Statt vormals KfW-Kredit 153:
Jetzt KfW-Kredit 261
Den KfW-Kredit 153 für den Neubau oder den Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses können Sie nicht mehr beantragen. Dieser wurde von der KfW durch den KfW-Kredit 261 ersetzt. Mit dem KfW-Kredit 261 können Sie sich den Neubau eines Effizienzhauses oder auch die energetische Sanierung eines Wohngebäudes staatlich fördern lassen. Der Neubau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung wird jedoch nur dann mit dem KfW-Kredit 261 gefördert, wenn die betreffende Wohnimmobilie mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird über den KfW-Kredit 261 nur dann gefördert, wenn nach der Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht wird. Mehr Informationen zum KfW-Kredit 261 und dem Tilgungszuschuss erhalten Sie hier.
Energieeffizient Bauen mit KfW 153: grundlegende Infos
Das KfW-Programm 153 bot für den Bau oder Kauf von energieeffizienten Immobilien einen Förderkredit ab 0,75 % Sollzins pro Jahr. So konnten Sie eine finanzielle Unterstützung mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 120.000 Euro erhalten.
Darüber hinaus beinhaltete das Programm einen Tilgungszuschuss, der die zurückzuzahlende Kreditsumme deutlich reduziert. Ziel dieser Maßnahmen war es, entsprechend der energiepolitischen Vorgaben der Bundesregierung, die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von Wohngebäuden langfristig zu erhöhen. Denn das schont die Umwelt und verringert klimaschädliche CO2-Emissionen. Und auch die zahlreich geförderten Haushalte profitieren jetzt davon: Durch den geringeren Energiebedarf sind deren Kosten für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Strom und Co. gesunken.
Allerdings können Sie den KfW-Kredit 153 nicht mehr beantragen. An dessen Stelle ist der mit höheren Fördersummen ausgestattete KfW-Kredit 261 getreten.
Welche Immobilien kommen für die Förderung infrage?
Damit der Neubau, die Sanierung oder der Kauf Ihres Eigenheims über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem KfW-Kredit 261 gefördert werden kann, ist es zwingend notwendig, dass Ihre Immobilie nach dem Neubau, der energetischen Sanierung oder des Kaufes im Ersterwerb dem Effizienzhaus-Standard entspricht. Bei einem Neubau oder einem Kauf einer neu errichteten Wohnimmobilie im Ersterwerb muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht werden.
Als Bauherr erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung für
- Beratung, Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
- Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) im Rahmen eines Neubaus
- alle energetischen Maßnahmen, die im Rahmen einer Komplettsanierung zur Erlangung eines Effizienzhaus-Standards führen.
Als Käufer einer Immobilie erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung für
- den Kauf eines neu gebauten oder neu sanierten Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung (ohne Grundstückskosten) im Ersterwerb.
Die vormaligen KfW-Kredite 151, 152 und 153 werden nicht mehr angeboten.
Die Förderung des Neubaus einer energieeffizienten Wohnimmobilie, der Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus oder des Kaufes einer solchen Immobilie im Ersterwerb erfolgt nunmehr über den KfW-Kredit 261.
Einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an einer Bestandsimmobilie werden hingegen anstelle der ausgelaufenen Förderung über den KfW-Kredit 262 aktuell mit Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Statt KfW 153 jetzt KfW 261: Die Konditionen im Überblick
An die Stelle des KfW-Programms 153 ist der KfW-Kredit 261 getreten. Zugleich wurden für das neue Förderprogramm die Fördersummen deutlich erhöht. So beträgt die maximal mögliche Kreditsumme jetzt 120.000 Euro, wenn bei einem Neubau mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.
Um eine maximal mögliche Kreditsumme in Höhe von 150.000 Euro im Rahmen einer energetischen Komplettsanierung zu erhalten, muss die Immobilie nach Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 mit Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllen.
Zinssätze und Laufzeiten für das KfW-Annuitätendarlehen KfW-Kredit 261 (Stand 10/2022)
KfW-Annuitätendarlehen: Bei einem Annuitätendarlehen profitieren Sie von gleichbleibenden monatlichen Kreditraten für die der Dauer der Zinsbindung. Nach Ablauf der Zinsbindung kann sich die Höhe der monatlichen Rate infolge einer Zinsanpassung ändern.
