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Internetnutzer sind gut beraten, bereits vor Ablauf Ihrer aktuellen Vertragslaufzeit zu prüfen, ob sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln und ihr bestehendes DSL kündigen möchten. Denn fast jeden Monat gibt es neue attraktive Angebote für DSL-, Kabel- und Glasfasertarife. Der Wechsel zu einem günstigen Internetanbieter ist denkbar einfach: Mit dem DSL-Vergleichsrechner auf heim-und-immobilie.de können Sie die Verfügbarkeit der Internettarife prüfen und ein für Sie passendes Angebot abschließen. Was bei einer Kündigung des DSL-Vertrags zu beachten ist und welche Kündigungsfristen gelten, erfahren Sie hier.

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Wann sollte ich mein Internet kündigen?

Internettarife beinhalten nach der üblichen Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren häufig nicht mehr die neuesten oder besten Leistungen und sind darüber hinaus oftmals teurer als neue DSL-Angebote. Internetanbieter in Deutschland werben mit immer höheren Surfgeschwindigkeiten und günstigen Preisen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, die Anbieter zu vergleichen und zu prüfen, ob man mit einem neuen DSL-, Kabel- oder Glasfaser-Tarif deutlich schneller und preiswerter im Internet surfen kann.

Sonderkündigungsrecht: DSL kündigen bei Umzug

Sofern Ihr derzeitiger Internettarif an der neuen Adresse nicht bzw. nur eingeschränkt verfügbar ist, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Ihnen der Internetanbieter am neuen Wohnort nicht die vereinbarte Bandbreite zur Verfügung stellen kann. Um Ihren Vertrag zum Umzugstermin zu kündigen, müssen Sie bei Inanspruchnahme Ihres Sonderkündigungsrechts eine Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten.

Ein Sonderkündigungsrecht für DSL haben Sie unter Umständen auch, wenn der Internetanbieter die Preise erhöht oder nicht die vereinbarte Leistung (z. B. bei häufigen Störungen) liefert.

DSL kündigen: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Die meisten DSL-Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Telekommunikationsunternehmen sind jedoch dazu verpflichtet, auch Tarife mit einer kürzeren Laufzeit von 12 Monaten anzubieten.

Wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, verlängern sich Verträge normalerweise stillschweigend. Sie haben jedoch ab dann die Möglichkeit, Ihren DSL-Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für alte Verträge, die Sie vor dem 1. Dezember 2021 (seitdem gilt das neue Telekommunikationsgesetz TKG) abgeschlossen haben.

Tipp: Wenn Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, kündigen Sie Ihren DSL-Vertrag rechtzeitig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, um zu verhindern, dass sich Ihr teurer Tarif verlängert. Wenn Sie den Anbieterwechsel ein paar Monate vorher beantragen, bleibt genügend Zeit, um alle Formalitäten einschließlich der Rufnummernmitnahme fristgerecht zu erledigen. Falls Sie sich für einen Vertrag mit höherer Bandbreite entscheiden und z. B. von DSL zu Kabel wechseln, bekommen Sie Ihre schnelle Internetverbindung zum Wunschtermin. Kabelanbieter gewähren beim Wechsel häufig Freimonate, sodass Sie nicht doppelt für Ihren Internetzugang bezahlen.

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DSL-Vergleich: DSL kündigen und Internetanbieter wechseln

Der DSL-Vergleichsrechner auf heim-und-immobilie.de hilft Ihnen dabei, die verfügbaren Internettarife für Ihren Wohnort übersichtlich zu vergleichen. Dafür geben Sie Ihre Vorwahl oder Adresse ein und der Tarifvergleich prüft binnen Sekunden, welche Tarife und Geschwindigkeiten für Ihren Anschluss verfügbar sind. Dabei haben Sie die Wahl, z. B. gezielt nach Tarifen mit TV-Paket zu suchen.

Bestellen Sie Ihren neuen Tarif, kümmert sich der Provider in der Regel um die Kündigung Ihres bisherigen DSL-Vertrags – ganz gleich, bei welchem Internetanbieter Sie sind und ob es sich um einen DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschluss handelt.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Der Vergleich mit dem DSL-Rechner ist kostenlos, unverbindlich und sicher. Ihr bisheriger Internetanbieter kann Ihnen ggf. die Kosten für einen Router und andere Mietgeräte in Rechnung stellen, sofern Sie die Hardware nicht unbeschädigt zurücksenden. Auch Anschlussgebühren können anfallen.

Ihren DSL-Vertrag bei einem der 4 großen und bundesweit verfügbaren Provider – Telekom, Vodafone, 1&1 sowie 02 – können Sie entweder schriftlich oder online über das jeweilige Kundenportal kündigen. Noch einfacher machen Sie es sich mit dem DSL-Vergleich auf heim-und-immobilie.de: Bei einem Anbieterwechsel kündigt der neue Provider in der Regel den alten Vertrag für Sie und schaltet Ihren neuen Internetanschluss nahtlos frei. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Sonderkündigung von DSL wegen Umzug) ist es notwendig, dass Sie Ihr DSL selbst kündigen.

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