Das Wichtigste zum KfW-Wohneigentumsprogramm
Wenn Sie planen, ein neues Haus zu bauen oder ein Haus bzw. eine Wohnung zu kaufen und Sie selbst darin wohnen wollen, dann können Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm (Förderung 124) nutzen. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit einer möglichen Kreditsumme bis zu 100.000 Euro, den Sie bis zu 25 Jahre lang zurückzahlen können. Der KfW-Kredit 124 lässt sich mit weiteren Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kombinieren. Auf diese Weise wird Ihnen ermöglicht, zusätzliche Förderkredite und Zuschüsse in Anspruch zu nehmen - insbesondere dann, wenn Sie planen, eine energieeffiziente Wohnimmobilie zu bauen oder zu kaufen oder eine Bestandsimmobilie entsprechend dem Effizienzhausstandard zu sanieren.
Die Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA wurden 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst und werden seither von der BEG zentral vergeben.
Den KfW-Kredit 124 können Sie nicht direkt bei der KfW-Bank beantragen, da diese nicht über ein eigenes Filialnetz verfügt. Stattdessen beantragen Sie den KfW-Kredit bei Ihrer die Bau-/Immobilienfinanzierung ausgebenden Bank oder bei Ihrer Hausbank. Diese wird Sie auch über weitere mögliche Förderungen informieren. Natürlich können Sie sich schon jetzt auf heim-und-immobilie.de über alle staatlichen Förderungen und die Möglichkeiten Ihrer eigenen Bau- bzw. Immobilienfinanzierung informieren. Gern steht Ihnen die hier produktgebende und mehrfach ausgezeichnete Degussa Bank als Ihr Ansprechpartner für Ihre eigene Bau- bzw. Immobilienfinanzierung zur Verfügung.
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Was wird gefördert – und was nicht?
Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert natürliche Personen, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen, um selbst in der Immobilie zu wohnen. Im Rahmen der Finanzierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung können Bauherren und Käufer verschiedene Teilkosten abdecken. Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten mitfinanziert (Rechnung aufbewahren!).
Förderungsfähige Kosten beim Neubau
- Kosten für das Baugrundstück (vorausgesetzt, dieses wurde höchstens 6 Monate vor der Antragstellung erworben)
- Baukosten (etwa Arbeits- und Materialkosten)
- Baunebenkosten (Kosten für Architekten, Energie- und Bauberater, Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer)
- Kosten für Außenanlagen
Förderungsfähige Kosten beim Kauf
- Kaufpreis
- Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungskosten
- Nebenkosten (etwa Notarkosten, Maklergebühren sowie Grunderwerbssteuer)
Was kommt nicht für die Förderung infrage?
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Flächen, die vermietet oder gewerblich genutzt werden
- Wohnraumerweiterungen
- Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierung bestehender oder abgeschlossener Vorhaben
Die Konditionen für KfW 124 im Überblick (Stand 10/2022)
Entscheiden Sie sich für eine Finanzierung über das KfW-Wohneigentumsprogramm, stehen Ihnen zwei verschiedene Darlehensarten zur Verfügung. Sie können zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen wählen. Grundsätzlich erhalten Sie eine Auszahlung von 100 % der beantragten Darlehenssumme (maximal 100.000 Euro) und können selbst entscheiden, ob Sie das Geld in einer Summe oder in Form von Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach der Darlehenszusage erhalten möchten. Beide Varianten werden innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage ausgezahlt; der Zeitraum kann auf 36 Monate verlängert werden. Gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung haben Sie die Möglichkeit, den ausstehenden Kreditbetrag eher als vereinbart vollständig zurückzahlen, Sondertilgungen von Teilen der Kreditsumme sind allerdings nicht möglich.
Annuitätendarlehen
Bei einem Annuitätendarlehen ist die Anlaufzeit tilgungsfrei, Sie zahlen lediglich Zinsen. Anschließend werden gleich hohe Annuitäten (bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil) fällig.
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) | Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung |
---|---|---|---|
3,98 % (4,05 %) | 4 bis 25 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 5 Jahre |
4,05 % (4,13 %) | 4 bis 25 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 10 Jahre |
Endfälliges Darlehen
Entscheiden Sie sich für ein endfälliges Darlehen, zahlen Sie über den gesamten Zeitraum lediglich Zinsen. Am Ende der Laufzeit begleichen Sie den kompletten Kreditbetrag in einer Summe.
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) | Laufzeit und Zinsbindung |
---|---|
4,04 % (4,15 %) | 4 bis 10 Jahre |
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sind Sie z.B. Bauherr oder Käufer, können Sie zusätzlich den KfW-Kredit 261 für den Neubau oder die Komplettsanierung Ihrer Wohnimmobilie beantragen. Planen Sie Ihre zu erwerbende Wohnimmobilie über Einzelmaßnahmen zu sanieren, können Sie zusätzlich zum KfW-Wohneigentumsprogramm Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Mit dem KfW-Kredit 261 erhalten Sie nicht nur ein zinsgünstiges Darlehen, sondern auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der KfW-Kreditsumme. Dieser sorgt dafür, dass Sie weniger Geld zurückzahlen müssen als Sie von der KfW-Bank erhalten haben und sich so Ihre Darlehenslaufzeit verkürzt und die Zinsbelastung reduziert.
Nein, der Antrag beim Finanzierungspartner muss bereits vor Beginn des Vorhabens (erster Spatenstich, Abschluss des notariellen Kaufvertrags bzw. „Zuschlagsdatum“ bei Zwangsversteigerungen erfolgen.