Was macht der Notar?
Die Pflicht, den Kauf von Immobilien vor einem Notar durchzuführen, schafft Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Denn der Notar begleitet den gesamten Kaufprozess und stellt sicher, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Dabei wird der Notar vielfach tätig, denn er:
- erstellt den Vertragsentwurf, der anschließend von Käufer und Verkäufer geprüft wird,
- beurkundet die Unterzeichnung des Kaufvertrags,
- beantragt die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt (kündigt also den Eigentümerwechsel an),
- holt ggf. eine Vorkaufsverzichtserklärung von der Gemeinde ein,
- meldet den Kauf ans Finanzamt
- und lässt schließlich im Grundbuch den neuen Eigentümer eintragen.
Wie setzen sich die Notargebühren zusammen?
Die Gebühren, die ein Notar für seine Arbeit verlangen kann, sind festgelegt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bundesweit für alle Notare einheitlich. Ihre Höhe hängt nur von den durchgeführten Aufgaben und dem Kaufpreis der Immobilie ab, nicht etwa von dem Aufwand, der dem Notar im jeweiligen Einzelfall entsteht. Im Durchschnitt belaufen sich die Notargebühren auf 1,5 % des Kaufpreises, wobei Abweichungen dadurch entstehen, dass einzelne Leistungen wie z. B. die Verwaltung eines Notaranderkontos an- bzw. entfallen.
In den Notarkosten sind zudem auch Gebühren enthalten, die der Notar beim Grundbuchamt entrichtet, wie z. B. die Gebühr für die Eintragung einer Grundschuld. Dieses Geld fordert er über die Notargebühren vom Käufer der Immobilie zurück.
Aufgrund der vielen verschiedenen Faktoren, die in die Berechnung der Notargebühren einfließen, können diese individuell relativ stark schwanken. Um diese im Voraus bereits näherungsweise bestimmen zu können, nutzen Sie unseren Kaufnebenkostenrechner:
Übrigens: Auch, wenn Sie eine Immobilie durch Schenkung erhalten, fallen Notargebühren an. Haben Sie die Immobilie hingegen geerbt, benötigen Sie keinen Notar. Die Änderung im Grundbuch veranlassen Sie dabei selbst, wobei ein Erbfolge-Nachweis, ein Erbvertrag oder ein Testament als Nachweis der Erbschaft dienen.
Sie haben Fragen rund um die Bau-/Immobilienfinanzierung?
Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Notar beauftragen?
Ehe Sie einen Notar beauftragen, sollten Sie sich über den Immobilienkauf sicher sein und alle benötigten Unterlagen vorlegen können. Denn wenn es aus irgendeinem Grund nicht zum Kauf kommt, muss der Notar trotzdem bezahlt werden. Vor allem aber sollten Sie eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank besitzen. Ein einmal unterschriebener Kaufvertrag ist bindend, auch wenn die Finanzierung nicht zustande kommen sollte. In diesem Fall würden Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Sichern Sie sich also rechtzeitig ab!
Obwohl die Notargebühren gesetzlich festgeschrieben sind, besteht dennoch die Möglichkeit, auch hier Kosten zu sparen. Denn die Notargebühren werden anhand des Kaufpreises der Immobilie berechnet: bei einem leeren Grundstück sind sie niedriger als bei einem bebauten. Wenn Sie einen Neubau planen, sollten Sie also den Grundstückskauf abschließen, bevor die Bauarbeiten beginnen.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Den Großteil der Notargebühren zahlt der Käufer der Immobilie. Der Verkäufer übernimmt nur die Kosten, die für die Löschung der Rechte dritter Parteien, z. B. der Grundschuld, anfallen. Kommt kein Kaufvertrag zustande, dann zahlt derjenige die Notargebühren, der den Notar beauftragt hat.
Unter Umständen können Sie die Notargebühren für einen Hauskauf steuerlich absetzen, nämlich dann, wenn Sie die Immobilie gewerblich nutzen wollen. Kaufen Sie hingegen eine Immobilie, um selbst darin zu wohnen, dann können Sie die Notargebühren nicht absetzen.