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BayernLabo: Fördermöglichkeiten für Bauherren

Die BayernLabo, offiziell „Bayerische Landesbodenkreditanstalt“, ist eine rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch jedoch selbstständige Anstalt unter der Bayerischen Landesbank und ein Organ der Wohnungspolitik des Freistaats Bayern. Sie ist für die Förderung von Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum zuständig. Die Anstalt unterstützt dabei hauptsächlich junge Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie Kommunen und soziale Institutionen wie etwa Schulverbände. Dies geschieht über verschiedene Förderprogramme, die dem Wohnungsbau oder der Modernisierung dienen.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm bietet Bauherren Unterstützung beim Bau oder Erwerb von neu geschaffenem oder bestehendem Wohnraum. Es beinhaltet zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse in Höhe von einmalig 5.000 Euro pro Kind zusätzlich zum Baukindergeld sowie ggf. eine ergänzende Zulage in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro bei der Eigenheimfinanzierung. 

Einen Förderantrag können Haushalte stellen, welche innerhalb der Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) liegen. Entscheidend ist dabei das Gesamteinkommen. Die Fördergrenze hinsichtlich des zugrunde liegenden Gesamteinkommens beträgt für einen Ein-Personen-Haushalt 22.600 Euro und für einen Zwei-Personen-Haushalt 34.500 Euro. Jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht die Grenze um 8.500 Euro und jedes Kind im Haushalt wird mit zusätzlich 2.500 Euro angerechnet. 

In einigen Fällen sind Freibeträge von der Einkommensberechnung abziehbar. Folgende Sonderregelungen mindern das Jahreseinkommen um den folgend genannten Betrag:

  • Ehepaare/Lebenspartner bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe/Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres: 5.000 Euro Abzug
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro Abzug
  • Personen, welche Unterhalt zahlen
    • an einen dauernd getrennt lebenden Partner: bis zu 6.000 Euro Abzug
    • an ein Kind, das aufgrund geteilten Sorgerechts nicht ständig im eigenen Haushalt lebt: bis zu 4.000 Euro Abzug
    • an ein Kind, das auswärtig studiert oder eine Ausbildung macht: bis zu 4.000 Euro Abzug
    • an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person: bis zu 4.000 Euro Abzug

Das WEG-Modernisierungsprogramm fördert energetische und nicht-energetische Sanierungen und Instandsetzungen für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien Anpassung von Gemeinschaftseigentum mit zinsgünstigen Verbandskrediten. Zusätzlich können hierbei bis zu 85 % der förderfähigen Kosten nach § 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung mitfinanziert werden. Erreichen die Modernisierungsmaßnahmen gewisse Mindestanforderungen, etwa einen KfW-Effizienzhausstandard, so sind ebenfalls Tilgungszuschüsse von bis zu 40 % des Zusagebetrags möglich.

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo hilft ebenfalls beim Neubau oder Kauf von Immobilien. Die Darlehensbeträge belaufen sich hierbei auf bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten. Im Einzelfall muss eine Mindestdarlehenshöhe von 15.000 Euro vorliegen, die sogenannte Bagatellgrenze. Das Zinsverbilligungsprogramm orientiert sich ebenfalls an den Einkommensgrenzen aus dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG). Maßgeblich ist das Gesamteinkommen, dessen Fördergrenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 22.600 Euro und für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 34.500 Euro liegt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden 8.500 Euro angerechnet. Die Grenze erhöht sich für jedes Kind im Haushalt um zusätzliche 2.500 Euro.

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