In zwei Schritten zur KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien. Wenn auch Sie mit Ihrer Immobilie auf Energieeffizienz setzen, sind die verschiedenen Förderprogramme der KfW-Bank eine attraktive Möglichkeit, Ihren Finanzierungsaufwand spürbar zu reduzieren. Die Experten von heim-und-immobilie.de empfehlen Ihnen eine zweistufige Vorgehensweise bei der Beantragung einer KfW-Förderung.
- Passenden KfW-Förderkredit ermitteln
- Mit bedarfsgerechter Immobilienfinanzierung bis zur gewünschten Finanzierungssumme auffüllen.
Berechnen Sie im ersten Schritt die Höhe des KfW-Förderbetrags, den Sie je nach ausgewähltem Programm erhalten können. Dies können Sie entweder im Rahmen des Antragsverfahrens mit Ihrer kreditgebenden Bank erledigen oder Sie nutzen unabhängig davon die KfW-eigenen Online-Rechner, etwa den Vorteilsrechner “Energieeffizient Sanieren”. So gewinnen Sie schnell Klarheit, wie günstig sich die Effekte der Förderung auf Ihr Finanzierungsbudget auswirken. Das hilft Ihnen bei der Kalkulation der künftigen Aufwände.
Entscheiden Sie sich im zweiten Schritt für die passende Finanzierung für Ihr Vorhaben. Mit unserem Angebot an zinsgünstigen Krediten der Degussa Bank stehen für Sie optimal anpassbare Finanzierungslösungen bereit. Ihren Kredit können Sie unkompliziert und direkt auf heim-und-immobilie.de online beantragen.
Wichtig: Die KfW-Fördermittel können Sie nicht selbst bei der KfW-Bank beantragen. Die Beantragung erfolgt gesondert über den Kreditgeber Ihrer Immobilienfinanzierung.
Übersicht: Förderprogramme und KfW-Kreditrechner
Welcher KfW-Förderkredit kommt für Ihre Finanzierung infrage und wie hoch fällt die Fördersumme aus? Die folgende Tabelle listet die passenden Programme auf. Mit welcher Ersparnis Sie durch KfW-Darlehen oder Zuschüsse im Rahmen Ihrer Finanzierung rechnen können, ermitteln Sie mithilfe des KfW-Kreditrechners. Weiter unten finden Sie ein Beispiel für eine Vorteilsberechnung.
KfW-Kredit | Verwendungszweck | Höchstsumme | |
KfW 124 | Wohneigentumsprogramm | Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung | 100.000 € |
KfW 261 | Haus und Wohnung energieeffizient sanieren | Sanierung einer Wohnimmobilie zum Effizienzhaus | 150.000 € |
KfW 159 | Altersgerecht Umbauen | Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besserer Einbruchschutz | 50.000 € |
KfW 270 | Erneuerbare Energien – Standard | Einsatz erneuerbarer Energien; Bau von Strom-, Wärmespeichern, Wärmenetzen, etc. | 50 Mio. € |
KfW 297, 298 | Klimafreundlicher Neubau | Neubau oder Ersterwerb einer neugebauten klimafreundlichen Wohnimmobilie | 150.000 € |
KfW 300 | Wohneigentum für Familien | Neubau oder Ersterwerb einer neugebauten klimafreundlichen Wohnimmobilie durch Familien oder Alleinerziehende mit Kindern | 140.000 € - 240.000 € |
KfW-Zuschuss | Verwendungszweck | Höchstsumme | |
KfW 433 | Energieeffizient Bauen und Sanieren | Zuschuss Brennstoffzelle | Förderprogramm eingestellt |
KfW 455‑B | Barrierereduzierung | Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort | 6.250 € |
KfW 455‑E | Einbruchschutz | besserer Einbruchschutz | Förderprogramm eingestellt |
Optional ist es möglich, mehrere KfW-Darlehen oder Zuschüsse miteinander zu kombinieren. heim-und-immobilie empfiehlt Ihnen, sich ein zinsgünstiges Finanzierungsangebot der Degussa Bank einzuholen, welches nach Möglichkeit die Förderprogramme der KfW berücksichtigt, sodass Sie Ihre Immobilie optimal finanzieren können. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, ein Annuitätendarlehen mit einer tilgungsfreien Anfangszeit von bis zu 5 Jahren abzuschließen.
KfW-Kredit berechnen – das müssen Sie wissen
Um einen KfW-Förderkredit beantragen zu können, muss das Wohneigentum den sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllen. Dabei gilt: Je weniger Energie Ihre Immobilie verbraucht, desto höher fallen die Förderungen der KfW aus.
Das KfW-Förderprogramm 261 sieht ein Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus vor. Die maximal mögliche Darlehenssumme in Höhe von 150.000 Euro können Sie für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten, wenn dieses nach Sanierung die EE-Klasse erreicht. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss, der abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard und der Höhe des aufgenommenen KfW-Kredits bei Sanierung zum Effizienzhaus maximal 37.500 Euro betragen kann.
