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Grundbuchauszug – Eintragungen, Rechte, Informationen

In einem Grundbuchauszug finden Sie alle Eintragungen zu einer Immobilie, die vom Grundbuchamt erfasst und gespeichert wurden. Hierzu zählen beispielsweise die Adresse und Eigentumsverhältnisse sowie Wohn- und andere Nutzungsrechte. Auch Beschränkungen und Belastungen der Immobilie durch Grundschulden, Hypotheken oder andere Grundpfandrechte werden in einem Grundbuchauszug angeführt.

Grundbucheinträge dürfen nur von autorisierten Personenkreisen eingesehen werden. Diese beinhalten in der Regel neben dem Eigentümer alle weiteren Rechteinhaber, zum Beispiel Kreditinstitute mit bestehendem Grundpfandrecht sowie Behörden, Gerichte und Notare.

Möchten andere Personen oder Institutionen einen Auszug erhalten, muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nach der Grundbuchordnung § 12 Abs. 1 für die Einsicht begründen. Bei Banken, Gläubigern, Nachbarn oder Mietern wird einem Antrag oftmals stattgegeben. Kaufinteressenten einer Immobilie müssen sich in der Regel an den Eigentümer wenden, um einen Grundbuchauszug einzusehen. Dabei genießen Eintragungen im Grundbuch öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass die im Auszug aufgeführten Informationen verlässlich sind.

Beantragt werden kann ein Grundbuchauszug entweder direkt beim Grundbuchamt oder aber bei nicht behördlichen Online-Dienstleistern. Die Ausfertigung der Dokumente ist jedoch kostenpflichtig, die Summe ist hierbei in der Gebührenordnung des zuständigen Amtes geregelt. Bei nicht behördlichen Anbietern fallen darüber hinaus zusätzliche Kosten an.

Die Bereitstellung von beglaubigten Grundbuch-Dokumenten ist bei Kreditinstituten in der Regel nicht nötig, wenn Sie zum Beispiel ein Darlehen beantragen, beziehungsweise eine Immobilie beleihen möchten. Hier reichen oftmals Abschriften aktueller Grundbuchauszüge aus.

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