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Ein neues Haus zu bauen oder ein neu errichtetes Haus zu erwerben, kostet viel Geld. In der Regel mehr als der Erwerb einer Bestandsimmobilie. Damit Ihnen die Finanzierung für Wohneigentum leichter fällt, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene Förderungen für Neubauten an. heim-und-immobilie.de stellt Ihnen diese genauer vor.

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KfW-Förderung 124: den Neubau günstig finanzieren

Der KfW-Förderkredit 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“ fördert den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung. Er kann als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen in Anspruch genommen werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 100.000 Euro. Der effektive Jahreszins ist vergleichsweise günstig. Der KfW-Kredit 124 lässt sich gut mit anderen Förderprodukten der KfW oder des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kombinieren, sodass insgesamt die Fördersumme erhöht werden kann.

Die KfW-Förderung mit dem KfW-Kredit 124 ist nicht für Ferienhäuser, Ferienwohnungen, gewerbliche oder vermietete Immobilien vorgesehen. Die Inanspruchnahme des Förderdarlehens ist auch für Umschuldungen oder erforderliche Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben nicht möglich.

Energieeffizient bauen: die KfW-Förderung 261 für Neubauten

Eine zusätzliche Möglichkeit, die Förderung der KfW für Neubauten in Anspruch zu nehmen, ist der KfW-Kredit 261 „Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren“. Dieser hat das vormalige Programm 153 „Energieeffizient bauen“ ersetzt.  

Auch hier können Sie sich zwischen einem Annuitäten- oder endfälligen Darlehen entscheiden, deren Effektivzins und tilgungsfreie Anlaufzeit je nach Laufzeit variieren. Die Zinsbindung beträgt wie auch beim KfW-Kredit 124 höchstens 10 Jahre, der maximale Kreditbetrag ist auf 120.000 Euro begrenzt.

Bedingung für den Erhalt dieses KfW-Kredits ist jedoch, dass das neugebaute Haus mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht.

Der größte Vorteil des KfW-Kredits 261 ist jedoch der Tilgungszuschuss, den Sie von der KfW erhalten. Der Tilgungszuschuss der KfW reduziert nicht nur den aufgenommenen Kreditbetrag, sondern auch die Zinskosten. Er beträgt 5% der KfW-Kreditsumme, maximal 6.000 Euro.

Zusätzlich werden die für die vorgeschriebene energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten anfallenden Kosten bis zu maximal 10.000 Euro mit 50 Prozent von der KfW bezuschusst.

KfW-Förderung 461: Wohngebäudezuschuss Effizienzhaus

Der KfW-Zuschuss 461 konnte nur bis zum 27. Juli 2022 beantragt werden.

Wenn Sie für den Neubau oder Erwerb eines neuen Effizienzhauses oder für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus statt dem KfW-Kredit 261 lieber einen Investitionszuschuss der KfW in Anspruch nehmen wollten, dann konnten Sie den Zuschuss 461 direkt auf dem KfW-Zuschussportal beantragen.

Sie erhielten auf Grundlage der förderfähigen Investitionskosten bis zu maximal 150.000 Euro einen prozentualen Zuschuss in Höhe zwischen 20 und maximal 50 Prozent. Die Höhe des Fördersatzes war dabei abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard und dem Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse. Maximal möglich war ein Zuschuss in Höhe von 75.000 Euro.

Übrigens: Die staatlichen Förderungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für den Neubau und die Sanierung von Wohneigentum wurden im Jahr 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. So soll es künftig möglich werden, dass alle Förderungen nur noch über ein Antragsformular beantragt werden brauchen.

Die KfW-Förderung 270 für erneuerbare Energien

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien - Standard“ ist ein Annuitätendarlehen und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Landwirte,  Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, die zur Strom- und Wärmeerzeugung erneuerbare Energien einsetzen wollen.

Die Kreditsumme darf bis zu maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben betragen und ist zu verwenden für die Planung, die Projektierung, den Erwerb, die Errichtung, Installation und Erweiterung zum Beispiel von

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen sowie an Fassaden
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind- oder Wasserkraft
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Batteriespeicher
  • Wärme- und Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien.

Als Laufzeitvarianten stehen 5, 10, 15 und 20 Jahre zur Verfügung. Abhängig von der Laufzeit sind bei der KfW 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre vorgesehen. Nach der tilgungsfreien Anlaufzeit, in der nur die Zinsen auf den ausgezahlten Kreditbetrag gezahlt werden müssen, wird der Kredit in vierteljährlichen gleichhohen Raten bestehend aus Zins und Tilgung zurückgezahlt.

Der Sollzinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird unter Berücksichtigung Ihrer Bonität am Tag der Zusage für die Dauer der Zinsbindung festgelegt.

Zu beachten ist, dass Sie den Förderkredit 270 innerhalb von 12 Monaten nach dessen Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen müssen. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag berechnet Ihnen die KfW beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach der Zusage einen Bereitstellungszins von 0,15 % pro Monat.

Neue Struktur der staatlichen Förderung

Die staatlichen Förderungen der KfW für Neubauten befinden sich im Wandel und werden unter dem Dach der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit den Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammengefasst. Dabei bleiben die KfW und das BAFA weiterhin die Träger der jeweiligen Förderprogramme.

Derzeit beantragen Sie einen KfW-Kredit über die Ihre Bau-/Immobilienfinanzierung ausgebende Bank oder über Ihre Hausbank, einen KfW-Zuschuss direkt auf dem KfW-Zuschussportal und Zuschüsse des BAFA auf dessen Portal.

Sofern Sie noch keinen Finanzierungspartner haben, können Sie direkt hier auf heim-und-immobilie.de Ihre Bau-/Immobilienfinanzierung sowie die passenden KfW-Förderkredite bei der mehrfach ausgezeichneten Degussa Bank beantragen.

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