KfW 300: Wer und was wird gefördert?
Die Förderung mit dem zinsgünstigen KfW Kredit 300 „Wohneigentum für Familien“ richtet sich an Familien mit Kindern, die über ein geringes bis mittleres Einkommen verfügen. Sie soll den ausgelaufenen KfW Zuschuss 424 ersetzen, der den meisten eher unter dem Begriff „Baukindergeld“ bekannt sein dürfte.
Den Antrag auf Förderung können
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- Lebenspartner
- Verpartnerte in eheähnlichen Gemeinschaften
stellen, wenn in deren Haushalt mindestens ein leibliches oder adoptiertes Kind unter 18 Jahren lebt. Kinder, die nach dem Tag der Antragstellung geboren werden, können bei der Berechnung der möglichen Förderhöhe nicht mehr berücksichtigt werden.
Um den zinsverbilligten KfW Kredit 300 erhalten zu können, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen in einem Haushalt mit nur einem Kind maximal 90.000 Euro betragen.
Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. In der nachstehenden Tabelle können Sie die maximal möglichen Grenzen des Haushaltseinkommens ablesen:
Das Haushaltseinkommen wird aus dem Durchschnitt der zu versteuernden Jahreseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres gemäß der Einkommenssteuerbescheide ermittelt. Herangezogen werden dabei die Einkommen Alleinerziehender, der Ehe- oder Lebenspartner oder der Verpartnerten in eheähnlicher Gemeinschaft. Einkommen von Kindern bleiben unberücksichtigt.
Beispiel: Wenn Sie mit nur einem im Haushalt lebenden Kind Ihren Förderantrag im Jahr 2023 stellen, Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen im vorletzten Jahr (2021) 92.000 Euro und im vorvorletzten Jahr (2020) 87.000 Euro betrug, dann ergäbe sich hieraus ein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 89.500 Euro.
Berechnung: 92.000 € + 87.000 € = 179.000 €. 179.000 € : 2 = 89.500 €. In diesem Fall wären Sie förderberechtigt.
Gefördert wird der geplante Neubau oder der Kauf einer neuen selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohnimmobilie innerhalb Deutschlands.
Wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten, muss der Kauf als Ersterwerb innerhalb eines Jahres nach der Bauabnahme der jeweiligen Immobilie erfolgen.
Förderfähig sind die anfallenden Kosten für
- die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten
- den Berater für Nachhaltigkeit
- den Bau oder den Kauf
- die bei Eigenleistungen anfallenden Materialkosten sowie
- die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die zu fördernde klimafreundliche Wohnimmobilie (ein Haus oder eine Eigentumswohnung) muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) an die Treibhausgasemissionen erfüllen. Außerdem darf die zu fördernde Wohnimmobilie nicht mit fossilen Brennstoffen, wie z.B. Kohle, Koks, Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Nicht förderfähig sind
- die Kosten für einen Grundstückserwerb
- der Neubau oder Kauf von Wochenend- oder Ferienhäusern bzw. -wohnungen
- Wohnimmobilien, die von Wohngemeinschaften genutzt werden sollen
- Nachfinanzierungen oder Umschuldungen bereits bestehender Kredite
- mehrfache Förderungen, so zum Beispiel die gleichzeitige Förderung mit dem KfW Kredit 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ oder mit dem KfW Programm 261 „Wohngebäudekredit“
- Personen, die bereits Eigentümer von Wohneigentum oder Wohneigentumsanteilen sind oder
- die bereits eine Förderung über das Baukindergeld (KfW Zuschuss 424) erhalten haben.
Wie wird gefördert und wie hoch darf die Kreditsumme im KfW 300 sein?
