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Auch bei Gebäudeversicherungen sind Versicherungsnehmer nicht vor Beitragserhöhungen geschützt. Stets steigende Baupreise und Tariflöhne führen zu höheren Wiederherstellungskosten Ihrer Immobilie nach einem Schadensfall. Dementsprechend muss der Versicherungsschutz gleichermaßen erhöht werden. Zur Neuberechnung des neuen Beitrages wird der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung herangezogen. Erfahren Sie mehr auf heim-und-immobilie.de.

Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung: er dient der jährlichen Neuberechnung des Beitrages

Ein Wohngebäude, das beispielsweise im Jahr 2000 erbaut wurde, lässt sich heute und künftig nicht mehr zu den damaligen Kosten wiederaufbauen. Wesentliche Gründe dafür sind:

  • Höhere Kosten für Baustoffe
  • Steigende Löhne für Bauarbeiter und Handwerker
  • Umfangreichere Umweltstandards und Auflagen (z. B. Wärmedämmung, Heizungstechnik, Nutzung erneuerbarer Energien)

Damit Sie nach einer Zerstörung Ihrer Immobilie, zum Beispiel infolge eines Brandes, trotz der gestiegenen Kosten ein gleichwertiges Haus wiedererrichten können, wird vom Versicherer die Versicherungssumme über den aktualisierten Baupreisindex neu ermittelt und angehoben. Die Anhebung der Versicherungssumme hat zur Folge, dass auch der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung entsprechend ansteigt. Die Berechnung des neuen Beitrages nimmt der Versicherer über den Anpassungsfaktor für Wohngebäudeversicherungen vor, die ab 2000 versichert wurden.  In Gebäudeversicherungen, die zwischen 1988 und 2000 abgeschlossen wurden, wurde der Faktor als „gleitender Neuwertfaktor“ bezeichnet.

Die Ermittlung des Anpassungsfaktors in der Gebäudeversicherung

In die Ermittlung des Anpassungsfaktors fließen zu 80 % der aktuelle Baupreisindex und zu 20 % der aktuelle Tariflohnindex für das Baugewerbe ein. Wenngleich im Baupreisindex auch schon Lohnkosten für das Baugewerbe berücksichtigt wurden, erfolgt die zusätzliche Gewichtung der Tariflöhne über den Tariflohnindex aus dem Grund, da bei überwiegend vorkommenden Reparaturarbeiten am beschädigten Gebäude die Lohnkosten im Verhältnis zu den Materialkosten einen größeren Anteil einnehmen.

So wird der Anpassungsfaktor in der Gebäudeversicherung berechnet:

Ausgehend von 2020 = 100 stiegen

  • der Baupreisindex von 2022 = 118,7 auf 2023 = 136,5 um 17,81 und
  • der Tariflohnindex von 2022 = 96,4 auf 2023 = 98,7 um 2,3.

In die Berechnung des Anpassungsfaktors fließen ein

  • zu 80 % die Erhöhung des Baupreisindexes von 2022 zu 2023 um 17,81 % = 14,248 % und
  • zu 20 % die Erhöhung des Tariflohnindexes von 2022 zu 2023 um 2,3 % = 0,46 %.

Insofern steigt der Anpassungsfaktor im Jahr 2023 um 14,708 % (14,248 % + 0,46 %).

Hat der Anpassungsfaktor in der Gebäudeversicherung im Jahr 2022 20,97 Punkte betragen, stieg er im Jahr 2023 demnach auf 24,06 Punkte (+14,73%).

Im Übrigen wird der Anpassungsfaktor jährlich auf Grundlage der Indexermittlung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert und gilt für alle Versicherer.

Die Erhöhung des Beitrages für die Gebäudeversicherung infolge des gestiegenen Anpassungsfaktors führt für die Versicherungsnehmer nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.

Wie wirkt sich der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung auf den Beitrag aus?

Angenommen, für Ihr Wohngebäude wurde ein Wert 1914 in Höhe von 18.000 Mark ermittelt und der Beitragssatz zur Gebäudeversicherung beträgt 2 ‰ des Versicherungswertes, dann verwenden Sie zur Beitragsberechnung folgende Formel:

$$ \mathsf{Wert\,1914\,x\,Beitragssatz\,x\,Anpassungsfaktor} = \mathsf{Höhe\,des\,Versicherungsbeitrages} $$

Beispiel 1:
Berechnung mit Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung 2022 = 20,97 Punkte:
18.000 Mark (Wert 1914) x 2 ‰ (Beitragssatz = 36 Mark) x 20,97 (Anpassungsfaktor 2022) =
Höhe des Versicherungsbeitrages 2022 = 754,92 Euro, zuzüglich Versicherungssteuer.

Beispiel 2:
Berechnung mit Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung 2023 = 24,06 Punkte:
18.000 Mark (Wert 1914) x 2 ‰ (Beitragssatz = 36 Mark) x 24,06 (Anpassungsfaktor 2023) =
Höhe des Versicherungsbeitrages 2023 = 866,16 Euro, zuzüglich Versicherungssteuer.

