Definition: Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?
Von einer Baustelle gehen zahlreiche Gefahren aus, durch die fremde Dritte Sach-, Personen- oder Vermögensschäden erleiden können, für welche Sie als Bauherr monetär voll haften – auch dann, wenn Sie Ihre Baumaßnahme von einer Baufirma durchführen lassen. Sach- oder sogar Personenschäden, beispielsweise verursacht durch herabfallende Bauteile oder durch Unfälle wegen mangelnder Baustellenabsicherung sowie Schäden an benachbarten Grundstücken, z. B. durch Bodensenkung, Erdrutsch, Erschütterung oder Leitungsschäden, können Ihr gesamtes Bauvorhaben gefährden, denn hier greift die Bauherrenhaftpflicht. Gegen diese für Sie unkalkulierbaren Risiken versichern Sie sich mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Sofern Sie ein Baugrundstück erwerben, vereinbaren Sie den Versicherungsbeginn sinnvollerweise mit dem Datum des Erwerbs Ihres Baugrundstückes, da schon von diesem z. B. wegen mangelnder Sicherungsmaßnahmen Gefahren ausgehen können. Spätestens zum Baubeginn sollte Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Sie endet mit der Fertigstellung des Bauvorhabens, spätestens jedoch nach zwei bis drei Jahren. Sofern sich abzeichnet, dass die Bauarbeiten über das vereinbarte Versicherungsende hinaus andauern, ist es möglich, die Laufzeit des Versicherungsvertrages entsprechend zu verlängern.
Einige Versicherer bieten Ihnen optional ergänzenden Versicherungsschutz, wenn Sie Bauarbeiten in Eigenleistung erbringen und z. B. mithelfende Personen/Bauhelfer verunfallen sowie für Schäden, die durch nicht versicherungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h verursacht werden.
Es ist wichtig, dass Sie die Leistungen der unterschiedlichen Versicherer vergleichen, damit Sie sich optimal versichern können. Wir bieten Ihnen hierfür unseren kostenlosen Tarifvergleich.
Wir empfehlen Ihnen, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu vereinbaren – nicht unter 10 Millionen Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden. Die Beiträge für höhere Versicherungssummen sind nur unwesentlich teurer.
Tipp: Den Beitrag für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
Sie kaufen Ihr Haus schlüsselfertig von einem Bauträger? In diesem Fall ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht nötig.
Brauche ich eine Privathaftpflicht und eine Bauherrenhaftpflicht?
Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Bauherren übernimmt die Schäden, die eine Privathaftpflichtversicherung allein nicht abdeckt. Auch wenn eine Fremdfirma Ihr Haus baut, ist es Ihre Pflicht, die Sicherheit auf Ihrer Baustelle zu gewährleisten. Stürzen Menschen in eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube oder kommen im Winter infolge nicht eingehaltener Räum- und Streupflichten zu Fall und verletzen sich, sind Sie für jegliche Schadensersatzansprüche haftbar.
Prüfen Sie deshalb vor Baubeginn, ob und bis zu welcher Bausumme Ihre Privathaftpflichtversicherung das Bauherrenrisiko abdeckt. Für einen Hausbau, für Sanierungsarbeiten, umfangreiche Modernisierungen oder energetische Umbauten ist jedoch eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar. In unserem kostenlosen Versicherungsvergleich können Sie online Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, damit Sie sich den enormen finanziellen Risiken wegen Schadensersatzansprüchen gegen Sie entziehen.
Was leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Ob Hausbau, Sanierung oder Abriss: Als Bauherr stehen Sie immer in der Bauherrenhaftpflicht. Das bedeutet, für Schäden gegenüber fremden Dritten auf dem von Ihnen erworbenen Baugrundstück bzw. auf Ihrer Baustelle stehen Sie als Bauherr voll in der Verantwortung.
Insofern ist es wichtig, mit dem Erwerb eines Baugrundstückes, spätestens aber mit dem Beginn der Bau- oder Sanierungsarbeiten eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Funktionen der Bauherrenhaftpflichtversicherung:
- Prüfung, ob eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen – notfalls auch gerichtlich
- Finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, sofern berechtigte Schadenersatzforderungen vorliegen
Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert:
Versichert sind Haftpflichtrisiken, die Sie als Bauherr und/oder Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks tragen und zu
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
fremder Dritter führen.
Versicherungssummen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung
In der Regel werden von den Versicherern Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3, 5, 10, 15 bis 50 Millionen Euro angeboten. Empfehlenswert ist, sich mindestens für eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro zu entscheiden.
Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht versichert:
Nicht versichert sind Schäden, die z. B. durch
- vorsätzliches Handeln und vorsätzliche Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten, sowie Strafen und Bußgelder
- Veränderung der Grundwasserverhältnisse infolge der Bautätigkeiten
- Bauarbeiten in Eigenleistung
- Asbest oder asbesthaltige Substanzen
- Kraftfahrzeuge und oder deren Anhänger
- Abhandenkommen von Sachen
entstehen sowie alle Schäden
- am Baugrundstück oder dem Bauobjekt selbst
- an gemieteten und geliehenen Sachen, z. B. Baumaschinen
- die dem Bauherren und seinen engen Angehörigen selbst entstehen.
Unsere Empfehlung: Schäden am Bauobjekt selbst versichern Sie über die ergänzende Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung. Im Tarifvergleich können Sie alle notwendigen Bauversicherungen bündeln, kostenlos vergleichen und bis zu 40 % sparen.
Die Versicherungssummen, Leistungsinhalte und Beiträge variieren je nach Versicherer und Tarif, sodass sich ein Tarifvergleich unverzichtbar macht.
Sie haben Fragen rund um Versicherungen?
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Beispiele: Schadensersatzforderungen am Bau
Beispielhaft aufgeführte Schäden, gegen die eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt:
- Unzureichende Sicherung der Baustelle und Baugruben
Vorbeigehende Passanten oder spielende Kinder stürzen in eine Baugrube.
Durch unzureichende Beleuchtung kommen Passanten zu Fall. - Herabstürzende Bau- oder Gerüstteile
Herabfallende Dachziegel oder Gerüstteile oder vom Kran herabfallende Baumaterialien treffen auf Personen oder fremde Fahrzeuge. - Kabel- und Leitungsschäden
Telefon-, Wasser- oder Elektroleitungen werden durch Aushubarbeiten beschädigt. - Erdrutsch oder Bodensenkung
Durch Aushubarbeiten kommt es zu einem Erdrutsch. Es entstehen Risse am Nachbargebäude. - Bagger- und Planierarbeiten
Durch das Schwenken des Baggerarmes beschädigt dieser den Zaun des Nachbarn. - Erschütterungen
Durch Rammarbeiten entstehen Schäden am Nachbargebäude.
Schließen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, dann müssen Sie sich keine Sorgen um eventuelle Schadensersatzforderungen Dritter machen!
Sie möchten als Bauherr noch besser versichert sein? Der Bauherren-Rechtsschutz springt ein, wenn es Streitigkeiten mit der Baufirma Ihrer Immobilie gibt – beispielsweise aufgrund von Baumängeln.
Fragen und Antworten zur Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr sollten Sie sich gut absichern, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Baumaßnahmen für die eigenen vier Wände konzentrieren können. Folgende Bauversicherungen sind neben der Bauherrenhaftpflicht empfehlenswert:
- Bauhelfer-Unfallversicherung: Absicherung aller freiwilligen Bauhelfer (Freunde, Verwandte etc.)
- Bauleistungsversicherung: Absicherung Ihres Baus vor Fahrlässigkeit, höherer Gewalt, Versicherung aller Lieferungen für das Bauvorhaben u.v.m.
- Feuerrohbauversicherung (auch: Rohbaufeuerversicherung): Schutz vor Schäden am Rohbau durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (oft in der Wohngebäudeversicherung enthalten)
- Wohngebäudeversicherung: Absicherung gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden
- Erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung): Schutz vor Schäden durch Rückstau, Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch.
- Bauherren-Rechtsschutz: Schutz vor den Kosten eines Rechtsstreits bezüglich Neubau, Sanierung, Um- und Ausbau
Unbezahlte Helfer sind in der Bauherrenhaftpflicht grundsätzlich mitversichert. Das heißt, werden durch Bauhelfer Schäden gegenüber fremden Dritten verursacht, sind diese versichert. Allerdings sind der Bauherr als Versicherungsnehmer und der Bauhelfer untereinander nicht versichert, so dass der Bauherr gegenüber dem Bauhelfer keine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Erleidet ein freiwilliger Bauhelfer einen Unfall, springt die Bauhelfer-Unfallversicherung ein, sofern eine solche beantragt wurde.
Schäden, die durch vorsätzliches Handeln zustande kommen, Schäden am Bauobjekt selbst sowie Schäden durch Bauarbeiten in Eigenleistungen sind nicht von einer Haftpflicht für Bauherren abgedeckt. Ebenso wenig Schäden durch Kraftfahrzeuge oder deren Anhänger, das Abhandenkommen von Sachen (Diebstahlschäden) sowie Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen und Geräten wie z. B. Baumaschinen.