Wann brauchen Sie die Stromzählernummer?
In der Regel benötigen Sie Ihre Stromzählernummer nur in zwei Situationen: Beim Ablesen Ihres Stromverbrauchs und beim Wechseln Ihres Stromanbieters.
Haben die Stromversorger früher die Zählerstände noch selbst abgelesen, übertragen sie diese Aufgabe heute zunehmend ihren Kunden. Eventuell haben Sie bereits selbst einmal ein entsprechendes Schreiben und eine Ablesekarte erhalten. In diesem Fall finden Sie die Zählernummer meist bereits vorgedruckt auf der Karte. Führen Sie am besten einen Abgleich mit der auf Ihrem Stromzähler befindlichen Zählernummer durch. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Stromversorger Ihre Verbrauchsstelle richtig zugeordnet hat und für Sie eine korrekte Stromabrechnung erfolgt.
Außerdem brauchen Sie Ihre Stromzählernummer bei einem Wechsel des Stromanbieters. Sie müssen diese Ihrem neuen Stromanbieter beim Vertragsabschluss mitteilen, damit er Ihren künftigen Stromverbrauch korrekt erfassen und Ihnen gegenüber ordnungsgemäß abrechnen kann. Auch dann, wenn Ihr neuer Anbieter Ihren bisherigen Stromvertrag für Sie kündigen soll, benötigt er dafür Ihre Zählernummer.
Stromzählernummer: Wo Sie Ihre finden
Um Ihre Stromzählernummer herauszufinden, genügt meist ein Blick in die letzte Stromrechnung oder in den Stromvertrag, den Sie mit Ihrem aktuellen Versorger abgeschlossen haben. Alternativ finden Sie Ihre Zählernummer immer auf dem Stromzähler selbst. Dieser ist meist in einem Zählerkasten im Treppenhaus, im Keller oder in einem Abstell- oder Wirtschaftsraum eingebaut. Die eigentliche Zählernummer ist bei modernen Zählern, egal ob es sich um analoge oder digitale Modelle handelt, in der Regel direkt über oder unter einem Barcode aufgedruckt. Bei älteren Modellen ohne Barcode befindet sie sich meist auf einem kleinen Schild, das am Zähler festgenietet ist. Häufig findet sich in direkter Nähe zur Zählernummer auch ein Vermerk dazu, wer der Eigentümer des Stromzählers ist.
An der Länge bzw. Ziffernzahl können Sie Ihre Stromzählernummer übrigens nicht erkennen: Diese ist von Region zu Region unterschiedlich und kann zum Teil bis zu 15 Stellen umfassen. Zudem enthalten manche Zählernummern nicht nur Ziffern, sondern auch Buchstaben; diese gehören dann ebenfalls zur Zählernummer und müssen stets mit angegeben werden.
Stromzählernummer nicht unbedacht weitergeben
Dass sich ein Stromvertrag ganz einfach unter Angabe der Stromzählernummer wechseln lässt, machen sich immer wieder auch Betrüger zunutze: Sie rufen potenzielle Opfer unter einem Vorwand an und fragen am Telefon nach den entsprechenden Daten. Mit diesen schließen sie dann im Namen des Betrugsopfers einen neuen Stromvertrag ab, um dafür eine Provision zu erhalten. Um nicht selbst Opfer eines solchen Betrugs zu werden, sollten Sie die Zählernummer für Ihren Strom – ebenso wie andere persönliche Angaben wie Name oder Adresse – unter keinen Umständen an unbefugte Dritte weitergeben. Werden Sie am Telefon nach solchen Daten gefragt, beenden Sie das Gespräch am besten direkt.
Um Verbraucher vor Betrügern zu schützen, hat der Gesetzgeber verfügt, dass ab Juli 2021 telefonisch abgeschlossene Stromverträge nur noch nach schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher in Textform, z. B. per E-Mail, Fax oder Brief gültig sind. Das bedeutet, dass ein Telefonat allein nicht mehr zu einem wirksamen Vertragsschluss führt. Nach einem solchen Vertragsabschluss haben Sie zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem Sie bei Bedarf Gebrauch machen können.