Der Effektivzins als Vergleichsgrundlage von Krediten
Bei Darlehen aller Art finden sich laut gesetzlicher Vorschrift zwei verschiedene Zinsangaben. Der sogenannte Sollzins bzw. Nominalzins gibt dabei lediglich den Zinssatz p. a. an, den der Kreditgeber auf die an den Kreditnehmer ausgegebene Darlehenssumme berechnet. Möchten Sie die Konditionen von Krediten vergleichen, sollten Sie jedoch den effektiven Jahreszins (auch: Effektivzins) heranziehen. Per Definition beschreibt dieser die jährlichen Gesamtkosten eines Darlehens, da in ihm auch andere preisbestimmende Faktoren enthalten sind. Beispielsweise werden im effektiven Jahreszins, neben den vom Darlehensnehmer zu entrichtenden Sollzinsen, auch die Versicherungsbeiträge für vom Kreditgeber im Zusammenhang mit dem Darlehen verlangte Kreditversicherungen, z. B. für Restschuldversicherungen oder Risikolebensversicherungen berücksichtigt.
Hingegen werden im effektiven Jahreszins beispielsweise die Notargebühren sowie Gebühren für die Änderungen der Eintragungen im Grundbuch, Gebühren für die Kontoführung oder Bereitstellungszinsen nicht berücksichtigt.
Den Effektivzins können Sie annähernd mit folgender Formel berechnen:
Kreditkosten1 x 24 x 100 | = Effektivzins p. a. in % |
Nettodarlehensbetrag2 x (Laufzeit in Monaten + 1) |
1 = Kreditkosten: Summe aller Ratenzahlungen abzüglich Betrag der vollständig ausgezahlten Darlehenssumme
2 = Nettodarlehensbetrag: Betrag der vollständig ausgezahlten Darlehenssumme abzüglich der Kreditkosten
Viel einfacher und komfortabler können Sie mit unserem Effektivzinsrechner den Effektivzins berechnen. Unter Eingabe Ihrer Darlehenswünsche erhalten Sie ein Darlehensangebot, aus welchem auch der Effektivzins hervorgeht.
Tipp: Wählen Sie in Zeiten niedriger Zinsen eine langfristige Zinsfestschreibungsdauer (Zinsbindungsfrist), damit Sie sich vor künftig steigenden Zinsen schützen.
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