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Sie möchten Ihre Wohnimmobilie energetisch sanieren, haben dafür bereits einen staatlichen Zuschuss beantragt und benötigen noch eine zusätzliche Finanzierung? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür den zinsverbilligten KfW Ergänzungskredit 358, 359 erhalten können. So schaffen Sie es, mit umfangreicher staatlicher Unterstützung Ihre Wohnimmobilie energetisch zu sanieren. Das Beste daran: Sie sparen an den Investitionskosten, zahlen weniger für Energie und schützen das Klima.

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KfW Programm 358, 359: Ergänzungskredit - Das Wichtigste im Überblick

  • Den KfW Ergänzungskredit 358, 359 können Sie nur zu einem bereits von der KfW oder vom BAFA bewilligten Zuschuss erhalten.
  • Die Bewilligung des Zuschusses darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
  • Der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein.
  • Die Bauarbeiten dürfen bei Antragstellung des Kredits noch nicht begonnen haben.
  • Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme je Wohneinheit sind möglich.
  • Die Kreditlaufzeit kann 4 bis 35 Jahre betragen.
  • Der KfW 358 richtet sich an Privatpersonen, die ihre Immobilie als Hauptwohnsitz selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
  • Den KfW 359 erhalten Investoren, die energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden durchführen. 
  • Den KfW Ergänzungskredit 358, 359 beantragen Sie bei Ihrer Hausbank, einer anderen Bank oder Sparkasse.
  • Die Antragstellung ist nur solange möglich, wie Fördermittel zur Verfügung stehen. 
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.      

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Ziel der KfW-Förderung 358, 359: Senkung der Treibhausgas-Emissionen

Bis zum Jahr 2045 möchte Deutschland klimaneutral sein. Mit dem KfW Programm 358, 359 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen von Wohngebäuden erheblich zu reduzieren. Der Ergänzungskredit soll die Eigentümer finanziell unterstützen, mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und die Energieeffizienz der Wohnimmobilie zu erhöhen. 

KfW Ergänzungskredit 358, 359: Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnimmobilien. Damit Sie den KfW Ergänzungskredit 358, 359 erhalten können, müssen Sie für diese Sanierungsmaßnahmen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und / oder beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bereits einen staatlichen Zuschuss beantragt haben. Dieser Zuschuss muss innerhalb der letzten 12 Monate bewilligt worden und darf noch nicht ausgezahlt sein. 

Zuschuss-Beispiele:

  • KfW: Bewilligter KfW-Zuschuss 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen) für
  • Austausch einer noch im Gebrauch befindlichen Kohle-, Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung gegen eine klimafreundliche Heizung. Die neue Heizung muss durch erneuerbare Energien betrieben werden.
  • BAFA: Bewilligte BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beispielsweise für
  • Wärmedämmung an Dach, Fassade, Kellerdecken
  • Einbau wärmedämmender Fenster, Fenstertüren, Außentüren und Tore
  • Einbau digitaler Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz

KfW 358/359: Wer erhält welchen Ergänzungskredit?

Den Ergänzungskredit KfW 358 (Plus) mit einem zusätzlichem Zinsvorteil erhalten Privatpersonen,

  • die Eigentümer der zu fördernden Wohnimmobilie (Haus oder Wohnung) sind
  • die diese Wohnimmobilie selbst als Hauptwohnsitz nutzen
  • deren zu versteuerndes durchschnittliches Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung 90.000 Euro nicht übersteigt (bei einer Antragstellung im Jahr 2024 würde also der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den Jahren 2022 und 2021 ermittelt) 
  • denen innerhalb der vergangenen 12 Monate von der KfW oder vom BAFA für die energetische Sanierungsmaßnahme ein Zuschuss bewilligt wurde

Den Ergänzungskredit KfW 359 erhalten Investoren in Eigenschaft als

  • Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, Unternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Freiberufler, Einzelunternehmer, die Wohnimmobilien mit Einzelmaßnahmen energetisch sanieren und
  • denen innerhalb der vergangenen 12 Monate von der KfW oder vom BAFA für die energetische Sanierungsmaßnahme ein Zuschuss bewilligt wurde

Wie wird der KfW-Ergänzungskredit 358, 359 beantragt?

Schritt 1: Finanzierungspartner auswählen

Den Antrag für Ihren KfW-Ergänzungskredit können Sie nicht direkt bei der KfW einreichen. Stattdessen wählen Sie für die Antragstellung einen Finanzierungspartner aus. Das kann Ihre Hausbank, eine andere Bank, Sparkasse oder Bausparkasse sein. Beachten Sie, dass Sie den Antrag noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten stellen müssen.   

