Sonderkündigungsrecht: Möglichkeiten und Bedingungen
Das Sonderkündigungsrecht gemäß §489 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ermöglicht es Darlehensnehmern, vorzeitig aus einem laufenden Immobilienkredit auszusteigen. Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie eine Bau- bzw. Anschlussfinanzierung mit besseren Konditionen gefunden haben und durch die Umschuldung Geld sparen können. Zudem dürfen Banken bei einer Sonderkündigung keine Zusatzbeiträge wie eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Allerdings können Sie ein bestehendes Vertragsverhältnis nicht ohne Weiteres beenden. Hierbei müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Es ist erst möglich, das Sonderkündigungsrecht für einen Kredit nach 10 Jahren Laufzeit in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren beginnt diese 10-Jahres-Frist erst, wenn der Kredit vollständig ausgezahlt wurde, Sie also den letzten Euro des Darlehens erhalten haben. Gerade bei der Finanzierung von Neubauten ist hierauf zu achten, da in diesem Fall die Kreditsumme meist in Teilen je nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Die Sollzinsbindung Ihrer Finanzierung hat hingegen keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
Möchten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie zunächst das Kündigungsdatum ermitteln. Dies ist der Tag, an dem Sie die vollständige Kreditsumme erhalten haben plus 10 Jahre und einen Tag. Wenn Ihre Baufinanzierung also am 1.1.2010 komplett ausgezahlt wurde, hätten Sie frühestens zum 2.1.2020 kündigen können. Hat es allerdings über den Zeitraum Änderungen im Vertrag gegeben, zum Beispiel eine Prolongation, so zählt das Datum der letzten Änderung als Beginn der 10-Jahres-Frist. Haben Sie das Kündigungsdatum berechnet, können Sie das Kündigungsschreiben verfassen. Hierfür benötigen Sie Ihre Darlehensnummer, die Sie in den Unterlagen des Vertrags finden. Geht das Schreiben im oben beschriebenen Beispiel am 2.1.2020 beim Kreditinstitut ein, so läuft die Baufinanzierung nach Ablauf der 6-monatigen Frist am 2.7.2020 aus. Hiernach müssen Sie die Restschuld bei der Bank innerhalb von 2 Wochen auslösen.