Der KfW Kredit 300 gliedert sich je nach geplantem klimafreundlichen Gebäudestandard in zwei Förderstufen auf. Die maximal mögliche Kreditsumme ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die erste Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ setzt voraus, dass die zu bauende oder die zu erwerbende Wohnimmobilie mindestens den Standard eines Energiesparhauses mit der Effizienzhaus-Stufe 40 erfüllt. Außerdem müssen die Anforderungen an den Treibhausgasausstoß entsprechend des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ eingehalten werden. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die möglichen Kredithöchstbeträge der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ entnehmen:
In der zweiten Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ wird ebenfalls vorausgesetzt, dass die zu fördernde Wohnimmobilie mindestens der Effizienzhaus-Stufe 40 entspricht. Jedoch müssen vollständig entweder die Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG – Plus) oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG – Premium) erfüllt werden. Dafür ist der Nachweis über ein Nachhaltigkeitszertifikat notwendig. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, dass die Entscheidung für den klimafreundlicheren Gebäudestandard dieser Förderstufe mit höheren Kreditsummen belohnt wird:
Egal, für welche Förderstufe Sie sich entscheiden: Die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist in beiden Fällen zusätzlich an weitere Voraussetzungen geknüpft:
Sie erhalten den zinsverbilligten KfW Kredit nur dann, wenn Sie Eigentümer oder zumindest zu 50 Prozent Miteigentümer der zu fördernden Wohnimmobilie werden. Dies müssen Sie über den Grundbuchauszug nachweisen.
Außerdem müssen Sie das neue Wohneigentum ab dem Tag des Einzuges mindestens fünf Jahre selbst nutzen. Halten Sie die vorgeschriebene Dauer der Selbstnutzung nicht ein, wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ab dem Tag der Änderung der Sollzinssatz um 1,00 Prozent p.a. erhöht.
Prinzipiell muss das mit dem KfW Kredit 300 geförderte Wohneigentum mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Förderung anteilig zurückfordern.
Da die Förderung im Sinne der Energiewende das Ziel verfolgt, Energie zu sparen und die Treibhausgasemissionen zu minimieren, darf die zu fördernde Wohnimmobilie nicht mit fossilen Brennstoffen, wie z.B. Kohle, Koks, Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Insofern müssen Sie beispielsweise auch auf den Einbau eines Kamins oder einer Holzvergaser- bzw. Pelletheizung verzichten.
Ihre Möglichkeiten zur Rückzahlung des KfW Kredits 300
Das für die Tilgung des Kredits am meisten gewählte Annuitätendarlehen erlaubt Ihnen eine besonders lange Kreditlaufzeit von bis zu 35 Jahren. Sie können sich in dieser Variante auch für eine tilgungsfreie Anlaufzeit von maximal fünf Jahren entscheiden. Das bedeutet, dass Sie in dieser Anlaufzeit monatlich lediglich die anfallenden Kreditzinsen zahlen, den Kredit aber noch nicht tilgen. Sobald Sie mit der Tilgung beginnen, zahlen Sie Ihr KfW Darlehen in gleichbleibenden monatlichen Darlehensraten (Annuitäten) zurück. Wenngleich die Monatsrate in ihrer Höhe bis zum Ablauf der vereinbarten Zinsbindung unverändert bleibt, reduziert sich mit jeder Darlehensrate deren Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
Seltener entscheiden sich die Kreditnehmer für ein endfälliges Darlehen, während dessen Laufzeit monatlich nur die Zinsen gezahlt werden. Erst mit der letzten Rate wird die vollständige Rückzahlung der Kreditsumme und somit die Tilgung des Kredits fällig. Diese Variante erlaubt im KfW Kredit 300 allerdings nur eine maximale Kreditlaufzeit von zehn Jahren, sodass Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt über eine entsprechend hohe Geldsumme verfügen müssen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt einen entsprechend hohen Geldbetrag z.B. aus einer Geldanlage oder Versicherung erwarten.
Während der Kreditlaufzeit ist eine vorzeitige Sondertilgung nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dabei muss die gesamte noch bestehende Restschuld mit einem Mal zurückbezahlt werden, Teilrückzahlungen sind nicht möglich.
