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Wenn ein starker Sturm über Deutschland hinwegfegt, müssen Sie mit Schäden an Ihrer Immobilie und darüber hinaus an beweglichem Eigentum wie Hausrat oder Auto rechnen. Viele Haus- und Grundbesitzer fragen sich dann zu Recht: Wer zahlt bei Sturmschäden? Denn neben der Wohngebäudeversicherung sind oft weitere abgeschlossene Versicherungen nach Sturmschäden von Bedeutung. Lesen Sie auf heim-und-immobilie.de, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt.

Verschiedene Versicherungen: Wer zahlt für Sturmschäden?

Die folgende Übersicht veranschaulicht, wann welche Versicherung für Sturmschäden aufkommt und worin sich die Absicherungen unterscheiden:

Die Wohngebäude­versicherung: Schäden am eigenen Haus

Beispiel: Ein Baum auf Ihrem Grundstück wird von einem Sturm entwurzelt und fällt auf Ihr Gebäude. Es muss teilweise neu aufgebaut werden.

Für Haus- und Grundbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung besonders wichtig. Sie kommt für Sturmschäden auf, die an Ihrer eigenen Immobilie sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen entstehen – entweder als direkte Folge des Sturms (z. B. vom Wind abgedecktes Dach) oder indirekt (z. B. umgestürzter Baum). 

Auch wenn ein Baum auf Ihrem Grundstück umstürzt, ohne einen weiteren Schaden zu verursachen, entstehen Ihnen Kosten – etwa für dessen Zerlegung und Abtransport. Diese Kosten übernimmt ebenfalls die Versicherung für Sturmschäden, sofern dieser Leistungseinschluss im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die Erstattungen fallen je nach Versicherer und ausgewähltem Tarif unterschiedlich hoch aus. 

Sinnvoll und besonders ratsam ist die Ergänzung der Wohngebäudeversicherung um die erweiterte Elementarschadenversicherung – diese schützt Sie unter anderem auch vor den Folgen von Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch und Rückstau, die häufig mit Sturmschäden einhergehen.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Wenn Sie einen bereits älteren Tarif abgeschlossen haben, profitieren Sie bei einem Wechsel Ihrer Wohngebäudeversicherung oft von besseren Leistungen zu niedrigeren Beiträgen. Auf heim-und-immobilie.de vergleichen Sie in weniger als fünf Minuten über 500 Tarifvarianten und können einen passenden Tarif – auch von Testsiegern – bequem online und ohne Unterschrift beantragen.

Die Hausratversicherung: Sturmschäden am Hausrat

Beispiel: Ein Sturm deckt Ihr Dach teilweise ab. Infolge herabfallender Ziegel werden Möbel auf dem Dachboden beschädigt und im Anschluss von eintretendem Regen durchnässt.

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen innerhalb des Gebäudes, sofern diese auf den Sturm zurückzuführen sind. Wichtig: Die Versicherung kann die Leistung verweigern oder kürzen, wenn Sie grob fahrlässig handeln und etwa während des Sturms Türen oder Fenster geöffnet lassen. Daher empfiehlt es sich beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf zu achten, dass auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit mitversichert werden. 

In älteren Versicherungsverträgen zur Hausratversicherung sind Schäden infolge grober Fahrlässigkeit und weitere wichtige Leistungserweiterungen meist nicht enthalten, so dass es sich lohnt, die eigene Versicherung gleich jetzt zu prüfen und einen Tarifvergleich durchzuführen. 

Der kostenlose und unabhängige Tarifvergleich auf heim-und-immobilie.de ermöglicht Ihnen, zahlreiche Tarife der Hausratversicherung verschiedener Versicherer mit nur einer Berechnung zu vergleichen. Oft können Sie umfangreicheren und leistungsstärkeren Versicherungsschutz auch zu einem günstigeren Beitrag finden. Die von Ihnen favorisierte neue Hausratversicherung können Sie dann ebenfalls bequem online und ohne Unterschrift beantragen.

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Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung: Schäden am Eigentum Dritter

Beispiel: Ein Sturm entwurzelt einen Baum auf Ihrem Grundstück. Dieser fällt auf das Nachbargrundstück und beschädigt dort ein Gartenhaus und einen Swimmingpool.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zahlt den Sturmschaden beim Nachbarn nur, wenn ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt und beispielsweise der Sturm dessen Baum entwurzelt, der schon vor dem Sturm instabil war und der Baum durch den Sturm das Eigentum fremder Dritter beschädigt hat. Versichert sind auch Personen- oder Sachschäden, die etwa durch herumfliegende Dachziegel verursacht werden.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung: Schäden am Auto

Beispiel: Ein starker Sturm löst Dachziegel von Ihrem Hausdach, die auf das parkende Auto auf dem Grundstück knallen und die Frontscheibe zerstören. Die Folge: ein Glasschaden sowie eine verbeulte Motorhaube, die teure Reparaturkosten nach sich ziehen.

Fällt ein Baum auf Ihr Fahrzeug oder wird das Auto wie beschrieben von Dachziegeln oder anderen Gebäudeteilen beschädigt, übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung die Kosten. Sturmschäden sind in der Kfz-Versicherung ebenfalls erst ab Windstärke 8 versichert.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Sturmschäden: Was muss ich beachten, damit die Versicherung zahlt?

Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen:

  • Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht
    Sie sind verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob sich Ihr Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand befinden. Vorhandene bauliche Mängel müssen Sie umgehend beheben lassen. Baumbesitzern empfiehlt heim-und-immobilie.de, Bäume zweimal im Jahr auf Beschädigungen zu überprüfen – im belaubten und unbelaubten Zustand.
  • Obliegenheit
    Sie müssen entstandene Sturmschäden unverzüglich bei der zuständigen Versicherung melden. Andernfalls kann es passieren, dass diese für Folgeschäden nicht aufkommt. Dokumentieren Sie entstandene Schäden detailliert und beseitigen Sie diese erst nach der erfolgten Freigabe seitens der Versicherung.
  • Schadenminderungspflicht
    Wenn ein Schaden entstanden ist, sind Sie verpflichtet, diesen möglichst gering zu halten und Folgeschäden zu verhindern. Wird etwa ein abgedecktes Dach nicht schnellstmöglich repariert und es dringt Feuchtigkeit ein, kann der Versicherer die Kostenübernahme der dadurch entstehenden Folgeschäden ablehnen. Sprechen Sie die Reparatur im Vorfeld immer mit dem Versicherer ab.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Hat ein Sturm in Ihrem Garten Spuren hinterlassen, sollten Sie die Sturmschäden gut dokumentieren – unter Umständen kommen die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung dafür auf. Gartenmöbel oder der Grill im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon sind allerdings nur dann versichert, wenn Ihre Hausratversicherung einen solchen Versicherungsschutz explizit einschließt. Sturmschäden an Zäunen können aber als „Grundstückszubehör“ in der Gebäudeversicherung mitversichert sein – hierzu lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen zu prüfen. Gute Tarife enthalten teilweise sogar die Übernahme von Kosten für die Wiederbepflanzung Ihres Gartens, sofern Pflanzen durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurden.

Muss nach einem Sturm die Feuerwehr ausrücken, hängt die Frage der Kostenübernahme von den Umständen ab. Kann es zu einer Gefährdung von Personen kommen, etwa weil ein umgeknickter Baum auf eine Straße zu fallen droht, trägt die Einsatzkosten häufig die Gemeinde. Besteht jedoch keine direkte Gefährdung für die Öffentlichkeit, wird die Feuerwehr für die Beseitigung von Sturmschäden eine Rechnung schicken. Ist nur Ihr eigenes Grundstück betroffen, übernimmt unter Umständen Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten.

Wer bei Sturmschäden durch Bäume zahlt, hängt davon ab, wessen Eigentum beschädigt wurde:

 Ihr BaumDer Baum des Nachbarn
Schaden auf Ihrem GrundstückIhre Hausrat- und WohngebäudeversicherungIhre Wohngebäudeversicherung (Der Versicherer kann dann den Nachbarn in Regress nehmen. Je nach Sachlage und Vorschädigung des Baums wird entweder dessen private Haftpflichtversicherung oder Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung herangezogen.)
Schaden auf dem NachbargrundstückIhre Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (bei einem vorliegenden Verschulden)Die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn

Die Versicherung kommt für alle Kosten auf, die zur Reparatur oder Wiederinstandsetzung des versicherten Wohngebäudes erforderlich sind. Hierzu gehören unter anderem:

  • Reparatur oder Sanierung von beschädigten Bestandteilen des Gebäudes
  • teilweiser oder vollständiger Wiederaufbau des Objekts (gegebenenfalls inklusive Abriss- und Aufräumkosten)
  • Kosten für die Beseitigung und den Abtransport von umgestürzten Bäumen, wenn vereinbart bis zu einer tariflich festgesetzten Höhe
  • Ausgleich für entfallene Mietzahlungen bei vermieteten Objekten
  • Übernachtungskosten für die Unterbringung der Bewohner in einem Hotel, wenn die Wohnung durch den Schaden unbewohnbar wurde und der ausgewählte Tarif eine entsprechende Leistung vorsieht.

Prüfen Sie in Ihrer bestehenden Gebäudeversicherung, welche Kosten nach einem Schaden mitversichert sind. In vielen Haushalten finden sich noch sehr alte Versicherungsverträge, die die inzwischen üblichen Leistungserweiterungen noch nicht enthalten und zudem recht teuer sind.

Der kostenlose und unabhängige Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de ermöglicht es Ihnen, mit nur einer kurzen Berechnung aus einer Vielzahl von Tarifen verschiedener Versicherer den für Sie und Ihre Immobilie passenden Versicherungsschutz zu finden. Meist lassen sich leistungsstärkere Tarife finden, die sogar noch zu einer deutlichen Beitragsersparnis führen. Den von Ihnen ausgewählten Tarif können Sie dann ganz einfach selbst online und ohne Unterschrift beantragen.

Hinweis: Ist Ihre Immobilie durch einen Kreditgeber finanziert, müssen Sie diesen über einen von Ihnen gewünschten Versicherungswechsel informieren. Kündigen Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung immer erst dann, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) erhalten haben.

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