Wer zahlt bei einem Wasserschaden: Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung?
Wenn ein Wasserschaden im oder am Gebäude auftritt, ergeben sich regelmäßig Fragen zu den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Hausversicherungen. Denn von den näheren Umständen des Schadens ist abhängig, ob und welche Versicherung die Kosten übernimmt.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Risiken durch Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung sowie Elementarversicherung (als Zusatzbaustein der vorgenannten Versicherungen) abgedeckt sind und worauf sich der Versicherungsschutz explizit bezieht.
Gebäudeversicherung | Hausratversicherung | Erweiterter Schutz: Elementarversicherung
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Welche Gefahren sind versichert? |
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Welche Schäden sind abgedeckt? |
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Beispiele |
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Bei einem Wasserschaden ist die Gebäudeversicherung folglich für Schäden zuständig, die das Gebäude sowie seine fest verbundenen Bestandteile betreffen. Die Wohngebäudeversicherung reguliert unter anderem die Kosten für Instandsetzungen, Wasserschadensanierungen und Folgeschäden. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung ab und ersetzt beschädigtes Inventar zum Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte – d. h. Sie haben Anspruch auf den Neuwert, wenn zum Beispiel Ihre Polstergarnitur durch den Wasserschaden unwiderruflich zerstört wurde.
Bitte beachten Sie, dass Elementarschäden üblicherweise weder in der Gebäudeversicherung noch in der Hausratversicherung in der Basisabsicherung abgedeckt sind. Der allgemeine Versicherungsschutz tritt dabei in der Regel nur ein, wenn ein Wasserschaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser vorliegt. Beispielsweise ist die Gebäudeversicherung meist nicht für Wasserschäden durch Abwasser auf Rückstauebene zuständig, insofern Rückstauschäden nicht ausdrücklich als versicherte Leistung im Vertrag aufgeführt sind.
Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund, abgestimmt auf Ihren individuellen Versicherungsbedarf, die Zusatzpolice Elementarschadenversicherung im Rahmen Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung auszuwählen, die Schäden durch Naturereignisse einschließt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Versicherung bei Rückstau leistet – dazu kann es bei starkem Unwetter kommen, wenn die kommunale Kanalisation aufgrund hoher Niederschlagsmengen versagt und rückstauendes Abwasser in Kellerräume sowie Souterrainwohnungen und durch tief gelegene Gebäudeeingänge eindringt.
Achten Sie auf die Obliegenheiten Ihres Tarifs. Eine intakte Rückstausicherung ist oftmals vorgeschrieben.
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Folgeschäden bei einem Wasserschaden: Was ist versichert?
Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung übernimmt unter Umständen durch den Wasserschaden entstandene Folgeschäden, vorausgesetzt, die Kosten stehen mit dem eigentlichen Versicherungsfall in einem eindeutigen Zusammenhang. Wenn sich beispielsweise infolge einer undichten Rohrleitung ein Leitungswasserschaden ereignet und erst einige Monate nach dem Vorfall Schimmelbildung an der Wand festgestellt wird, erfasst der Versicherungsschutz die Kosten der fachgerechten Schimmelsanierung. Um bei einem Wasserschaden die Gebäudeversicherung für derartige Entschädigungen zu beanspruchen, ist es wichtig, dem Versicherer auch die Folgeschäden umgehend zu melden (einschließlich Dokumentation mit Fotos).
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Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer ist zuständig?
Die Gebäudeversicherung des Vermieters ist grundsätzlich eintrittspflichtig, wenn Schäden am Gebäude und an dessen fest eingebauten Teilen entstehen. Ein anderer Sachverhalt liegt vor, wenn der Wasserschaden die Wohnungseinrichtung beschädigt hat: Kosten, die dem Mieter am beweglichen Hausrat entstehen, reguliert die Hausratversicherung des Mieters.
Mieter übernehmen die Haftung für die Kosten, wenn sie den Wasserschaden durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen haben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az.: I-24 U 164/15) urteilte. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kann bei grob fahrlässig verursachten Schäden ggfs. Regressansprüche an den Mieter stellen.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus vermieten, sind Sie meist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die gemeinsam über Fragen zur Versicherung des Gebäudes entscheidet. Im Normalfall schließt der Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümer einen Versicherungsvertrag für das gesamte Gebäude ab. In einer WEG tritt folglich die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft bei einem Wasserschaden ein.
Die Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung besteht zwar nicht, grundsätzlich sollten jedoch Immobilieneigentümer um die Bedeutung eines verlässlichen Versicherungsschutzes wissen. Vermieter haben die Möglichkeit, die Kosten einer Versicherung gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mietergemeinschaft umzulegen.
Wasserschaden durch Nachbarn
Ein Sonderfall in Bezug auf die Versicherungsleistungen Ihrer Hausratversicherung tritt ein, wenn ein Nachbar für Schäden an Ihrem Hausrat haftet. Ein bekanntes Beispiel aus der Praxis ist die überlaufende Badewanne, die einen Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung verursacht. Die Gebäudeversicherung ist für den Wasserschaden des Mieters zuständig, sofern er sich auf die Renovierung von Decken und Wänden bezieht. Die Beschädigungen an Ihren Einrichtungsgegenständen sollten Sie Ihrer Hausratversicherung melden, auch wenn Sie kein Verschulden trifft. Über die Haftpflichtversicherung des Nachbarn haben Sie nur einen Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Sachen. Mögliche Regressregelungen erfolgen zwischen Ihrer Hausrat- und der Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn.
Gebäudeversicherung: Wasserschaden auszahlen lassen
Um die Höhe von Entschädigungszahlungen für Sanierungen etc. zu ermitteln, legen die Versicherer gemeinhin eingereichte Kostenvoranschläge zugrunde, welche das Handwerksunternehmen zur Verfügung stellt. Versicherer sehen es mitunter, nach Einzelfallentscheidung, als legitim an, wenn Sie bestimmte Arbeiten selbst durchführen – wie beispielsweise einen Neuanstrich der Wände nach einer professionell abgeschlossenen Gebäudetrocknung, die ein Spezialist vornimmt. Insofern das Versicherungsunternehmen einwilligt, dass Sie Maßnahmen in Eigenleistungen erbringen, kann die Gebäudeversicherung den Wasserschaden durch eine fiktive Abrechnung beziffern – d. h. der Versicherer setzt angemessene Beträge für die Malerarbeiten auf Basis einer fiktiven Geltendmachung von Kostenpositionen an, die andernfalls eine Fachfirma berechnet hätte.