Wie genau funktioniert ein Bausparvertrag?
Als Bausparer sind Sie Mitglied eines Kollektivs anderer Bausparer innerhalb einer Bausparkasse. Nach Abschluss des Bausparvertrages beginnen Sie in der Ansparphase Sparbeiträge in Ihren Bausparvertrag einzuzahlen. Ihren Sparbeitrag zahlen Sie -wie die anderen Mitglieder Ihres Kollektives auch- in den Geldtopf der Bausparkasse. Die Ansparphase dauert etwa 7 bis 10 Jahre. Die Bausparkasse verwendet Ihre Sparbeiträge
-und die Ihrer Bausparkollegen auch- zur Vergabe von Bauspardarlehen an andere Bausparer der gleichen Bausparkasse, die die Ansparphase schon durchschritten haben und ein Bauspardarlehen für den Bau, den Kauf, die Sanierung, Modernisierung oder die Renovierung einer Wohnimmobilie in Anspruch nehmen wollen. Die Tilgungsleistungen aus den Bauspardarlehen fließen ebenfalls in den Geldtopf der Bausparkasse. Während der Ansparphase rücken Sie immer näher an die Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Haben Sie die Mindestansparzeit, das Mindestsparguthaben (40 % bis 50 % der vereinbarten Bausparsumme) und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht, tritt Ihr Bausparvertrag in die Zuteilungsphase. Die Bausparkasse wird Sie informieren.
Ihnen steht es nun frei, den Bausparvertrag weiter zu besparen, sich das Bausparguthaben auszahlen zu lassen oder nun selbst auch ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Bauspardarlehens beträgt die Differenz aus dem Bausparguthaben und der vereinbarten Bausparsumme. Nehmen Sie ein Bauspardarlehen in Anspruch, beginnt für Sie die Darlehensphase.
Ihre Tilgungsraten fließen ebenfalls zurück in den Geldtopf der Bausparkasse, aus welchem weitere Bausparer Ihrer Bausparkasse ebenfalls Bauspardarlehen nach denselben Regeln erhalten.
Die Solidargemeinschaft der Bausparer Ihrer Bausparkasse bewegt sich aufgrund des Funktionsprinzips der Bausparkasse in einem geschlossenen Geldkreislauf.
Wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist
Ob und für wen Bausparverträge heute noch sinnvoll sind oder nicht, hängt vom Motiv des Bausparers ab. Bausparen hat aufgrund der jahrelang anhaltend niedrigen Guthabenzinsen deutlich an Attraktivität verloren.
Während im Jahr 2013 noch etwa 3,3 Millionen Neuabschlüsse von Bausparverträgen gezählt werden konnten, waren es im Jahr 2019 nur noch etwa 1,6 Millionen. Demzufolge sank die Anzahl aller Bausparverträge bei den deutschen Bausparkassen von etwa 30,0 Millionen im Jahr 2013 auf 24,9 Millionen im Jahr 2020.
Aber trotz der niedrigen Zinsen kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein.
Ein Bausparvertrag für Kinder kann als spätere Unterstützung für Studium oder Fahrschule dienen und wird von einigen Bausparkassen mit einem Bonuszins oder dem Erlass der Abschlussgebühr honoriert, wenn der Bausparvertrag bis zur Zuteilung bespart wird.
Jugendliche und Erwachsene, die im Alter zwischen 16 und 25 Jahren ihren eigenen Bausparvertrag abgeschlossen haben, können nach einer siebenjährigen Sperrfrist sogar in den Genuss der Wohnungsbauprämie kommen, ohne dass diese zwingend einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden muss. Dieses Recht steht diesem Personenkreis nur einmalig zu. Die Wohnungsbauprämie vom Staat beträgt immerhin 8,8 % p. a. auf maximal 512 Euro Sparbeitrag pro Jahr. Also sind pro Jahr zu den eigenen Sparbeiträgen bis zu 45,06 Euro Wohnungsbauprämie möglich.
Verzichten Sie nicht auf diese Vorteile und schenken Sie Ihren Kindern oder Ihren Enkelkindern einen Bausparvertrag oder nehmen Sie die Vorteile des Bausparens einfach für sich selbst in Anspruch.
