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Als Gaskunde sind Sie an die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Gasvertrags gebunden. Sie haben jedoch bei einer Gaspreiserhöhung oder einem Umzug in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Damit bietet sich Ihnen die Möglichkeit, Ihren Gasvertrag unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen und Ihren Gaslieferanten zu wechseln. Welcher neue Gastarif für Sie infrage kommt, ermitteln Sie schnell und einfach mit dem Gasrechner auf heim-und-immobilie.de. 

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Wann habe ich bei Gas ein Sonderkündigungsrecht?

Um Ihren Gasvertrag zu kündigen, müssen Sie im Normalfall die Mindestvertragslaufzeit berücksichtigen. Diese beträgt bei Strom und Gas in der Regel 12 oder 24 Monate. Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in einigen Situationen einen Anspruch darauf, Ihr Sonderkündigungsrecht (außerordentliches Kündigungsrecht) anzuwenden. Das Sonderkündigungsrecht für Gas räumt Ihnen die Option ein, Ihren bestehenden Gasvertrag vorzeitig aufzulösen. In vielen Fällen lohnt es sich, die Möglichkeit dieser außerordentlichen Kündigung wahrzunehmen. Damit sind Sie in der Lage, Ihren Gasvertrag z. B. bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug zu kündigen und zu einem neuen Gaslieferanten zu wechseln. Durch eine Kündigung und den Wechsel des Gasanbieters vermeiden Sie, dass sich Ihr Gasvertrag mit ungünstigen Konditionen verlängert. Dabei hilft Ihnen der auf heim-und-immobilie.de angebotene Gaspreisrechner, der die darin für Sie besten Gastarife berechnet.

Ob Sie Ihren laufenden Gasvertrag vorzeitig kündigen dürfen und welche Bedingungen gelten, darüber informieren Sie ansonsten auch:

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Gasvertrags
  • Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie die geltende Kündigungsfrist und die Formalitäten einhalten.

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Sonderkündigungsrecht für Gas bei Umzug

Bei einem Wohnortswechsel endet Ihr Gasvertrag nicht automatisch mit dem Auszug. Es ist daher erforderlich, dass Sie Ihr Gas kündigen oder alternativ eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse mit Ihrem Gaslieferanten vereinbaren. Durch den Umzug entsteht zwar ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG). Sofern Ihnen Ihr Gasanbieter jedoch die Weiterbelieferung am neuen Wohnsitz anbietet, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Voraussetzung für die Weiterführung Ihres Vertrags ist, dass Ihnen der Energieversorger das Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang Ihrer Kündigung zustellt und die bisherigen Konditionen Ihres laufenden Gasvertrags weiterhin gelten. Eine Weiterbelieferung ist allerdings nicht immer möglich: Wenn Sie beispielsweise in ein anderes Netzgebiet umziehen und der Gasanbieter dort nicht verfügbar ist, wird Ihre Sonderkündigung wirksam. Denken Sie bei der Kündigung daran, Ihrem Gaslieferanten den geplanten Umzugstermin sowie die neue Adresse oder die neue Gaszählernummer rechtzeitig mitzuteilen. So kann dieser reagieren und Sie erfahren, ob die Sonderkündigung greift oder nicht.

Sonderkündigungsrecht für Gas bei Preiserhöhung

Kündigt Ihr Energieversorger für Gas eine Preisanpassung an, ist ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Ihr Gasvertrag eigentlich gemäß den Vertragsbedingungen noch läuft. Der Gasanbieter ist dazu verpflichtet, Sie im Preiserhöhungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen.

Das Sonderkündigungsrecht für Gas bei einer Preiserhöhung gilt ausdrücklich nicht, wenn:

  • Eine „separierte Preisanpassungsklausel“ im Gasvertrag vereinbart ist.
  • Es sich um eine hoheitlich bedingte Preisänderung handelt.

Mit hoheitlich bedingten Preisen sind die staatlich veranlassten Preisbestandteile gemeint, auf die der Gaslieferant keinen Einfluss hat. Dazu gehören bei Gaspreisen die Steuern, Umlagen und Abgaben.

Sonderkündigungsrecht für Gas:
Welche Frist gilt?

Die Dauer der Kündigungsfrist hängt davon ab, in welcher Situation Sie Ihr Sonderkündigungsrecht für Gas wahrnehmen: 

  • Bei einem Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Schicken Sie die Kündigung rechtzeitig ab, damit das Schreiben spätestens 6 Wochen vor Ihrem Umzugstag beim Gaslieferanten ankommt.
  • Bei einem Sonderkündigungsrecht infolge einer Preisanpassung sind Sie an keine konkrete Frist gebunden. Vielmehr muss die Kündigung bei Ihrem Gaslieferanten vor dem Datum eingehen, zu dem die Preiserhöhung eintreten würde. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah die Gastarife mit dem Gasrechner auf heim-und-immobilie.de zu vergleichen und einen neuen Gasanbieter zu beauftragen. Der Lieferantenwechsel kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Falls Sie in der Grundversorgung mit Gas sind, ist eine Kündigung mit einer Frist von nur 2 Wochen möglich. Ein Sonderkündigungsrecht ist in diesem Fall nicht relevant, da Sie ohnehin schnell den Gaslieferanten wechseln können. Der Gasrechner auf heim-und-immobilie.de vergleicht für Sie mehr als 1.000 Gastarife und zeigt Ihnen Ihr individuelles Sparpotenzial auf. Die Kündigungsfrist von wettbewerblichen Energielieferverträgen darf für Neuverträge seit 1. März 2022 nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit maximal 1 Monat betragen. Wenn Sie einen alten Gasvertrag haben, schauen Sie am besten in den Bedingungen nach. 

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form (z. B. als E-Mail oder Einschreiben) erfolgt. Weisen Sie im Betreff auf Ihr Sonderkündigungsrecht als Kündigungsgrund hin. Notieren Sie sich den Zählerstand Ihres Gaszählers und die Zählernummer, die Sie sowohl für die Kündigung als auch für die Anmeldung bei Ihrem neuen Gaslieferanten benötigen. Geben Sie in Ihrer Kündigungserklärung eindeutig an, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag enden soll. 

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