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Mit einer energetischen Sanierung verbessern Sie die Energiebilanz Ihrer Immobilie und senken so langfristig die Kosten für Heizung und Warmwasser. Eine finanzielle Förderung bot der KfW-Kredit 151 „Energieeffizient Sanieren“, der inzwischen durch den KfW-Kredit 261 ersetzt wurde. Unser Ratgeber informiert Sie über alles Wissenswerte.

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Statt KfW 151: Jetzt KfW 261

Den KfW-Kredit 151 können Sie nicht mehr beantragen. An dessen Stelle ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW-Kredit 261 inklusive Tilgungszuschuss getreten. Diesen sowie alle anderen KfW-Kredite können Sie ausschließlich über eine Bank oder eine Sparkasse - bestenfalls über Ihre für die Baufinanzierung ausgewählte Bank - beantragen und von dieser an die KfW-Bank durchleiten lassen, da die KfW-Bank kein eigenes Filialnetz betreibt.

Während Sie mit dem KfW-Kredit 261 den Neubau eines besonders energieeffizienten Wohnhauses oder eine umfassende energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes staatlich gefördert bekommen, erhalten Sie über Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle staatliche Förderungen zur Durchführung von Einzelmaßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung Ihrer Wohnimmobilie. Förderfähige Einzelmaßnahmen einer energetischen Sanierung können z.B. das Dämmen von Dachflächen, Wänden, Keller- und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern, Außentüren, der Heizungsanlage sowie der Einbau digitaler Steuerungssysteme zur Senkung des Energieverbrauches sein.

KfW 151: Wer und was wurde gefördert?

Der KfW-Kredit 151 „Energieeffizient Sanieren“ richtete sich an Besitzer von Wohnimmobilien, deren Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 beim zuständigen Bauamt eingegangen ist. Gefördert wurden die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, die energetische Sanierung von Baudenkmälern und der Kauf energetisch sanierten Wohnraums mit bis zu 120.000 Euro. Für die Finanzierung von Einzelmaßnahmen, z. B. den Einbau neuer Fenster, stand der KfW-Kredit 152 mit bis zu 50.000 Euro zur Verfügung, der inzwischen durch den KfW-Kredit 262 ersetzt wurde.

Mit den KfW-Krediten 151 und 152 nicht förderfähig war die energetische Sanierung von Ferienhäusern oder -wohnungen. Auch Photovoltaik-Anlagen konnten nicht mit den Förderkrediten 151, 152 finanziert werden; hierfür steht auch aktuell der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ zur Verfügung, der mit den KfW-Krediten 151 bzw. 152 kombinierbar war und jetzt mit dem KfW-Kredit 261 kombiniert werden kann.

Voraussetzung für den Erhalt des KfW-Kredits 261 ist das Mitwirken eines Experten für Energieeffizienz, der fachmännisch sinnvolle Maßnahmen empfiehlt und den Bau oder die Sanierung begleitet. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden ebenfalls staatlich gefördert.

Kredithöhe und Auszahlung

Der KfW-Kredit 151 konnte als Annuitäten- oder endfälliges Darlehen mit einer Höhe von maximal 120.000 Euro je zu sanierender Wohneinheit beantragt werden. Als solche gilt z. B. ein Einfamilienhaus oder auch eine abgeschlossene Wohnung, die über eine eigene Küche / Kochnische sowie ein eigenes Bad mit Toilette verfügt.

Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme kann auch im KfW-Kredit 261 „Energieeffizient bauen und sanieren“ beantragt werden. Maximal 150.000 Euro Kreditsumme sind möglich, wenn im Rahmen einer energetischen Komplettsanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 und in jedem Fall zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht wird.

Sobald die Kreditzusage erteilt wurde, kann der Kreditbetrag vollständig oder in Teilen abgerufen werden. Die teilweise Auszahlung ist für 12 Monate kostenlos möglich. Der Abrufzeitraum kann auf Antrag um weitere 24 Monate verlängert werden, allerdings wird ab dem 13. Monat nach erteilter Kreditzusage eine Bereitstellungsprovision von monatlich 0,15 % auf die noch nicht abgerufene Kreditsumme fällig. Die abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten ihrem vertraglich vereinbarten Zweck zugeführt werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag unterzeichnen?

Generell gilt bei KfW-Förderungen, dass der Antrag bereits vor dem Beginn der jeweiligen Bau- oder Sanierungsarbeiten bzw. vor dem Kauf der Immobilie gestellt werden muss. Sobald der Antrag gestellt ist, können Sie auf eigenes Risiko mit den Arbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag unterzeichnen. Die KfW-Bank empfiehlt jedoch die Kreditzusage abzuwarten.

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Statt KfW 151 jetzt KfW 261: Konditionen und Tilgungszuschuss

Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus kaufen oder eine Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus sanieren wollen, können Sie sich bei der Beantragung des KfW-Kredits 261 zwischen zwei Darlehensformen entscheiden.

Das Annuitätendarlehen ist ein klassischer Kredit mit einer wahlweisen Laufzeit von 4 bis 30 Jahren. Sie zahlen in einer tilgungsfreien Anlaufzeit (1  bis 5 Jahre, abhängig von der gewählten Laufzeit) monatlich nur Zinsen. Anschließend begleichen Sie das Darlehen in monatlichen Raten (Annuitäten) bestehend aus Tilgung und Zinsen. Der Zinssatz richtet sich nach der Entwicklung am Kapitalmarkt und wird am Tag der Kreditzusage für die Dauer der ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgelegt. Wenn die gewählte Kreditlaufzeit mehr als 10 Jahre beträgt, wird Ihnen die KfW rechtzeitig ein neues Zins-Angebot unterbreiten.

Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der möglichen Laufzeit von 4 bis 10 Jahren monatlich nur Zinsen und in der Schlussrate zusätzlich die gesamte Tilgungssumme zurück. Der Zinssatz ist für die Gesamtlaufzeit des Kredits fest vereinbart.

Besonders attraktiv wird der KfW-Kredit 261 „Energieeffizient bauen und sanieren“ durch den niedrigen Sollzins kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme. Sie zahlen also weniger zurück, als Sie sich von der KfW-Bank geliehen haben. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt dabei vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard ab. In der folgenden Tabelle sehen Sie beispielhaft die möglichen Tilgungszuschüsse, die im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus oder zum Effizienzhaus mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) möglich sind.

Erreichter Standard Tilgungszuschuss % Tilgungszuschuss Euro
KfW-Effizienzhaus 40 EE 25 % von 150.000 € bis zu 37.500 €
KfW-Effizienzhaus 40 20 % von 120.000 € bis zu 24.000 €
KfW-Effizienzhaus 55 EE 20 % von 150.000 € bis zu 30.000 €
KfW-Effizienzhaus 55 15 % von 120.000 € bis zu 18.000 €
KfW-Effizienzhaus 70 EE 15 % von 150.000 € bis zu 22.500 €
KfW-Effizienzhaus 70 10 % von 120.000 € bis zu 12.000 €
KfW-Effizienzhaus 85 EE 10 % von 150.000 € bis zu 15.000 €
KfW-Effizienzhaus 85 5 % von 120.000 € bis zu 6.000 €
KfW-Effizienzhaus Denkmal EE 10 % von 150.000 € bis zu 15.000 €
KfW-Effizienzhaus Denkmal 5 % von 120.000 € bis zu 6.000 €

Eine Sondertilgung der gesamten offenen Kreditsumme ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Eine teilweise Sondertilgung dagegen nicht.

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