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Auch für Erwachsene, die älter als 25 Jahre sind, ist ein Bausparvertrag sinnvoll, wenn diese entweder die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie beanspruchen können.
Der Anspruch auf die staatlichen Förderungen ist gekoppelt an bestimmte Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens p. a., wie die folgende Tabelle zeigt:
Arbeitnehmersparzulage | Ledig | Verheiratet/Verpartnert |
Einkommensgrenze p. a. | 17.900 € | 35.800 € |
Maximal geförderter Betrag p. a. | 470 € | 940 € |
Maximale Förderung p. a. | 43 € | 86 € |
Wohnungsbauprämie | Ledig | Verheiratet/Verpartnert |
Einkommensgrenze p. a. | 25.600 € | 51.200 € |
Maximal geförderter Betrag p. a. | 512 € | 1.024 € |
Maximale Förderung p. a. | 45 € | 90 € |
Beachten Sie, dass sich die Einkommensgrenzen auf das zu versteuernde, nicht also das höher ausfallende Bruttoeinkommen p. a. beziehen und prüfen Sie gleich, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Die Wohnungsbauprämie ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden und kann für den
- Erwerb von Bauland zum Zweck der Errichtung eines Wohngebäudes
- Erwerb eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
- Neubau, An- und Umbau, die Sanierung, Modernisierung, und Renovierung einer Wohnimmobilie, auch bauliche Maßnahmen in einer Mietwohnung
- Erwerb von Dauerwohnrechten in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen
genutzt werden. Also nicht nur Käufer und Besitzer von Wohneigentum sondern auch Mieter von Mietwohnungen können die Wohnungsbauprämie beispielsweise für den Einbau einer neuen Küche oder anderer Einbauschränke, die Verlegung von Fußböden oder die Modernisierung des Badezimmers nutzen.
Für Haus- und Wohnungseigentümer ist ein Bausparvertrag sinnvoll, wenn sie schon heute etwas Geld für künftig notwendig werdende Reparaturen oder Erneuerungen ansparen und zusätzlich ein Bauspardarlehen beanspruchen wollen. Einige Bausparkassen verzichten bei Bauspardarlehen bis etwa 30.000 Euro auf die Eintragung einer Grundschuld, sodass die Immobilie für diesen Teil unbelastet bleibt und keine zusätzlichen Nebenkosten für Eintragungen ins Grundbuch anfallen.
Bauspardarlehen unterliegen aufgrund der bei Abschluss des Bausparvertrages festvereinbarten Zinsen keinem Zinsrisiko und können jederzeit durch Sondertilgungen teilweise oder vollständig zurückgeführt werden.
Bausparen bietet also auch in der Niedrigzinsphase viele Vorteile.
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Wann ist Bausparen nicht sinnvoll?
Weniger sinnvoll ist ein Bausparvertrag, wenn Sie diesen als bloße Geldanlage verwenden möchten und Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht anspruchsberechtigt sind, staatliche Förderungen zu erhalten. Den niedrigen Guthabenzinsen stehen die Abschlussgebühr und die Kontoführungsgebühren gegenüber, sodass sich ein negativer Ertrag ergeben kann.
Ebenfalls ungeeignet sind Bausparverträge, um einen kompletten Hauskauf oder Neubau zu finanzieren. Ein Immobiliendarlehen in größerer Höhe erhalten Sie bei einer Bank meist zu deutlich günstigeren Konditionen, als das bei einem Bausparvertrag möglich wäre.
Bausparsofortdarlehen für schnelle Investitionen
Bausparkassen bieten Ihnen auch Bausparsofortdarlehen an, wenn Sie schnell einen Kredit benötigen und nicht die Ansparzeit bis zur Zuteilung abwarten können. Das Bausparsofortdarlehen setzt sich aus zwei Verträgen zusammen. Für die sofortige Vorfinanzierung erhalten Sie ein Darlehen, für welches Sie während der Darlehenslaufzeit nur die Zinsen bezahlen. Die Darlehenssumme wird erst am Ende der Laufzeit getilgt. In diesem Fall spricht man von einem endfälligen Darlehen. Während der tilgungsfreien Jahre besparen Sie Ihren Bausparvertrag und bei erreichter Zuteilung wird das Bauspardarlehen für die Tilgung der Vorfinanzierung genutzt.
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