Bauordnung: Technische und formelle Regelung von Bauvorhaben
In der Bauordnung bzw. Landesbauordnung werden die in den einzelnen Bundesländern geltenden Baubestimmungen definiert. Die Anforderungen gelten sowohl für die Grundstücke als auch für deren Bebauung. Die Bauordnung regelt beispielsweise die Erschließung des Baulandes und die Art der baulichen Nutzung, etwa erlaubte Gebäudeklassen und deren Dimensionierung. Des Weiteren stellt sie auch die Sicherheit (ausreichend große Treppenräume, Rettungswege, Brandwände) sowie die Ausstattung (Licht, Schallschutz, Belüftung, Ver- und Entsorgung) von Bauwerken sicher.
Neben materiellen Regelungen umfasst die Bauordnung ebenfalls Formalien des Bauordnungsrechts. Hierzu zählen unter anderem der Ablauf von Baugenehmigungsverfahren und die Organisation der Bauaufsicht. Auch die Zahl der vorgeschriebenen Garagen bzw. Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei der Errichtung von Neubauten fällt in die Bauordnung. Sie regelt ebenfalls die Prüfungsbestimmungen von Kaminen und Schornsteinen, Industriebetrieben, Kraftwerken und vielen weiteren Anlagen.
Die Bauordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts und dient verschiedenen Zielen. So ist es ihre Aufgabe, bei der Errichtung und Nutzung von Gebäuden Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an Fremdeigentum zu verhindern und die Sicherheit der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten. Die hierfür nötigen Qualitätsstandards sind ebenfalls in der Bauordnung definiert.
Die Bauordnung befasst sich jedoch nur mit der Nutzung von Grundstücken im Einzelnen und gibt Aufschluss über die konkrete Durchführung von Bauvorhaben. Sie ist daher vom Bauplanungsrecht abzugrenzen, welches die Qualität und Nutzbarkeit von Bauland bestimmt und die flächenbezogenen Anforderungen an Bauprojekte regelt.