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Ein Sturmschaden am Dach zieht oft Folgeschäden nach sich. Wurden Teile der Eindeckung beschädigt beziehungsweise vom Wind fortgetragen oder Dachfenster durch Hagel zerstört, können Wind und Regen ungehindert eindringen. Neben den teuren Schäden am Dach kommen häufig weitere Schäden am Gebäude sowie am Hausrat hinzu. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, wie Ihre Versicherungspolice im Falle eines Sturms für die Schadenregulierung aufkommt und Sie vor finanziellen Verlusten schützt.

Sturmschaden am Dach: hohe Kosten für Immobilienbesitzer

Lockert ein Sturm die Dachziegel an Ihrem Haus und wehen diese fort, können erhebliche Folgeschäden, z. B. durch eindringende Niederschläge auftreten. Reagieren Sie nach dem Feststellen des Dachschadens schnell und dichten Sie nach Möglichkeit die offenen Stellen im Dach provisorisch ab. Gehen Sie dabei keine Unfallrisiken ein und ziehen Sie sich im Bedarfsfall eine Dachdeckerfirma hinzu. Verständigen Sie umgehend Ihren Versicherer und folgen Sie seinen Anweisungen. Ein Sturmschaden am Dach kann sehr teuer werden:

  • Durch eine nicht sofort bemerkte Öffnung im Dach dringen starke Niederschläge ein. Die Nässe durchfeuchtet die Isolierung des Dachgeschosses, beschädigt den Hausrat und hinterlässt einen Wasserschaden an der Decke des darunterliegenden Geschosses.
  • Der Sturm kann nicht nur das Dach selbst beschädigen, sondern auch darauf angebrachte Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen.
  • Durch den Sturm kann auch der Dachstuhl beschädigt und zerstört werden.
  • Herabfallende oder herumfliegende Dachziegel zerstören einen angebauten Wintergarten oder Fenster.
  • Das Dach kann auch durch umstürzende Bäume beschädigt werden.

Wer zahlt bei einem Sturmschaden: Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung?

Nach einem Sturmschaden am Dach kommen abhängig vom Einzelfall mehrere Versicherungen für die Regulierung infrage. Allerdings erstatten die meisten Versicherer einen Sturmschaden nur dann, wenn der Sturm mindestens mit einer Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala daher fegte. Das entspricht einer mittleren Mindestgeschwindigkeit zwischen 62 bis 74 km/h.  Auskünfte zu den gemessenen Windgeschwindigkeiten erhalten Sie vom Deutschen Wetterdienst.

Wohngebäudeversicherung

Eine unverzichtbare Versicherungspolice für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung. Diese schützt auch vor den finanziellen Folgen durch Sturmschäden am Dach und am übrigen Gebäude. Der Versicherungsschutz umfasst das versicherte Gebäude selbst, alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudebestandteile sowie mitversicherte Nebengebäude, etwa wenn der Wind das Dach Ihrer Garage abdeckt oder einen Holzschuppen beschädigt.

Wenn ein Sturmschaden durch Dachziegel zerbrochene Fensterscheiben, Lichtkuppeln oder zerstörte Wintergärten hinterlässt, sind diese in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dennoch empfehlen wir Ihnen dringend, zusätzliche eine Glasversicherung, in Ihrer Wohngebäudeversicherung mit aufzunehmen. So sind auch sonstige Glasbruchschäden an Ihrem Gebäude mitversichert.

Tipp: Prüfen Sie den Leistungsumfang Ihrer Gebäudeversicherung im Detail und bringen Sie diese bei Bedarf auf einen aktuellen Stand. In vielen Haushalten schlummern noch sehr alte Gebäudeversicherungen, deren Leistungen nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen und die zudem recht teuer sind. In unserem kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen finden Sie mit nur einer Berechnung zahlreiche leistungsstarke Tarife verschiedener Versicherer und Testsieger, zu günstigen Beiträgen. Auch, wenn Sie sich eine Immobilie zulegen wollen, lohnt sich der kostenlose und unabhängige Tarifvergleich. Denn der Schutz Ihres Eigentums ist für Sie elementar und insbesondere bei kreditfinanzierten Immobilien besonders wichtig.

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Hausratversicherung

Auch Ihre Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch einen Sturm ab Windstärke 8 verursacht werden. Erstattet werden dann Schäden an allen beweglichen Sachen, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Hierunter zählen alle Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel, Gardinen, Teppiche), Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (z. B. Kleidung, Geräte, Brillen, Nahrungs- und Genussmittel), Bargeld, Urkunden und Wertgegenstände. 

Deckt der Sturm das Dach teilweise ab oder drückt ein Fenster ein und Wind oder Niederschläge beschädigen Ihr Mobiliar und elektronische Geräte, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.

