Mieter oder Vermieter: Wer muss Gas anmelden?
Ob Sie beim Umzug in eine Mietwohnung selbst Gas anmelden müssen, hängt von der Art der Heizung ab. Handelt es sich um eine Gaszentralheizung, ist offiziell der Vermieter Kunde des Gasversorgers und übernimmt somit auch die Gasanmeldung. Heizen Sie stattdessen mit einer Gasetagenheizung, sind Sie selbst für Ihren Gasvertrag verantwortlich: Sie können Ihren Gasanbieter frei wählen, müssen im Gegenzug aber auch das Gas selbst anmelden.
Schritt für Schritt: So funktioniert die Gasanmeldung
Schritt 1: Prüfen Sie, ob ein Wechsel möglich ist. Um bei einem Umzug Ihren Gasanbieter selbst wählen zu können, müssen Sie selbst als Vertragspartner fungieren. Das gesetzlich festgelegte Sonderkündigungsrecht steht Ihnen dabei nur zu, wenn Ihr bisheriger Versorger Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht mehr oder nur zu einem höheren Preis beliefern kann.
Schritt 2: Machen Sie einen Gasvergleich. Sehr einfach gelingt das mit dem kostenfreien Gasrechner auf heim-und-immobilie.de. Dort geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren ungefähren Gasverbrauch pro Jahr an. Der Rechner listet daraufhin die am angegebenen Wohnort verfügbaren Tarife sortiert nach den voraussichtlichen Gaskosten auf. Achten Sie beim Vergleich neben dem Preis auch auf weitere Konditionen wie Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist sowie eventuelle Boni.
Schritt 3: Schließen Sie Ihren neuen Gasvertrag ab. Sobald Sie einen für Sie optimalen Tarif gefunden haben, können Sie das Gas anmelden. Im Gasrechner wählen Sie dafür einfach Ihren Wunschtarif aus und ergänzen anschließend einige Angaben, die Ihr neuer Anbieter für die Belieferung benötigt. Wenn Sie wegen des Umzugs Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, sollten Sie außerdem selbst das Gas kündigen. Nur so ist sichergestellt, dass die Kündigung fristgerecht bei Ihrem bisherigen Versorger eingeht.
Diese Fristen gelten beim Gas anmelden
Um sicherzugehen, dass Sie von Anfang an günstiges Gas von Ihrem Wunschanbieter beziehen, können Sie die Anmeldung von Gas bereits bis zu 6 Wochen vor dem Umzug durchführen. Haben Sie das verpasst, ist es aber auch möglich, Gas rückwirkend anzumelden: Die Frist dafür beträgt 6 Wochen nach der Schlüsselübergabe. Warten Sie mit einer rückwirkenden Gasanmeldung jedoch nicht zu lange, denn mit Ablauf der Frist muss der Netzbetreiber bereits über den Wechsel informiert sein.
Die Alternative: Gas ummelden und Gasvertrag behalten
Selbst, wenn Ihnen bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zusteht, kann es unter Umständen sinnvoll sein, bei Ihrem bisherigen Versorger zu bleiben. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein Gasvergleich ergibt, dass Ihr bisheriger Gasanbieter trotz steigender Preise weiterhin den für Sie günstigsten Tarif anbietet. In diesem Fall müssen Sie Ihren Versorger rechtzeitig über Ihren Umzug informieren und ihm Ihre neue Adresse sowie die Gaszählernummer und den Zählerstand mitteilen. Wenden Sie sich dafür am besten direkt an den Kundenservice Ihres Gasversorgers.
Diese Angaben benötigen Sie, um Gas anzumelden
Zum Anmelden von Gas für Ihr Haus oder Ihre Wohnung müssen Sie Ihrem künftigen Versorger nur wenige Informationen mitteilen, die er für die Belieferung und die korrekte Abrechnung benötigt. Das sind:
- Ihr Name
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Anschrift
- Ihre Bankverbindungsdaten
- Ihr jährlicher Gasverbrauch
- Die Gaszählernummer
- Der aktuelle Zählerstand
Falls Sie nicht wegen eines Umzugs oder einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sondern einfach zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen und zu einem anderen Gasanbieter wechseln, übernimmt dieser für Sie meist auch die Kündigung Ihres alten Gasvertrags. Dazu benötigt er zusätzlich folgende Angaben:
- Den Namen Ihres bisherigen Gasversorgers
- Ihre Kundennummer beim bisherigen Versorger
Handelt es sich um eine Sonderkündigung oder läuft die Kündigungsfrist in Kürze ab, sollten Sie hingegen in jedem Fall selbst bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Falls Sie in der Hektik des Umzugs die Gasanmeldung vergessen haben und auch die Frist für die rückwirkende Anmeldung bereits abgelaufen ist, müssen Sie trotzdem nicht fürchten, dass Ihnen das Gas abgestellt wird. In diesem Fall ist automatisch Ihr örtlicher Grundversorger Ihr Gaslieferant. Um nicht dauerhaft eventuell zu viel zu zahlen, sollten Sie jedoch spätestens jetzt aktiv werden, einen Gaspreisvergleich durchführen und zu einem gegebenenfalls günstigeren Anbieter wechseln. Dies ist aus der Grundversorgung heraus jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich.
Nein, das Gas ohne Zählernummer anzumelden, ist nicht möglich. Ihr Gasversorger benötigt diese Nummer, um Ihnen den korrekten Gasverbrauch zuzuordnen und die Abrechnung zu erstellen. Wenn Sie Ihre Zählernummer nicht kennen, können Sie diese entweder Ihrer letzten Gasrechnung entnehmen oder direkt an Ihrem Gaszähler ablesen.