Was genau ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung (RSV), auch unter den Namen Restkreditversicherung oder Kreditausfallversicherung bekannt, dient zur Absicherung eines Kredits. Sollten Sie als Kreditnehmer unverschuldet in eine Situation kommen, in der Sie die Raten für Ihren Kredit nicht mehr pünktlich zurückzahlen können, dann übernimmt die Restkreditversicherung Ihre Ratenzahlungen in der Regel für einen bestimmten Zeitraum oder zahlt sogar die gesamte Restschuld an Ihrer Stelle zurück.
Wann und in welcher Höhe die Versicherungsleistung ausgezahlt wird, ist immer im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt. Je nach Anbieter und gewählter Absicherung greift eine Restschuldversicherung, wenn der Kreditnehmer
- verstirbt,
- arbeitsunfähig wird, z. B. aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls,
- oder unverschuldet arbeitslos wird.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist für Sie als Kreditnehmer freiwillig. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um eine Voraussetzung für den Erhalt eines Kredits, sondern um eine zusätzliche Möglichkeit, um sich und Ihre Familie gegen eine finanzielle Notlage abzusichern.
Was kostet eine Restschuldversicherung?
Die Kosten einer Restschuldversicherung hängen immer vom jeweiligen Versicherungsanbieter, dem gewählten Umfang der Versicherungsleistungen und der Versicherungssumme ab. Eine Restschuldversicherung, die bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod des Kreditnehmers zahlt, ist dementsprechend teurer als eine, die lediglich im Todesfall für die Rückzahlung der noch offenen Restschuld aufkommt. Als Faustregel gilt, dass die Kosten einer Restkreditversicherung ca. 10 bis 20 % der Kreditsumme entsprechen.
Möchten Sie also zum Beispiel einen Autokredit in Höhe von 25.000 Euro aufnehmen und diesen mit einer Restschuldversicherung absichern, dann können Sie mit einer Versicherungsprämie von 2.500 bis 5.000 Euro rechnen. Diese wird auf die Kreditsumme aufgeschlagen, zusammen mit dieser verzinst und über die monatlichen Raten abbezahlt. Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich also.
Bei den auf heim-und-immobilie.de angebotenen Krediten der Degussa Bank besteht immer die Möglichkeit, eine zusätzliche Restschuldversicherung abzuschließen. Besonders bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten sollten Sie eine entsprechende Absicherung abwägen.
CreditProtect:
Die Restschuldversicherung bei Krediten von der Degussa Bank
Mit CreditProtect bietet Ihnen die Degussa Bank eine Restschuldversicherung zur Absicherung von Privatkrediten und Autokrediten an. Auf Wunsch versichern Sie sich damit gegen die Risiken “Tod” und “Arbeitsunfähigkeit” oder schließen zusätzlich auch eine Versicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit mit ein.
Das zahlen Sie für CreditProtect
Eine Kreditabsicherung mit CreditProtect kostet in der Regel je 1.000 Euro Kreditsumme für jeden Monat der Kreditlaufzeit:
- für den Basisschutz (Tod und Arbeitsunfähigkeit): 1 Euro
- für den Komplettschutz (zusätzlich Arbeitslosigkeit): 1,25 Euro
Dies sind Circa-Angaben. Bei Krediten mit kurzen Laufzeiten oder hohen Zinsen können sich stärkere Abweichungen ergeben, da die Berechnung immer individuell vom Kreditbetrag, der Laufzeit und dem Zinssatz abhängt. Keinen Einfluss auf den Tarif haben hingegen Ihr Alter und Geschlecht; für dieselbe Versicherung zahlen alle Kreditnehmer denselben Preis.
Der Versicherungsbeitrag wird außerdem mitfinanziert, d. h. er wird auf die Kreditsumme aufgeschlagen und über eine entsprechend höhere monatliche Rate bezahlt.
Leistungsumfang und -einschränkungen von CreditProtect
Je nachdem, aus welchem Grund Sie die Restschuldversicherung in Anspruch nehmen, unterscheidet sich die Auszahlung durch CreditProtect:
- Im Todesfall des Darlehensnehmers zahlt CreditProtect die am Todestag ausstehenden Darlehensraten in einer Summe zurück (max. 75.000 Euro), so dass für Ihre Hinterbliebenen meist keine finanziellen Verpflichtungen verbleiben.
- Bei Arbeitsunfähigkeit des Darlehensnehmers übernimmt CreditProtect nach einer Karenzzeit von 6 Wochen die monatlichen Darlehensraten (max. 1.500 Euro monatlich) – falls nötig sogar bis zum Ablauf des Darlehensvertrags.
- Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt CreditProtect nach einer Karenzzeit von 6 Wochen die monatlichen Darlehensraten (max. 1.500 Euro monatlich) für die Dauer von bis zu einem Jahr.
Unter der Voraussetzung, dass bei der Antragstellung nicht bereits eine Arbeitsunfähigkeit besteht, ist keine zusätzliche Gesundheitsprüfung nötig.
Liegt eine Arbeitsunfähigkeit bereits bei der Antragsstellung vor, so ist diese nur dann versichert, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 3 Monate wieder ununterbrochen gearbeitet hat. Dieselbe Einschränkung gilt, sollte ein Todesfall eintreten, für den die bei Antragstellung bestehende Arbeitsunfähigkeit ursächlich ist.
Wann ist der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll?
Ob eine Restschuldversicherung für Sie sinnvoll ist, ist immer vom gewünschten Kredit und natürlich auch von Ihrer finanziellen und familiären Situation sowie dem persönlichen Absicherungsbedürfnis abhängig. Für die Entscheidung lohnt es sich, die Vor- und Nachteile von Restkreditversicherungen zu betrachten und individuell abzuwägen.
Der zentrale Vorteil einer Restschuldversicherung ist natürlich, dass ein Kredit damit gegen Zahlungsausfälle abgesichert ist, zu denen es bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers kommen kann. Im Todesfall sind bei entsprechender Absicherung außerdem Ihre Angehörigen von der Rückzahlung des Kredits befreit, so dass eine Restkreditversicherung vor allem für Alleinverdiener überaus sinnvoll ist.
Der wichtigste Nachteil einer Restschuldversicherung ist, dass sich durch sie der Kredit verteuert. Zu beachten sind auch die Leistungsbeschränkungen, die zum Beispiel bei der Dauer der Übernahme von Kreditraten bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gelten können.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Möchten Sie Ihren bestehenden Kredit vorzeitig ablösen und zum Beispiel durch einen günstigeren ersetzen, dann müssen Sie auch Ihre Restschuldversicherung kündigen. Sie erhalten in diesem Fall den nicht verbrauchten Teil des Versicherungsbeitrages zurückerstattet.