Prüfen Sie auch gleich, ob Sie eine Hausratversicherung haben. In sehr vielen Haushalten lassen sich überholte Versicherungsverträge finden, die nicht mehr der Zeit entsprechen und zudem überteuert sind. Moderne Hausratversicherungen mit einem deutlich erhöhten Leistungsumfang gibt es oft zu günstigeren Beiträgen. So lassen sich auch Schäden versichern, die beispielsweise auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

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Sturmschaden am Dach: Was ist zu tun?

heim-und-immobilie.de empfiehlt Ihnen für eine schnelle Regulierung Ihres Sturmschadens am Dach folgende Schritte:

  1. Versuchen Sie nach Möglichkeit, durch den Sturm am Dach entstandene Öffnungen provisorisch zu verschließen. Gefährden Sie sich dabei nicht selbst. Bei Notwendigkeit rufen Sie professionelle Hilfe einer Dachdeckerfirma hinzu. So verhindern Sie mögliche Folgeschäden, die etwa durch eintretendes Niederschlagswasser infolge eines abgedeckten Dachs entstehen können. 
  2. Dokumentieren Sie Schäden am Gebäude und ggf. an mitversicherten Nebengebäuden mit Beschreibungen und Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Aber Vorsicht: Klettern Sie zu Dokumentationszwecken nicht selbst aufs Dach, damit Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden.
  3. Unverzüglich nach der Schadensfeststellung müssen Sie Ihrem Versicherer den Sturmschaden am Dach melden. Kontaktieren Sie die Versicherung idealerweise per Hotline, parallel schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax.
  4. Folgen Sie allen Anweisungen des Versicherers und besprechen sie die weitere Vorgehensweise.

Tipp: Sind Sie unsicher, welche Versicherung für Ihren Schaden aufkommt? Melden Sie diesen zur Sicherheit allen relevanten Versicherungen, darunter die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Diese prüfen automatisch, ob und wer für den eingetretenen Schaden aufkommt.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Die Leistung Ihrer Versicherung ist immer an die Bedingung geknüpft, dass Sie Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Sie sollten deshalb Ihre Dacheindeckung in regelmäßigen Abständen überprüfen lassen und Maßnahmen ergreifen, um einem Sturmschaden am Dach vorzubeugen:

  • Lassen Sie lockere oder angebrochene Ziegel und Dachsteine unverzüglich austauschen.
  • Vermeiden Sie einen Sturmschaden an einem alten Dach durch den nachträglichen Einbau von Sturmklammern (bei neuen Dacheindeckungen seit 2011 Pflicht).
  • Überprüfen Sie nach jedem schweren Unwetter den Zustand des Dachs.
  • Kontrollieren Sie die Anschlüsse an den Dachfenstern, dem First und am Kamin auf Dichtheit.
  • Testen Sie auf dem Dach angebrachte Gegenstände (z. B. Dachrinne, Antenne, Solarkollektoren) auf festen Sitz.

Hat ein Sturm Schäden am Dach verursacht, sollten Sie diese schnell beheben, um Folgeschäden zu vermeiden. Allerdings dauert es oft einige Tage, bis der Gutachter zur Schadensaufnahme kommt. Sind schon vorher Reparaturen erforderlich, etwa weil durch den Dachschaden Niederschlagswasser eintreten kann, dokumentieren Sie die Schäden unbedingt mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Sprechen Sie generell das Vorgehen mit Ihrem Gebäudeversicherer ab. Insbesondere nach Kumulschäden (Schäden, die z. B. durch den Sturm bei verschiedenen Versicherungsnehmern eines Versicherers aufgetreten sind) wird oftmals eine schnelle Reparaturfreigabe erteilt. Spätestens nach einem Monat haben Sie Anspruch auf eine Abschlagszahlung.

Ein Sturmschaden an einem Flachdach erscheint zunächst nicht sehr realistisch, deshalb wird Ihr Versicherer vor einer Leistung sehr genau prüfen, ob wirklich der Sturm für den Schaden verantwortlich war. 

So scheiterte z. B. 2018 ein Immobilienbesitzer mit einer Klage vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken, nachdem er eine Handwerkerrechnung über 13.685 Euro für die Reparatur seines durch einen Sturm beschädigten Flachdaches eingereicht hatte. Nachdem die Versicherung 4.000 Euro im Voraus bezahlt hatte, wollte der Eigentümer von der Versicherung die Kostenübernahme des restlichen Betrags einklagen, um eine vollständige Erneuerung des Daches zu bezahlen. 

Die Versicherung bezweifelte jedoch die Schadenanzeige, weil keine Fotos vom Dach vorgelegt wurden und der Schaden somit nicht ausreichend dokumentiert werden konnte. Der Richter befand, dass zwar unzweifelhaft ein Sturm getobt hatte, damit aber nicht bewiesen sei, dass das Flachdach vom Sturm so stark beschädigt wurde, dass eine komplette Erneuerung nötig gewesen sei. Da das Dach schon sehr alt war, sei also von Altersverschleiß an der gesamten Dachfläche auszugehen. 

Letztlich entschied das Oberlandesgericht, dass der Versicherte bei Erreichen der mittleren Lebenserwartung des Flachdachs keine Leistung mehr von der Versicherung beanspruchen könne, insbesondere wenn weder die Schäden noch der vorherige Zustand des Dachs dokumentiert worden seien (Urteil vom 20. Juni 2018, Az. 5 U 58/17). Die Versicherung musste daher keine weiteren Kosten tragen.

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