auch Schäden durch Wasser, das über ein Flachdach, einen Balkon oder eine Terrasse ins Gebäude eindringt, sind von der erweiterten Elementarversicherung nicht abgedeckt (vgl. Urteil des Landgerichts Dortmund vom 4. Juli 2012, Az. 2 O 452/11). Verursacht hingegen aufsteigendes Grundwasser oberirdisch eine Überschwemmung, zählen die entstandenen Schäden zum Versicherungsschutz. Das entscheidende Merkmal für die Versicherung ist die „Überflutung von Grund und Boden“.

Die Ursachen:
Wie eine Überschwemmung entsteht

Die möglichen Ursachen von Überschwemmungen sind sehr vielfältig:

  • Enorme Niederschlagsmengen und Starkregen, durch die sich Bäche und Flüsse in ausufernde und reißende Blitzfluten verwandeln
  • Hohes Wasseraufkommen wegen der Schmelze großer Schneemengen bei Tauwetter
  • Abschmelzende Gletscher infolge des Klimawandels
  • Sturmfluten, die Meerwasser ins Binnenland hineintreiben oder Deichbrüche bewirken
  • Überflutung von Küstenabschnitten durch einen Tsunami
  • Hochwasser in Binnengewässern infolge anhaltender Niederschläge

Selbst wenn es sich um Naturkatastrophen handelt – der Mensch ist oft der Auslöser. Aufgrund der Begradigung oder Verengung von Flüssen fließt das Wasser deutlich schneller. Bei starken Regenfällen kommt es an Engstellen zu Wasseransammlungen, die durch den hohen Wasserdruck und den steigenden Pegel über die Ufer treten. Starke Bebauung in Ballungsgebieten führt zudem zu einer Versiegelung großer Flächen. Die als Ersatz geschaffenen Kanalsysteme sind jedoch mit starken Niederschlägen schnell überfordert, Rückstau ist die Folge. 

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Immense Schäden durch Überschwemmungen in Deutschland

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet in der Naturgefahrenbilanz 2020 von regulierten Schäden in Höhe von 2 Milliarden Euro. 1,6 Milliarden entfallen dabei auf Sturm und Hagel. 400 Millionen Euro sind auf weitere Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmungen in Deutschland zurückzuführen. Da nicht einmal jedes zweite Haus gegen Elementarschäden abgesichert ist, dürften die tatsächlichen Schäden sogar deutlich höher zu beziffern sein.

Eine Überschwemmung entfaltet enorme Kräfte und beschädigt nicht nur Ihren Hausrat, sondern fügt auch der Bausubstanz des Gebäudes einen oft irreparablen Schaden zu. Im schlimmsten Fall muss Ihre Immobilie komplett abgerissen und neu aufgebaut werden. Eine Versicherung gegen Hochwasser und Überschwemmungen im Rahmen der erweiterten Elementarversicherung ist deshalb zur Sicherung der eigenen Existenz notwendig – schnell entstehen Schäden im sechs- oder siebenstelligen Bereich. 

Im kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen können Sie die von uns dringend angeratene erweiterte Elementarversicherung ergänzend zu Ihrer neuen Wohngebäudeversicherung abschließen. Mit nur einer Berechnung finden Sie zahlreiche Tarife verschiedener Versicherungen- darunter auch aktuelle Testsieger. Zusätzliche Leistungserweiterungen verbessern zudem den Versicherungsschutz und reduzieren oft Ihren Beitrag, wenn Sie noch über eine alte Gebäudeversicherung verfügen. Der Vergleich lohnt sich.

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Die Leistungen der Elementarversicherung

Die erweiterte Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein, mit dem Sie Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung optional gegen Schäden durch weitere Naturgefahren ergänzen können:

Versicherungs­schutz
Wohn­gebäude­versicherung
Hausrat­versicherung
Erweiterte Elementar­versicherung
(Natur­gefahren­versicherung)
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Feuer
  • Leitungs­wasser
  • Hochwasser
  • Über­schwemmung
  • Rückstau
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Die Leistungen der erweiterten Elementarversicherung

Die Wohngebäudeversicherung mit Einschluss einer erweiterten Elementarversicherung kommt im Fall einer Überschwemmung für Kosten auf, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung Ihres Wohngebäudes entstehen. 

