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Als Internet-Nutzer kennen Sie das gewiss: Ein Verbindungsaufbau zur Website, zum Onlineshop oder zum Social-Media-Profil ist nicht immer möglich oder dauert ungewöhnlich lange. Nicht nur für diejenigen, die beruflich auf das Netz angewiesen sind, ist das ein echtes Ärgernis. Auch im privaten Bereich sollten Internetprobleme nicht stillschweigend hingenommen werden. Mehr über Ihre Rechte im Fall von Internet-Störungen lesen Sie auf heim-und-immobilie.de.

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Selbstausgelöste Internet-Störungen ausschließen

Beschädigte Glasfaser- und Breitband-Leitungen, Verteilungsprobleme oder Unwetter – die möglichen Gründe für Internet-Störungen bei Telekom, Vodafone und Co. sind zahlreich, die Dauer der DSL- oder Telefonstörung ist häufig nicht absehbar. Können Sie lediglich eine bestimmte Website nicht öffnen, ist vielfach der zuständige Server überlastet. Doch auch Ihre eigene Hardware kann Internetprobleme verursachen. Um auszuschließen, dass Sie selbst bzw. Ihre Geräte für den Verbindungsausfall verantwortlich sind, kommen folgende Sofortmaßnahmen infrage:

  • Versuchen Sie, über ein anderes Gerät (etwa Smartphone oder Tablet) auf das Internet zuzugreifen.
  • Starten Sie Ihren Rechner neu.
  • Nutzen Sie die automatische Überprüfungs- und Problemlösefunktion Ihres PCs.
  • Führen Sie ein Reset an Ihrem Router bzw. Modem durch.
  • Prüfen Sie, ob alle erforderlichen Kabelverbindungen richtig angeschlossen sind.

Bleibt der Verbindungsaufbau dennoch erfolglos, ist davon auszugehen, dass die Internet-Störung auf O2, 1&1 und Co. (Ihren jeweiligen Provider) zurückzuführen ist.

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Verbraucherrechte & Tipps: So gehen Sie bei Internet-Störungen vor

Haben Sie Ihre Hardware geprüft und konnten keine Auffälligkeiten feststellen, sollten Sie Ihren Anbieter auf die aktuelle Internet-Störung aufmerksam machen – beispielsweise telefonisch oder persönlich in einer Filiale in Ihrer Nähe. Der Provider ist dazu verpflichtet, die Probleme unverzüglich und unentgeltlich aus der Welt zu schaffen. Ist Ihr Anbieter nicht in der Lage, die Störung binnen eines Tages zu beheben, muss er Sie darüber informieren und Ihnen mitteilen, wann Sie wieder mit einer Verbindung rechnen können und welche Maßnahmen dazu eingeleitet wurden. Der Gesetzgeber sichert Ihnen zudem folgende Rechte zu:

Ausfallentschädigung für Verbraucher

Ist die DSL-Störung nicht nach 2 Tagen behoben, gelten folgende Regelungen:

  • Am 3. bzw. 4. Tag des Ausfalls haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 10 % der monatlichen Gebühr (mindestens 5 Euro).
  • Ab dem 5. Tag erhalten Sie eine Entschädigung von 20 % der monatlichen Gebühr (mindestens 10 Euro).

Dann greift das Sonderkündigungsrecht

Internet-Anbieter versprechen im Vertrag über DSL und andere Datenübertragungsstandards meist keine Verbindungssicherheit von 100 %. Verbraucher müssen kurzfristige Störungen also hinnehmen, können jedoch ab einer bestimmten Ausfallquote durchaus aktiv werden.

Ein Beispiel: Bei einer Verbindungsgarantie von 97 % sind Kunden ab 11 Tagen Totalausfall jährlich dazu berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Sonderkündigung ist auch bei Minderleistung möglich, wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit nachweislich und dauerhaft hinter dem im Vertrag festgelegten Wert zurückbleibt.

Internet-Störung nach Anbieterwechsel

Ganz gleich, ob Kabel, Glasfaser oder DSL: Störungen des Telefon- und Internet-Netzes dürfen nach einem Anbieterwechsel laut Telekommunikationsgesetz (TKG) höchstens 24 Stunden anhalten. Bei länger andauernden Unterbrechungen ist Ihr alter Anbieter dazu verpflichtet, Sie weiterhin zu versorgen – und zwar zum halben Preis (hinsichtlich der Grundkosten). Ihr neuer Provider hat erst Anspruch auf Zahlung der Gebühren, wenn Sie tatsächlich „online“ sind.

Grundsätzlich gilt: Kommunikation mit dem Anbieter ist bei Internet-Störungen das A und O. Ggf. unterstützen Sie Verbraucherzentralen und Rechtsberater bzw. Anwälte beim Durchsetzen Ihrer Rechte. Wenn Sie den Provider wechseln wollen, nutzen Sie für Ihren DSL-Vergleich einfach den Rechner auf heim-und-immobilie.de.

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