Der Jahresbeitrag zur Wohngebäudeversicherung erhöhte sich in dieser vereinfachten Berechnung von 2022 zu 2023 um 111,24 Euro, also um rund 15 %. 

Mit unserem Tarif-Vergleichsrechner für Wohngebäudeversicherungen können Sie die aktuellen Beiträge für Gebäudeversicherungen sehr viel einfacher berechnen. Der Vorteil: Ihnen werden die Beiträge und Leistungen der verschiedensten Gebäudeversicherer sehr übersichtlich angezeigt.

So können Sie prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz noch zeitgemäß ist und ob besserer Versicherungsschutz zu sogar günstigeren Beiträgen zu haben ist. 

Benötigen Sie hingegen für eine zu erwerbende oder gerade erworbene Immobilie eine neue Wohngebäudeversicherung, dann können Sie diese ebenfalls hier berechnen. 

Unser kostenloser Tarifvergleich erlaubt Ihnen darüber hinaus, die von Ihnen favorisierte Gebäudeversicherung direkt online ohne Unterschrift abzuschließen.

Warum wird die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?

Die Antwort ist banal: Weil Sie Ihr Haus nach einer Zerstörung in x Jahren nicht mehr zu den heutigen Baupreisen neu errichten können.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein beispielsweise vor 50 Jahren für umgerechnet 150.000 Euro erbautes Wohngebäude nach einer z. B. durch einen Brand verursachten Zerstörung heute nicht mehr gleichwertig für 150.000 Euro wiedererrichtet werden könnte.

Grund dafür sind die stetig steigenden Baupreise und Tariflöhne im Baugewerbe. Diese werden im Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt, der jährlich neu ermittelt und zur Beitragsanpassung herangezogen wird.

Was der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung für ab dem Jahr 2000 abgeschlossene Gebäudeversicherungen ist, ist der gleitende Neuwertfaktor für Wohngebäudeversicherungen, die zwischen 1988 und 2000 abgeschlossen wurden und der ebenfalls zur Ermittlung des jährlich angepassten Versicherungsbeitrages herangezogen wird. Er weicht 2023 mit 24,3 Punkten leicht vom Anpassungsfaktor (24,06 Punkte) ab.

Im Unterschied zum gleitenden Neuwertfaktor beschreibt der gleitende Neuwert den Versicherungswert des versicherten Gebäudes in einem bestimmten Jahr. Er wird berechnet aus dem Wert 1914 und dem jeweils aktuellen Baupreisindex. 

Um die möglichen Kosten eines Wiederaufbaus für die Versicherungssumme korrekt zu kalkulieren, greift die Gebäudeversicherung auf den Wert 1914 zurück. Durch die „Rücksetzung“ der Baukosten auf den Wert aus dem Jahr 1914 in Goldmark lassen sich die Veränderungen ideal abbilden. Denn der Wert 1914 repräsentiert einen Zeitpunkt, an dem die Baupreise in Deutschland letztmals stabil und die Währung abgesichert war.

Damit der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung realistische Werte ergibt, ist es unerlässlich, dass der Wert 1914 für den Versicherungsantrag korrekt ermittelt wurde.

Sie haben folgende Möglichkeiten, den Wert 1914 für ein Wohngebäude zu ermitteln:

  • Sie kennen die Baukosten aus einem anderen Jahr, beispielsweise weil Sie selbst gebaut haben und die Rechnungen vorliegen. 
  • Ein anerkannter Bausachverständiger nimmt eine Schätzung des Wertes vor.
  • Sie machen Angaben zu Größe und Ausstattung des Gebäudes, sodass die Versicherung den Wert schätzen kann. 
  • Einige Gesellschaften verzichten auf den Wert 1914 und berechnen die Wohngebäudeversicherung nach Wohn- und Nutzfläche, Ausstattung und Nebengebäuden. 

Der Wert 1914 ist die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme. Eine Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen eine Absicherung für den sogenannten gleitenden Neuwert. Bei steigenden Preisen erhöht sich somit der Versicherungswert der versicherten Immobilie.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Der GDV veröffentlicht jedes Jahr den Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung. Die folgende Tabelle zeigt die Wertentwicklung seit 2016:

JahrAnpassungsfaktor
201617,03
201717,39
201817,87
201918,55
202019,36
202119,87
202220,97
202324,06


Der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung für 2023 liegt gemäß GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) bei 24,06 Punkten.

Steigt der Versicherungsbeitrag für Ihre Gebäudeversicherung ausschließlich aufgrund der Erhöhung des Anpassungsfaktors, können Sie Ihren Versicherungsvertrag nicht außerordentlich kündigen.

In der Regel weisen die Gebäudeversicherer auf der Beitragsrechnung aus, ob die Beitragserhöhung aus dem aktualisierten Anpassungsfaktor resultiert.

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