Schritt 2: Antrag stellen und erforderliche Unterlagen beifügen

Lassen Sie sich von Ihrem Finanzierungspartner über die aktuellen Konditionen für den KfW 358 oder KfW 359 informieren. Der KfW 358 Zinssatz ist zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums mit einem zusätzlichem Zinsvorteil ausgestattet. Erstellen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner den Antrag auf den KfW Ergänzungskredit 358, 359.

Diese Unterlagen sind erforderlich:

  • Zuschusszusage der KfW, z.B. zum Heizungszuschuss KfW 458, 459 und / oder
  • Bewilligungsbescheid des BAFA für eine Zuschussförderung

Zusätzlich für den KfW 358:

  • Einkommenssteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung von Ihnen sowie ggf. vom Ehe- oder Lebenspartner
  • Grundbuchauszug Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie als Eigentumsnachweis
  • behördliche Meldebescheinigung aller Antragsteller, Eigentümer und ggf. deren Ehe- / Lebenspartner als Nachweis der Selbstnutzung

Schritt 3: Kreditzusage und Auszahlung

Zwischen der Antragstellung und der Kreditzusage können ca. 4 Wochen vergehen. Haben Sie die Kreditzusage von der KfW erhalten, können Sie sich innerhalb von 12 Monaten die Kreditsumme insgesamt oder in Teilbeträgen auszahlen lassen. 

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Wie Sie den KfW Ergänzungskredit 358, 359 nutzen können

In vielen Fällen reichen Eigenkapital und staatlicher Zuschuss für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht aus. Deswegen hat die Bundesregierung den zinsverbilligten KfW Ergänzungskredit 358, 359 aufgelegt. Die im Vergleich zu anderen Baufinanzierungen günstigeren Zinskonditionen sollen die Kreditnehmer finanziell entlasten und einen weiteren Anreiz für die energetische Sanierung der Wohnimmobilie bieten. 

Kombination Zuschuss und Ergänzungskredit

Mit bis zu 120.000 Euro Kreditsumme je Wohneinheit können Sie sich 100 Prozent der förderfähigen Kosten Ihrer Sanierungsmaßnahme abzüglich des bewilligten Zuschussbetrages finanzieren lassen. Den für Ihre konkrete Sanierungsmaßnahme maximal möglichen Kreditbetrag ermittelt die KfW auf Grundlage der in Ihrer Zuschussbewilligung anerkannten und förderfähigen Kosten. Eine darüber hinausgehende Kreditsumme ist nicht möglich. 

Zwischenfinanzierung

Da ein bewilligter Zuschuss erst nach der Ausführung der Sanierungsmaßnahme ausgezahlt wird, können während der Sanierungsarbeiten finanzielle Engpässe auftreten. Zum Beispiel, wenn Zahlungen für Material und Arbeitsstunden geleistet werden müssen. Sollte bei Ihnen eine solche Situation vorhersehbar sein, können Sie sich mit dem KfW-Ergänzungskredit 358, 359 den bewilligten Zuschussbetrag zwischenfinanzieren lassen. Nach der Auszahlung des Zuschusses tilgen Sie diese Zwischenfinanzierung, indem Sie den Zuschussbetrag unverzüglich über Ihren Finanzierungspartner an die KfW zurückzahlen. 

So können Sie den KfW Ergänzungskredit 358, 359 tilgen

Annuitätendarlehen

Die meisten Kreditnehmer entscheiden sich dafür, den Förderkredit in monatlichen Annuitäten zu tilgen. Dabei handelt es sich um monatlich gleichbleibende Kreditraten, die für die Dauer der vereinbarten Zinsbindung festgeschrieben sind. Sofern die vereinbarte Kreditlaufzeit über die Dauer der ersten Zinsbindung hinausgeht, wird Ihnen die KfW rechtzeitig eine Prolongation anbieten. Dabei handelt es sich um eine mögliche Vertragsverlängerung mit einem neu festgelegten Zinssatz, der dann nicht mehr aus Bundesmitteln verbilligt wird. 

Endfälliges Darlehen

Wenn Sie wissen, dass Sie den aufgenommenen Kreditbetrag am Ende der gewählten Vertragslaufzeit in einer Summe vollständig zurückzahlen können, dann besteht die Möglichkeit einer endfälligen Tilgung. In dieser Variante zahlen Sie über die Laufzeit monatlich nur die anfallenden Zinsen. Erst zum Laufzeitende führen Sie den KfW Ergänzungskredit 358, 359 in einer Rate vollständig zurück.

Außerplanmäßige Tilgungen

Nur innerhalb der ersten Zinsbindung können Sie jederzeit kostenlose Sondertilgungen vornehmen. Jede Sondertilgung muss mindestens 5.000 Euro betragen. Diese Mindestsumme trifft nicht für die Rückzahlung eines zwischenfinanzierten Zuschussbetrages zu, da dieser auch niedriger sein kann. Sofern Sie nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist eine Vertragsverlängerung bei der KfW annehmen, ist ab dann nur eine vollständige Sondertilgung der Restschuld gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Immer zum Ablauf einer Zinsbindungsfrist haben Sie die Möglichkeit, den KfW Ergänzungskredit 358, 359 ohne zusätzliche Kosten teilweise oder vollständig an die KfW zurückzuzahlen.

