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Ob Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft, Privathaushalt, Freiberufler oder Kommune: Die Fördermittel für Heizungsanlagen, die auf erneuerbare Energien zurückgreifen, stehen fast jedem zur Verfügung. Vergeben werden die Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – einer Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Wir erklären Ihnen, welche Anlagen gefördert werden und worauf Sie beim Thema BAFA-Förderung achten sollten.

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BAFA-Förderung auf einen Blick

Mit einer BAFA-Förderung für das künftige Heizen mit erneuerbaren Energien (EE) lässt sich viel Geld sparen. Nicht nur für Anschaffung und Montage der Heizungsanlage selbst, sondern auch danach beim Heizen. Sie erhalten für den Austausch Ihrer alten und / oder für den Einbau einer neuen Heizungsanlage, die mindestens 65 % der benötigten Wärmemenge aus erneuerbaren Energien gewinnt, einen prozentualen Zuschuss  der förderfähigen Kosten. Für den Austausch einer Kohle-, Öl-, Gas- oder elektrischen Nachtspeicher-Heizung gegen eine förderfähige Heizungsanlage erhalten Sie als Anreiz eine zusätzliche Austauschprämie in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten.

Gefördert werden:
 
  • Solartkollektoranlagen 
    Förderung als Zuschuss 25 % der förderfähigen Kosten 
  • Wärmepumpen
    Förderung als Zuschuss 25 % der förderfähigen Kosten
  • Biomasseanlagen 
    Förderung als Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten
  • Innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien
    Förderung als Zuschuss 25 % der förderfähigen Kosten
  • Stationäre Brennstoffzellen-Heizungsanlagen
    Förderung als Zuschuss 25 % der förderfähigen Kosten
  • Anschluss an ein Wärmenetz
    Förderung als Zuschuss 30 % der förderfähigen Kosten
  • Austausch einer vorhandenen Kohle-, Öl-, Gas- oder elektrischen Nachtspeicher-Heizung
    Förderung mit zusätzlichem Bonus in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten 

Sie möchten neu bauen oder sanieren und auch für Ihre neue Heizungsanlage eine staatliche Förderung erhalten? Oder Sie möchten in Ihrem Haus eine noch vorhandene Ölheizung gegen eine moderne und umweltfreundliche Heizung mit BAFA-Förderung austauschen und dafür vom BAFA eine zusätzliche Austauschprämie erhalten?

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BAFA-Förderung – mit neuen Heizungsanlagen Kosten sparen

Sie planen eine Hausrenovierung und den Austausch Ihrer Heizungsanlage? Sie möchten dabei auf erneuerbare Energien umsteigen und nicht auf den Zuschuss des BAFA verzichten?

Im Rahmen einer energetischen Sanierung haben Sie bei der richtigen Auswahl Ihrer neuen Heizungsanlage Anspruch auf Förderungen durch die KfW und auf eine BAFA-Förderung. Wenn Sie den Zuschuss des BAFA für das Heizen mit erneuerbaren Energien erhalten wollen, muss zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung das vorhandene Heizungssystem seit mehr als zwei Jahren in Betrieb gewesen sein. 

Für den Austausch alter Kohle-, Öl-, Gas- oder elektrischen Nachtspeicher-Heizungen erhalten Sie sogar eine zusätzliche Austauschprämie in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten. So können Sie insgesamt einen maximalen Fördersatz in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten erreichen.

Förderfähige Anlagen im Überblick

Welcher Fördersatz für welche Anlage Anwendung findet, wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geregelt. Verschaffen Sie sich jetzt einen schnellen Überblick und finden Sie heraus, ob Sie für Ihr Vorhaben eine BAFA-Förderung nutzen können. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Heizungsanlagen liefert Ihnen das BAFA.
 

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Von der Wärmepumpe bis zur Hybridheizung: BAFA-Förderung im Überblick

Wärmepumpen

Sie erhalten bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, wenn Sie:

  • effiziente Wärmepumpenanlagen einbauen 
  • oder mit bivalenten Systemen nachrüsten, 

sofern diese in der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung oder in der Raumheizung oder in der Wärmezuführung in ein Wärmenetz Einsatz finden.

Biomasseanlagen

Sie erhalten bis zu 10 % der Kosten, wenn Sie eine der folgenden Anlagen ab fünf Kilowatt Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung installieren:

  • emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
  • Pelletöfen, die über eine Wassertasche verfügen
  • Kessel, die für die Verbrennung von Biomassehackschnitzeln und Biomassepellets eingesetzt werden
  • Kombinationskessel für die Verbrennung von Scheitholz und Biomassepellets beziehungsweise -hackschnitzeln

Planen Sie, sekundäre Bauteile zur Brennwertnutzung oder zur Partikelabscheidung nachzurüsten, so erhalten Sie auch hierfür eine BAFA-Förderung.