Beispiele:

  • Trocknung, Sanierungs- und Reparaturarbeiten an versicherten Gebäuden
  • Bei irreparablen Schäden Abriss des zerstörten und Wiederaufbau eines gleichwertigen Gebäudes 
  • Übernahme von Kosten für die anderweitige Unterbringung während des Wiederaufbaus oder der Sanierung, wenn das versicherte Gebäude unbewohnbar wurde
  • Ausgleich für entgangene Mieteinnahmen bei einer vermieteten Immobilie.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Elementarversicherung hängt von vielen Faktoren ab. Eine wesentliche Rolle spielt die adressengenaue Risikobeurteilung der Versicherer. Zur Risikoeinstufung verwenden die Versicherer das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In diesem System werden die Gebiete anhand ihres Risikos in vier Gefährdungsklassen eingeteilt. Je höher das Risiko eines Hochwassers ist, desto höher fällt der jährliche Beitrag für die Elementarversicherung aus. Lediglich 0,5 % der erfassten Adressen sind statistisch gesehen mindestens einmal in 10 Jahren von einem Hochwasser betroffen und gehören somit der höchsten Risikogruppe 4 an. Für diese Adressen wird es schwierig werden, überhaupt eine erweiterte Elementarversicherung zu erhalten – und wenn, dann sicher mit einer hohen Selbstbeteiligung je Schadensfall und zu einem hohen Beitrag.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass für die allermeisten übrigen Adressen der Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung zu vernünftigen Konditionen möglich ist. Daher ist gar nicht zu verstehen, warum derzeit nur etwa 45 % aller Hauseigentümer ihr Gebäude gegen die Naturgefahren versichert haben – richten sie oft verheerende, existenzbedrohende und existenzvernichtende Schäden an.

Rüsten Sie Ihren wichtigen Versicherungsschutz auf und vergleichen Sie mit unserem kostenlosen Tarifvergleichsrechner für Wohngebäudeversicherungen die zahlreichen Tarife der verschiedenen Versicherer. Vergessen Sie dabei nicht, die erweiterte Elementarversicherung mit zu berücksichtigen. Haben Sie noch eine alte Gebäudeversicherung, lohnt sich der Vergleich umso mehr, denn inzwischen sind viele wichtige zusätzliche Leistungen im Versicherungsumfang enthalten. Trotzdem ist es sogar möglich, eine deutliche Beitragsersparnis zu erzielen. So können Sie pro Jahr bis zu mehreren Hundert Euro sparen!

Den von Ihnen ausgewählten Tarif können Sie einfach online und ohne Unterschrift beantragen, sodass Sie schon bald solide versichert sind.

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Ist mein Hausrat gegen Schäden durch Starkregen und Überschwemmung versichert?

Ihre Hausratversicherung schützt Sie nur dann gegen Schäden an Ihrem Hausrat durch Starkregen oder Überschwemmung, wenn Sie in Ihrer Hausratversicherung eine erweiterte Elementarversicherung eingeschlossen haben.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung diesen wichtigen Schutz enthält. Ist dies nicht der Fall, können Sie von Ihrem Versicherer die erweiterte Elementarversicherung in die bestehende Hausratversicherung zusätzlich einschließen lassen oder eine komplett neue Hausratversicherung mit erweiterter Elementarversicherung abschließen. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen und unabhängigen Versicherungsvergleich.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ist Ihr Auto von einer Überschwemmung betroffen, wird die Kfz-Teilkaskoversicherung einen entstandenen Schaden ersetzen. Sie ersetzt die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts. Achtung: Wenn Sie grob fahrlässig handeln, etwa weil Sie eine bereits überschwemmte Unterführung passieren, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet.

Im Fall einer Überschwemmung melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Wohngebäudeversicherung und Ihrer Hausratversicherung. Dokumentieren Sie ausführlich die entstandenen Schäden am Gebäude und dessen Einrichtung sowie durch Markierungen die erreichten Wasserstände. Beginnen Sie sofort damit, mögliche Folgeschäden abzuwenden - zum Beispiel, indem Sie versicherte Sachen in höherliegende Räume bringen, den Strom abschalten, betroffene Bereiche lüften und trocknen. Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände erst, wenn die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung Ihnen eine entsprechende Freigabe erteilt hat.

In den meisten Bundesländern sind die staatlichen Soforthilfen, die früher an Hochwassergeschädigte ausgezahlt wurden, im Jahr 2019 ausgelaufen. Seither gibt es meist nur noch geringfügige Unterstützung vom Staat unter strengen Auflagen. Oder die Hilfen bleiben auf Härtefälle beschränkt, in denen die Wohngebäudeversicherung aufgrund eines erhöhten Risikos keinen oder nur einen wirtschaftlich unzureichenden Versicherungsschutz bietet. Die Absicherung gegen Elementarschäden obliegt Ihnen deshalb ganz allein selbst.

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