Wann kann ich meinem Gasversorger kündigen?
Eine Kündigung des Gasanbieters ist unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist nach der Mindestvertragslaufzeit immer möglich. Um Gaskosten einzusparen, lohnt es sich, die unterschiedlichen Gastarife zu prüfen und zu einem günstigen Gasanbieter zu wechseln. Der Gastarifvergleich auf heim-und-immobilie.de verrät Ihnen Ihr individuelles Sparpotenzial und unterstützt Sie dabei, den darin für Sie besten Gastarif zu ermitteln. Dank vielfältiger Filtermöglichkeiten können Sie Ihre individuellen Wünsche für Ihren neuen Gasvertrag berücksichtigen und im Anschluss direkt den Wechsel zu einem neuen Gasversorger beantragen. Ein Lieferantenwechsel lässt sich einfach und ohne Risiko durchführen, da die Energieversorgung jederzeit durch die Grundversorgung mit Gas bzw. Ersatzversorgung garantiert ist.
Gas kündigen: Welche Frist ist einzuhalten?
Wenn Sie Ihren Gasanbieter kündigen, müssen Sie in der Regel die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Dabei kommt es darauf an, um welche Art von Energiebelieferung es sich handelt:
- Grundversorgung mit Gas: In der Grundversorgung gilt keine Mindestvertragslaufzeit und Sie haben somit die Möglichkeit, Ihr Gas jederzeit mit einer Frist von lediglich 2 Wochen zu kündigen.
- Wettbewerblicher Energieliefervertrag: Wenn Sie einen Sondervertrag mit Ihrem Gasversorger abgeschlossen haben, richtet sich die Kündigungsfrist nach den AGB Ihres Gasvertrags. Neue Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, lassen sich nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. In älteren Gasverträgen ist ggf. eine längere Kündigungsfrist vom Gasanbieter festgelegt.
Tipp: In einigen Situationen haben Sie unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Gasvertrag außerordentlich kündigen:
Bei einer Sonderkündigung wegen Umzug beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Kann Ihr aktueller Gasanbieter Sie auch an Ihrem neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen beliefern, dann greift das Sonderkündigungsrecht bei Umzug jedoch nicht.
Im Falle einer Gaspreiserhöhung ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung beim Gasanbieter möglich. Ihren Vertrag können Sie dann zu dem Zeitpunkt beenden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt und Sie die höheren Gaspreise zahlen müssten. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Oktober, können Sie zum 30. September außerordentlich kündigen.
3 Tipps für günstiges Gas: Tarif kündigen und Gasanbieter wechseln
Um Ihr Gas richtig zu kündigen und in einen neuen Gastarif zu wechseln, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Tipp #1: Gasvertrag kündigen
Prüfen Sie, wann die Erstvertragslaufzeit Ihres Gasvertrags endet bzw. ob sich Ihr Vertrag stillschweigend verlängert hat und welche Kündigungsfrist gilt. Denken Sie daran, Ihren Gasvertrag rechtzeitig zu kündigen, sodass der Vertrag zum gewünschten Datum endet. Das Datum der Absendung ist dabei nicht maßgeblich, sondern der Eingang beim Gaslieferanten. Geben Sie in Ihrer Kündigung an, welchen Gasvertrag Sie kündigen möchten. Die Kündigung von Gasverträgen muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Viele Gasversorger bieten Ihnen zudem die bequeme Möglichkeit der Kündigung über das Kundenportal im Internet an.
Tipp #2: Gastarife regelmäßig vergleichen
Behalten Sie die Gaspreisentwicklung im Blick und prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Gasvertrag nach wie vor die für Sie beste Wahl ist oder ob sich möglicherweise ein erneuter Lieferantenwechsel lohnt. Das ist mit dem Gasrechner auf heim-und-immobilie.de innerhalb weniger Minuten möglich. Durch einen Wechsel ergibt sich oftmals ein Sparpotenzial von bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr.
Tipp #3: Kündigungsrecht nutzen
Machen Sie von Ihrem (Sonder-)Kündigungsrecht Gebrauch und wechseln Sie in einen günstigen Gastarif, der Ihre Ansprüche erfüllt. Als Gründe für eine Kündigung kommen häufig ein Umzug oder eine Preiserhöhung infrage. Damit bietet sich Ihnen eine gute Gelegenheit, die Gasanbieter zu vergleichen und einen passenden Gasvertrag abzuschließen.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Ein Gasvertrag ist beidseitig kündbar, d. h. es kann durchaus vorkommen, dass Ihr Gaslieferant Ihnen eine Kündigung zustellt. Dabei muss sich der Energieversorger gleichermaßen an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen halten. Falls Sie sich hiernach nicht selbst um einen neuen Gasvertrag kümmern, greift die Grundversorgung zu „allgemeinen Preisen“. Dadurch können Ihnen ggf. höhere Kosten entstehen. Daher ist es im Falle einer Kündigung durch den Gasanbieter immer empfehlenswert, die Tarife zu vergleichen und einen neuen Gasvertrag abzuschließen.
Nutzen Sie den Gaspreisrechner auf heim-und-immobilie.de, um in Ihrer Region verfügbare Gastarife zu vergleichen und den darin für Sie besten Gasanbieter auszuwählen. Dafür geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Gasverbrauch pro Jahr in den Rechner ein. Dank vielfältiger Filtermöglichkeiten ist ein schneller und transparenter Vergleich möglich. Mit dem Filter können Sie die Kriterien weiter verfeinern, etwa, wenn Sie nur Ökogastarife miteinander vergleichen möchten. Wenn Sie sich für einen günstigen Gaslieferanten entschieden haben, schicken Sie einfach den Antrag für den Wechsel online ab. Ihr neuer Gasversorger übernimmt für Sie meist die Kündigung beim Grundversorger, sofern Sie nicht bereits selbst Ihr Gas gekündigt haben (z. B. bei einer Sonderkündigung).