KfW Ergänzungskredit 358, 359: Vor- und Nachteile

Vorteile

  • passende Ergänzung zum bewilligten staatlichen Zuschuss
  • Vorfinanzierung des staatlichen Zuschusses ist möglich
  • Zinsverbilligung ermöglicht günstige Finanzierung
  • Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen < 90.000 Euro p.a. profitieren vom günstigeren KfW 358 Zinssatz
  • vor Antragstellung ist keine erneute Beratung durch ein Fachunternehmen nötig
  • Antragstellung ist bis zu 12 Monate nach Zuschussbewilligung möglich
  • während der ersten Zinsbindung sind jederzeit kostenfreie Sondertilgungen zulässig

Nachteile

  • KfW Förderung 358, 359 ist nur mit bewilligtem Zuschuss der KfW oder des BAFA möglich
  • Zinsverbilligung gilt nur innerhalb der ersten Zinsbindung, maximal 10 Jahre
  • nach Ablauf der ersten Zinsbindung sind keine kostenfreien Sondertilgungen mehr möglich

Perfektes Zusammenspiel: Zuschuss und KfW Ergänzungskredit 358, 359

Die von der Bundesregierung aufgelegten Förderprogramme für die energetische Sanierung und den Heizungsaustausch in Wohngebäuden sind sehr gut aufeinander abgestimmt. So trifft der KfW Ergänzungskredit 358, 359 punktgenau auf die großzügigen Zuschüsse der BAFA Bundesförderung für Einzelmaßnahmen sowie den Heizungszuschuss KfW 458, 459. Sollte Ihnen die Zuschussförderung für Ihre geplante Sanierung also nicht ausreichen, können Sie die Restkosten für Ihre energetische Sanierung zinsverbilligt über das KfW Programm 358, 359 finanzieren lassen.

Dieses Zusammenspiel ermöglicht es jetzt auch Eigentümern mit kleineren Einkommen, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. So ist der KfW 358 Zinssatz für Privatpersonen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von weniger als 90.000 Euro besonders zinsverbilligt. Obwohl Sie die Zuschüsse direkt online auf den Kundenportalen des BAFA sowie der KfW beantragen können, lässt sich der KfW Ergänzungskredit 358, 359 nur über einen Finanzierungspartner beantragen. Idealerweise kann das Ihre Hausbank sein, aber auch bei anderen Banken und Sparkassen ist die Beantragung möglich.

Während Sie die staatlichen Zuschüsse nicht zurückzahlen müssen, können Sie beim KfW Ergänzungskredit die Laufzeit für die Rückzahlung auf 4 bis 35 Jahre festlegen. So können Sie die Höhe der monatlichen Kreditraten auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Je länger die Laufzeit, desto kleiner fallen die Kreditraten aus.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ja, er muss es sogar. Denn den Ergänzungskredit gibt es immer nur als zusätzliche Förderung zu bereits bewilligten Zuschüssen des BAFA und / oder der KfW im Rahmen einer energetischen Sanierung. Prominentes Beispiel hierfür ist der KfW Zuschuss 458 für den vorgeschriebenen Austausch alter Heizungsanlagen.

Ja. Hierfür steht der KfW 359 zur Verfügung. Aber vorher muss für die entsprechende energetische Sanierungsmaßnahme von der KfW und / oder vom BAFA ein beantragter Zuschuss bewilligt worden sein. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung haben Sie 12 Monate Zeit, den KfW Ergänzungskredit 359 zu beantragen. Die Antragstellung ist bei Ihrer Hausbank oder auch bei anderen Banken, Sparkassen und Bausparkassen möglich. Beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben dürfen.

Nein, da die Bedingung für den Kredit ein bereits vom BAFA und / oder der KFW bewilligter Zuschuss ist und hierfür das Projekt bereits geprüft wurde. 

Nach der Antragstellung müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit durch die KfW von ca. 4 Wochen rechnen. Es kann vorkommen, dass eine zusätzliche Bearbeitungszeit Ihres Finanzierungspartners die Auszahlung etwas verzögert. 

Das kommt darauf an. Wenn Sie sich für ein Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden monatlichen Raten entscheiden, können Sie eine Laufzeit von 4 bis zu 35 Jahren wählen. Zahlen Sie bei einem endfälligen Darlehen die Kreditsumme vollständig erst am Ende der Laufzeit zurück, kann diese 4 bis 10 Jahre betragen.

Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen und Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht mehr als 90.000 Euro beträgt, ist der KfW 358 die richtige Wahl. So profitieren Sie von einer zusätzlichen Zinsverbilligung.

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