Zusätzlich gefördert werden die Kosten für die Fachplanung und die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten.
Beachten Sie, dass Ihr Antrag auf einen Förderkredit bei der KfW eingegangen sein muss, bevor Sie mit der Umsetzung der zu fördernden Vorhaben beginnen. Empfehlenswert ist es abzuwarten, bis eine Zusage der KfW vorliegt. Denn sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, müssten Sie die bereits entstandenen Kosten allein finanzieren.
Wissenswertes zur neuen Bundesförderung
Sowohl die Förderprogramme der KfW als auch des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seit Juli 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Sowohl die KfW-Bank als auch das BAFA bleiben die Träger der entsprechenden Programme.
Beispielrechnung für Ihren KfW-Kredit
Ein verheiratetes Paar entscheidet sich zum Kauf eines Einfamilienhauses mit genügend Platz für zwei Kinder und plant, nach einer energetischen Komplettsanierung den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zu erfüllen. Bei der KfW-Bank kann das Paar drei verschiedene Förderprogramme beantragen und miteinander kombinieren:
- KfW-Förderprogramm 124 „Wohneigentumsprogramm“ in Gestalt eines Förderkredits bis zu 100.000 Euro für alle, die eine Immobilie bauen oder erwerben und selbst darin wohnen wollen.
- KfW-Förderprogramm 261 „Energieeffizient sanieren“ in Gestalt eines Förderkredits bis zu 120.000 Euro sowie ergänzend ein Investitionszuschuss bis zu 18.000 Euro für die energetische Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 55.
- KfW-Förderprogramm 261 „Zuschuss energetische Fachplanung/Baubegleitung“ in Gestalt der Zahlung eines Zuschusses bis zu 5.000 Euro durch Übernahme von 50 % der Kosten für einen Experten für Energieeffizienz.
In nachstehender Tabelle zeigen wir Ihnen, wie sich im vorgenannten Beispiel nur allein das KfW-Förderprogramm 261 „Energieeffizient sanieren“ für die Familie rechnet.
Dabei wurde angenommen, dass für die energetische Sanierung 120.000 Euro als KfW-Kredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren benötigt werden.
KfW-Kredit | Kredit der Hausbank | |
Sollzins p. a. | 1,36 % | 3,91 % |
Effektiver Jahreszins | 1,37 % | 3,91 % |
1 tilgungsfreies Jahr | ✔ | – |
monatliche Annuität nach tilgungsfreier Zeit | 610,06 € | 736,44 € |
Tilgungszuschuss | 19.250 € | 0 € |
Anfänglicher Tilgungssatz | 4,62 % | 3,30 % |
Restschuld nach Zinsbindung | 46.933 € | 73.069 € |
Verwendete Zinsbindung | 10 Jahre | 10 Jahre |
Durch den Tilgungszuschuss in Höhe von 19.250 Euro (der von Beginn an vom KfW-Kreditbetrag abgezogen wird) und dadurch eingesparter Zinsen in Höhe von 27.706 Euro, ergibt sich für das Paar eine Ersparnis von insgesamt 46.956 Euro nur innerhalb der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren.
heim-und-immobilie.de empfiehlt Ihnen, sich ein Finanzierungsangebot für den Bau oder den Kauf oder auch für die Sanierung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der KfW-Förderprogramme bei der mehrfach ausgezeichneten Degussa Bank einzuholen.
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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
KfW-Kredite können Sie für folgende Vorhaben nutzen:
- für die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum über den Bau oder den Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (KfW-Kredit 124),
- für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus (KfW-Kredit 261),
- für den Erwerb und Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (KfW-Kredit 270) sowie
- für den altersgerechten Umbau, den Abbau von Barrieren und die Erhöhung des Einbruchschutzes (KfW-Kredit 159).
Für den Bau von Ferienwohnungen und Ferienhäusern kann kein KfW-Kredit beantragt werden. Auch eine Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Bauvorhaben oder die Umschuldung bestehender Kredite ist über die KfW-Bank nicht möglich.
Die KfW-Bank hat einen eigenen Orientierungsmaßstab für energiesparende Gebäude erstellt. Als Faustregel gilt: Je kleiner deren Effizienzhaus-Stufe ausfällt, desto weniger Energie verbrauchen sie. Dabei wird zwischen den Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal (160) unterschieden. Beispielsweise verbraucht ein Effizienzhaus 40 nur 40% der Primärenergie im Vergleich zu einem Referenzgebäude, welches die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Je besser der Standard, desto größer ist die maximal mögliche Förderung. Jede Effizienzhaus-Stufe kann zusätzlich noch die „Erneuerbare-Energien-Klasse“ erreichen, sodass dafür die Förderung nochmal deutlich angehoben wird.