Der KfW 300 Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die monatlichen Kreditraten zu berechnen und den finanziellen Vorteil der KfW-Förderung im Vergleich zu anderen Banken zu ermitteln.
So beantragen Sie den KfW Kredit 300
1. Energieeffizienz-Experten und Berater für Nachhaltigkeit auswählen und beauftragen
Die Beantragung des KfW Kredits 300 setzt voraus, dass Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Der Energieeffizienz-Experte wird mit Ihnen Ihr Vorhaben planen und Ihnen als Anlage zum Kreditantrag eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ausstellen. Mit dieser Bestätigung weisen Sie gegenüber der KfW nach, dass die von Ihnen gewählte Wohnimmobilie den Anforderungen eines klimafreundlichen Neubaus mit der Effizienzhaus-Stufe 40 entspricht. Außerdem wird er die fachgerechte Ausführung der Energieeffizienz-Maßnahmen am Bau überwachen und Ihnen am Ende eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aushändigen.
Entscheiden Sie sich für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ ist zusätzlich die Beauftragung eines Beraters für Nachhaltigkeit notwendig. Dieser wird die Nachhaltigkeit am Bau prüfen und Sie bei der Ausstellung des notwendigen Nachhaltigkeitszertifikats unterstützen.
2. Förderkredit KfW 300 bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl beantragen
Den Antrag auf Ihren Förderkredit können Sie bei Ihrer Hausbank, bei einer anderen kreditgebenden Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder auch bei einer Versicherungsgesellschaft stellen. Eine Antragstellung direkt bei der KfW Bank ist nicht möglich, weil diese über kein eigenes Filialnetz verfügt.
Folgende Unterlagen werden von Ihrem Finanzierungspartner zur Beantragung benötigt:
- die Ihnen vom Energieeffizienz-Experten ausgefertigte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)
- die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Jahr der Antragstellung
- die Geburtsurkunden aller im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.
3. Kreditzusage der KfW abwarten, danach Kreditvertrag unterzeichnen und mit dem Vorhaben beginnen
Sobald Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Ihre Kreditzusage erhalten haben, können Sie den Kreditvertrag bei Ihrem Finanzierungspartner abschließen. Die Auszahlung der Kreditsumme auf das von Ihnen angegebene Konto erfolgt ebenfalls durch Ihren Finanzierungspartner. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie die Kreditsumme einmalig in voller Höhe oder in Teilen innerhalb von 12 Monaten nach der Kreditzusage ausgezahlt haben möchten. Sobald Sie Ihren Kreditvertrag abgeschlossen haben, können Sie Ihr geplantes Vorhaben starten.
Sollten Sie Ihre neue Wohnimmobilie im Ersterwerb kaufen, achten Sie darauf, dass im entsprechenden notariellen Kauf- bzw. Bauträgervertrag eine Schutzklausel enthalten ist. Diese soll Ihnen ausdrücklich bestätigen, dass die gekaufte Wohnimmobilie die an den KfW Kredit 300 gestellten Förderbedingungen erfüllt und dafür den Verkäufer in Haftung nehmen. Einen unverbindlichen Formulierungsvorschlag für eine solche Schutzklausel kann Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung stellen.
4.„Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) dem Finanzierungspartner übergeben
Sobald Sie Ihren Neubau abgeschlossen haben, reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein. Diese wird von Ihrem Energieeffizienz-Experten ausgestellt und weist die ordnungsgemäße Umsetzung der Anforderungen an die Förderung gemäß der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) nach.
Haben Sie ein neues klimafreundliches Fertighaus oder eine neue klimafreundliche Eigentumswohnung gekauft, erhalten Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ vom jeweiligen Fertighaushersteller oder Bauträger.
Kombination des KfW 300 mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich lassen sich einige Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) miteinander kombinieren. Dabei gilt, dass die Summe der Förderungen die Höhe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen darf.