Stationär betriebene Brennstoffzellen-Heizungen

Sie erhalten 25% als Zuschuss der förderfähigen Kosten, die auf maximal 60.000 Euro je Wohneinheit begrenzt sind. Förderfähig sind die Kosten für die Brennstoffzellenanlage, für deren Einbau, für die vereinbarten Wartungskosten der ersten 10 Jahre und für die Leistungen des beauftragten Energieeffizienz-Experten. Bedingung ist, dass die zu fördernden Heizungsanlagen ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Solarkollektoranlagen

Sie erhalten bei Einbau einer Solarthermieanlage oder einer Erweiterung solcher Anlagen zur thermischen Nutzung bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, wenn diese der Zuführung der Wärme oder Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen oder vor allem für die Aufbereitung von Warmwasser eingesetzt werden.

Prämie für den Austausch von Kohle-, Öl-, Gas- oder elektrischen Nachtspeicher-Heizungen

Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn alte Kohle-, Öl-, Gas- oder elektrischen Nachtspeicher-Heizungen durch eine förderfähige Wärmepumpenanlage, Hybridheizung oder Biomasseanlage ersetzt wird. Heizungen, die ausschließlich auf erneuerbare Energien zurückgreifen, erhalten einen höheren Fördersatz von 45 %. Heizanlagen, die neben erneuerbaren Energien zusätzlich Erdgas nutzen, qualifizieren sich für einen Fördersatz von 40 %.


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Die 7 Schritte von der Antragstellung bis zum Zuschuss

Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei Ihrer Antragstellung, die Sie direkt beim BAFA online durchführen können, achten sollten. Dabei sind folgende 7 Schritte bis zum Zuschuss zu berücksichtigen:
 

  1. Halten Sie alle Kostenvoranschläge für die geplanten, förderfähigen Leistungen bereit. 
  2. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich über das elektronische Antragsformular erfolgen. Es darf also noch kein Leistungs- und Lieferungsvertrag unterschrieben, lediglich Planungsleistungen dürfen erbracht worden sein. Füllen Sie das Formular vollständig aus – Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags. Über eine Vollmacht können Sie Handwerker oder Energieeffizienzexperten zur Antragstellung beauftragen.
  3. Nach erfolgter Eingangsbestätigung prüft das BAFA alle Antragsvoraussetzungen. Warten Sie vor Beauftragung der Handwerker den Antragsentscheid des BAFA ab. 
  4. Sind alle Antragsvoraussetzungen erfüllt, sendet Ihnen das BAFA auf dem Postweg den Zuwendungsbescheid zu. Im Zuwendungsbescheid ist der Bewilligungszeitraum von 12 Monaten festgeschrieben.  
  5. Innerhalb dieses Bewilligungszeitraumes müssen Sie die geplante und beantragte Maßnahme umsetzen. Sofern es sich erforderlich macht, kann der Bewilligungszeitraum einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
  6. Spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie den Verwendungsnachweis auf dem Verwendungsnachweisportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hochladen. Eine Checkliste zum Verwendungsnachweis finden Sie hier.
  7. Nach erfolgter positiver Prüfung Ihres Verwendungsnachweises wird Ihnen vom BAFA der Zuschuss ausbezahlt.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Eine BAFA-Förderung erhalten Sie für Maßnahmen, die der Energieeinsparung für Wärmesysteme dienen sowie für den Einsatz damit verbundener energieeffizienter Techniken. Ziel ist eine vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmegewinnung. Die Förderungen werden in Form von prozentualen Zuschüssen zu den förderfähigen Kosten über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einer Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), vergeben.

Grundsätzlich muss die Antragstellung vor dem Beginn der Maßnahmen erfolgen. Das heißt: Bevor Sie den Auftrag vergeben oder einen Vertrag mit dem von Ihnen ausgesuchten Dienstleister schließen, muss der Antrag beim BAFA eingegangen sein.

Die Förderung wird bei einer Eigenleistung nur dann ausbezahlt, wenn Sie über einen Fachkundenachweis verfügen. Denkbar ist hier beispielsweise ein Gesellen- oder Meisterbrief im Bereich Heizungsanlagenbau. Sind Sie nicht vom Fach und entscheiden sich für eine Heizungsoptimierung auf eigene Faust, müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen.

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