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) | Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung |
---|---|---|---|
0,64 % (0,64 %) | 4 bis 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 10 Jahre |
1,57 % (1,58 %) | 11 bis 20 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 10 Jahre |
1,80 % (1,82 %) | 21 bis 30 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 10 Jahre |
Tilgungszuschuss
Die KfW gewährt zum KfW-Kredit 261 einen Tilgungszuschuss, der den in Anspruch genommenen Kreditbetrag reduziert. Dadurch verringern sich außerdem die Rückzahlungsdauer und die Zinskosten. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bei Neubau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses 5 % der aufgenommenen KfW-Kreditsumme. Bei einer Sanierung kann der Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 25 % der KfW-Kreditsumme betragen. Dabei ist die Höhe des Tilgungszuschusses immer abhängig von der nach Sanierung erreichten Effizienzhaus-Stufe und dem Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse. Beispielhaft haben wir in der nachstehenden Tabelle mögliche Tilgungszuschüsse für eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus mit einer Effizienzhaus-Stufe angeführt. „EE“ steht für „Erneuerbare-Energien-Klasse“:
Maßnahme | Tilgungszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 EE | 25 % von max. 150.000 € KfW-Kredit | Bis max. 37.500 € |
KfW-Effizienzhaus 70 EE | 15 % von max. 150.000 € KfW-Kredit | Bis max. 22.500 € |
KfW-Effizienzhaus Denkmal EE | 10 % von max. 150.000 € KfW-Kredit | Bis max. 15.000 € |
Technische Mindestanforderungen für KfW 153
Die Mindestvoraussetzungen für die Förderung Ihres neuen Hauses oder Ihrer neuen Wohnung mit dem KfW-Kredit 153 waren erfüllt, wenn die neue Immobilie zwingend dem KfW-Effizienzhausstandard 55, 40 oder 40 plus entsprach. Da sich bei Neubauten inzwischen der Effizienzhaus-Standard 55 (EH55) durchgesetzt hat, wird dieser seit 2022 nicht mehr gefördert. Ebenfalls unerlässlich ist, dass die Wärmeerzeugung mithilfe erneuerbarer Energien realisiert wird. Der Energieträger Öl kommt für eine Förderung also nicht infrage, auch mit ihm verbundene Hybridlösungen sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen darüber, welche Bedingungen Ihre Immobilie erfüllen musste, damit diese für das Förderprogramm KfW 153 infrage kam, finden Sie online im Merkblatt zu KfW 153.
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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Den KfW-Kredit 153 können Sie nicht mehr beantragen. Dieser wurde durch den KfW-Kredit 261 mit höheren Fördersummen ersetzt. Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW-Bank, da diese nicht über ein eigenes Filialnetz verfügt. Stattdessen beantragen Sie den KfW-Kredit bei der Ihre Bau-/Immobilienfinanzierung ausgebenden Bank oder bei Ihrer Hausbank.
Übrigens: Auf heim-und-immobilie.de können Sie Ihre Bau-/Immobilienfinanzierung berechnen und online beantragen. Die hier kreditgebende und auf Immobilienfinanzierungen spezialisierte Degussa Bank bietet Ihnen für Ihr Immobilienvorhaben eine zinsgünstige und passgenaue Immobilienfinanzierung und berücksichtigt dabei auch den von Ihnen gewünschten KfW-Kredit.
Auf die Höhe der möglichen Förderungen haben das jeweilige Vorhaben, die Investitionssumme, der erreichte Effizienzhaus-Standard, die ggf. erreichte Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) sowie die ggf. erreichte Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) Einfluss. So lässt sich eine konkrete Fördersumme für Ihr Vorhaben an dieser Stelle nicht beziffern.
Auf unserem Portal sowie auf den Portalen der KfW und des BAFA finden Sie zahlreiche Informationen zu den möglichen Förderungen, deren Kombinierbarkeit und die jeweiligen Konditionen.