Der KfW Kredit 300 lässt sich beispielsweise mit dem KfW Kredit 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“ kombinieren. Bis zu 100.000 Euro zinsgünstigen Kredit können Sie so zusätzlich für einen Neubau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie beantragen. Der entscheidende Vorteil besteht hier darin, dass beispielsweise auch die Kosten für das Baugrundstück sowie für den Makler, Notar, Architekten oder die Grunderwerbssteuer mitfinanziert werden können. Außerdem ist dieser Kredit nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
Planen Sie, Ihr neues klimafreundliches Eigenheim zusätzlich mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten, können Sie diese auch ohne Eigenkapital mit dem KfW Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanzieren. Eine Bedingung hierfür ist, dass Sie einen Teil des mit Sonnenkraft erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen oder verkaufen.
Nicht kombinierbar ist der KfW 300 beispielsweise mit dem KfW Kredit 297/298 „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ oder dem KfW Kredit 261 „Wohngebäude – Kredit“.
Lassen Sie sich für Ihr Vorhaben von Ihrem Finanzierungspartner über die vielfältigen Möglichkeiten der staatlichen Förderungen ausführlich beraten, denn der Bau oder Kauf einer klimafreundlichen Wohnimmobilie mit der anspruchsvollen Effizienzhaus-Stufe 40 verursacht Ihnen nicht zu vernachlässigende Mehrkosten.
Berücksichtigen Sie deshalb auch die möglichen Förderungen durch die Bundesländer und zahlreicher Kommunen. Denn diese vergeben teilweise zusätzlich zinsverbilligte Förderkredite für den Bau, den Erwerb oder die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Der jeweils angebotene Zinssatz kann in vielen Fällen auch deutlich länger als zehn Jahre und teilweise sogar über die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben werden. Die Zinsbindungsfrist gibt Ihnen die Sicherheit, dass während deren Dauer die Darlehenszinsen nicht erhöht werden. In vielen Fällen werden außerdem Zuschüsse gewährt, die die Kreditsumme reduzieren und Ihnen den Wechsel ins eigene Zuhause erleichtern.
Mit dem KfW 300 Rechner und dem KfW-Vorteilsrechner können Sie die Zinseinsparungen durch die KfW-Förderung ermitteln und mit den Angeboten Ihres Finanzierungspartners vergleichen.
In der folgenden Infografik haben wir Ihnen ausgewählte Vor- und Nachteile des KfW 300 übersichtlich dargestellt.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Nein. Nur die zu versteuernden Einkommen des Alleinerziehenden oder der Ehe- bzw. Lebenspartner werden bei der Ermittlung des Haushaltseinkommens berücksichtigt. Grundlage hierfür bilden die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Jahr der Antragstellung. Stellen Sie beispielsweise im Jahr 2023 den Förderantrag, müssen Sie die Einkommensbescheide für 2021 und 2020 vorlegen.
Nein. Die Förderung über den KfW-Zuschuss 424, der besser unter dem Baukindergeld bekannt ist, wurde eingestellt. Die dafür vom Bund vorgesehenen Fördermittel sind aufgebraucht.
Ja. Beispielsweise können Sie über das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) zusätzlich bis zu 100.000 Euro Förderkredit erhalten, wenn Sie eine selbstgenutzte Wohnimmobilie bauen oder kaufen wollen. Außerdem sollten Sie sich über die möglichen Förderungen Ihres Bundeslandes und ggf. auch Ihrer Kommune informieren.
Das bedeutet, dass die neue klimafreundliche Wohnimmobilie maximal nur noch 40 Prozent Primärenergie im Vergleich zu einem Referenzgebäude, welches die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt, verbrauchen darf. Außerdem darf der Transmissionswärmeverlust durch eine geeignete Wärmedämmung maximal nur noch 55 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude betragen.